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PROKON: Auch nach dem Insolvenzantrag wird der Fall die Anleger weiter beschäftigen

Bild: PROKON: Auch nach dem Insolvenzantrag wird der Fall die Anleger weiter beschäftigen
Fachkanzlei Dr. Stoll & Koolegen.
Fachkanzlei Dr. Stoll & Koolegen.

(openPR) Der Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energien GmbH ist für die Anleger ein Einschnitt. Doch der Fall PROKON ist für die Anleger damit noch lange nicht zu Ende. Denn es stehen noch wegweisende Entscheidungen aus.

Zwei Tage nach dem Ende der Abstimmung der PROKON Genussrechte-Inhaber stand fest, dass es zu dem befürchteten Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energien GmbH gekommen ist. Das Ziel, dass 95% des Genussrechtskapitals (bzw. deren Inhaber) bis Oktober 2014 auf einen Kapitalabzug verzichten sollten, um genau die nun erfolgte Insolvenzanmeldung zu verhindern, wurde nicht erreicht. Doch so einschneidend der Insolvenzantrag auch sein mag: Ist für die Anleger damit schon der Schlusspunkt im Fall PROKON gesetzt? Sicherlich nicht.

Weichenstellungen stehen noch aus

Nach dem Einreichen des Insolvenzantrags bei Gericht befindet sich die PROKON Regenerative Energien GmbH im sogenannten Insolvenzeröffnungsverfahren. In diesem dem „eigentlichen“ Insolvenzverfahren vorgelagerten Verfahren wird geprüft, ob die Voraussetzungen für ein (förmliches) Insolvenzverfahren vorliegen. Im Fall PROKON wurde bereits in der Abstimmungsphase kommuniziert, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren eine wichtige Weichenstellung enthalten kann. Es geht um die Frage, ob die Kündigungen von Genussrechten überhaupt „ausreichend“ ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Schon allein diese Fragestellung zeigt, dass das Einreichen des Insolvenzantrags bei Gericht nicht die „allesentscheidende“ Zäsur für die PROKON Genussrechte-Inhaber ist. Auch die anstehenden Entscheidungen werden bei der Frage, wie es für die Anleger weitergehen wird, wegweisend sein. Der Fall PROKON wird die Anleger auch noch weiter beschäftigen.

Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen

Anleger, die angesichts der Komplexität des Falls anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger. Nun wurde auch die Anleger von PROKON Genussrechten eine Interessengemeinschaft gegründet. Es soll ermittelt werden, welche rechtlichen Optionen den betroffenen Anlegern offenstehen.

Mehr Informationen: www.prokon-schutzgemeinschaft.de

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