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Anspruch auf Kinderkrippenplatz: Kommunen droht Kollaps bei Massenklagen

23.07.201309:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ab August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in Form einer Kindertagespflege, zum Beispiel bei einer Tagesmutter. Laut Gesetz richtet sich der Anspruch nach dem individuellen Bedarf. Dabei soll vor allem auf die allgemeine Familiensituation, die Berufstätigkeit der Eltern und das Wohl des Kindes Rücksicht genommen werden.

Weder die Gemeinden, noch die Gerichte sind einem Ansturm von Klagen gewachsen, der erwartet wird. Die Gemeinden haben nicht das entsprechende Personal. Die Gerichte haben nicht die entsprechende Anzahl von Richtern, um tausende von Klagen bedienen zu können. Das Problem ist anscheinend bisher noch nicht gesehen worden. Der KITA-Verein hat eine Vereinbarung zwischen Eltern und Gemeinden ausgearbeitet, die zusammen mit einer Musterklage pro Gemeinde das Chaos verhindern soll. Da es sich im Regelfall immer um die gleiche Rechtsfrage handelt, wird vorgeschlagen, dass man in jeder Gemeinde nur eine Klage führt, sofern sich die Gemeinden einverstanden erklären, dass sie sich dem Urteilsspruch auch für die weiteren Fälle unterwerfen. Kommt es nicht zu einer derartigen Vereinbarung, droht den Eltern ein jahrelanger Rechtsstreit und den Gemeinden und Gerichten ein Chaos. Für die Bearbeitung wird Personal und ergänzende Infrastruktur benötigt. Daneben wird erhebliche Mehrarbeit auf die Gerichte zukommen.
Deshalb bereitet eine Münchner Kanzlei derzeit zusammen mit dem Kita-Verein in den jeweiligen Gemeinden Musterklagen vor und bietet den Gemeinden den Abschluss von Vereinbarungen mit den betroffenen Eltern an, um die oben genannten Probleme vermeiden zu können.

Der Münchner Rechtsanwalt und Vorsitzende des Kita Vereins Prof. Dr. Volker Thieler hat bereits in 2012 das Buch „Die KITA-Klage: Rechtsansprüche von Eltern bei Nichtgewährung eines Kindertagesstättenplatzes: Zugang - Schadenersatz – Aufwendungsersatz“ geschrieben. Dort können sich Eltern über ihre Rechte und die Durchsetzung informieren. Das Buch ist im Alexandra Verlag erschienen.

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