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Das über die Hausbank vermittelte (private) Swapgeschäft

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Rechtsanwälte Leipold & Coll. - München - Frankfurt a. M. - Wien - Zürich
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(openPR) Wiederholt werden finanziell gut ausgestattete Kunden, denen für ihre berufliche Tätigkeit oder für den privaten Hausbau bereits ein Kredit in sechsstelliger Höhe gewährt wurde, durch Ihre Hausbank zu Risikogeschäften verleitet, die den Bedürfnissen der Kunden nicht entsprechen.



Hierbei werden durch die Bank Empfehlungen abgegeben, die nach Angaben des Bankberaters dazu führen, dass Zinsrisiko zu minimieren und auf diese Art und Weise die gesamte Kreditbelastung zu senken. Die Prognose der Bank kann sich hören lassen und oftmals sind die Kunden gar bereit, für die Finanzierung des vorgeschlagenen Geschäftes den gleichzeitig angebotenen weiteren Kredit aufzunehmen.

Bei genauerer Betrachtung stellt sich das durch die Bank vorgeschlagene Geschäft jedoch als extrem risikobelastet dar, doch das wird im Rahmen der Beratung nur am Rande erwähnt bzw. heruntergespielt.

Tatsächlich aber sollte sich jeder Kunde den Sinn eines Swapgeschäfts vor Augen halten. Es geht darum, einen Bonitätsvorteil gegen entsprechende Honorierung abzugeben. Die eine Seite erhält für die Weitergabe ihrer Bonität einen Gegenwert, die andere Seite profitiert von geringeren Zinszahlungen.

Beim reinen Zinsswap werden Zinszahlungsverpflichtungen unterschiedlicher Bonität gleicher Währung ausgetauscht. Wesentlich ist hierbei, dass die auf den gleichen Ausgangsbetrag zu leistenden Zinsen unterschiedlichen Zinsberechnungen (fest oder variabel) unterliegen. Das Motiv ist die Möglichkeit des sogenannten "Drehens" des Zinsstroms. Da in der Regel die eine Partei im Zinsswap einen festen Zinssatz zu zahlen hat, die andere jedoch einen variablen Satz, kann je nach Bedarf und Interessenslage ein Zahlungsstrom aus einem anderen Finanzinstrument umgewandelt werden. Es besteht also die Möglichkeit, bei der Refinanzierung mit einem langfristigen Festzinssatz (der unter Umständen im Verlauf der Zinsbindung weit über dem Marktzins liegt), den passenden Zahlungsstrom aus einem Zinsswap zu beziehen.

Beim Währungsswap werden Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit und Zinsbindungsfrist, jedoch mit unterschiedlicher Währung getauscht. Währungsswaps bieten sich als Finanzierungsinstrument dann an, wenn eine langfristige Finanzierung in bestimmten Währungen nicht oder nicht vergleichsweise günstig zu erreichen ist. Oftmals werden hier Geschäfte im Bereich des südafrikanischen Rands und der Schweizer Franken angeboten.

Beim sogenannten Zins-Währungs-Swap gelten die Darstellungen in Kombination. Dies bietet Chancen aber auch ein extremes Risiko, das eine Privatperson kaum in Kauf nehmen wird, weil der Verlustrahmen nicht überschaubar ist. Aufgrund der sogenannten Hebelwirkung können Verluste um ein mehrfaches höher ausfallen, als dies auf den ersten Blick vermutet wird.

Oftmals unerwähnt beim Abschluss eines Swapgeschäftes bleibt das Risiko des Totalverlustes. Grundsätzlich handelt es sich, aufgrund des teilweise unüberschaubaren Risikos um ein hoch spekulatives Finanzprodukt, dass zur Absicherung im privaten Bereich nicht geeignet ist.

Geschädigte, die sich nicht zuletzt aufgrund anfänglich vorhandener Zinsvorteile zum Abschluss entsprechender Geschäfte entschieden haben, sollten prüfen lassen, ob sie während der Beratungen, bei denen es ihnen nur um eine Reduzierung der Zinsen oder eine Absicherung ging, ordnungsgemäß unterwiesen wurden. Nach ständiger Rechtsprechung muss sowohl bei der Beratung ein zutreffendes Bild vermittelt werden und über Umstände, die von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können verständlich und vollständig aufgeklärt werden.

Der Interessent muss über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden.

Im Rahmen von Swapgeschäften und den in diesem Zusammenhang bestehenden erheblichen Kursrisiken, bedarf es der Berücksichtigung und Erörterung wesentlicher, mit dem Wechselkursrisiko zusammenhängender Gesichtspunkte in den Beratungsgesprächen, um eine ganzheitliche und anlegergerechte Beratung zu erbringen.

Sollte Ihnen ein Swapgeschäft als eine Möglichkeit dargestellt worden sein, den Zinsaufwand für bestehende Kredite zu verringern oder sich gegen einen späteren Anstieg der langfristigen Zinsen abzusichern, empfiehlt es sich, die Ansprüche prüfen lassen. Oftmals wurden Verlustrisiken heruntergespielt und der Kunde vertraute auf die angeblich besondere Sachkenntnis des Bankberaters.

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