openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Swapgeschäfte deutscher Gemeinden

Bild: Swapgeschäfte deutscher Gemeinden

(openPR) Hochriskante Swapgeschäfte haben Kommunen und Gemeinden erhebliche Verluste eingebracht. Denn anders, als durch die vermittelnde Bank prognostiziert, hat die dem sog. CMS-Spread-Ladder-Swap zugrunde liegende Spekulation nicht zu der erwarteten Entlastung geführt, sondern aufgrund der tatsächlichen Zinsentwicklung erhebliche finanzielle Löcher in den Kassen der öffentlichen Hand hinterlassen.



Durch sogenannte Zinsswaps können zwischen zwei Vertragspartnern unterschiedliche Zinszahlungsströme miteinander getauscht werden. Diese sogenannten Zinsderivate können einerseits genutzt werden, um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern, andererseits bieten sie die Möglichkeit eines Spekulationsinvestments. Grundsätzlich aber handelt es sich, aufgrund des teilweise unüberschaubaren Risikos um ein hoch spekulatives Finanzprodukt.


Chancen und Risiken

Beim reinen Zinsswap werden Zinszahlungsverpflichtungen unterschiedlicher Bonität ausgetauscht. Diese Verpflichtungen lauten auf dieselbe Währung. Wesentlich ist hierbei, dass die auf den gleichen Ausgangsbetrag zu leistenden Zinsen unterschiedlichen Zinsberechnungen (fest oder variabel) unterliegen. Der Sinn eines Swapgeschäfts liegt darin, einen Bonitätsvorteil gegen entsprechende Honorierung abzugeben. Die eine Seite erhält für die Weitergabe ihrer Bonität einen Gegenwert, die andere Seite profitiert von geringeren Zinszahlungen. Weiteres Motiv ist die Möglichkeit des sogenannten "Drehens" des Zinsstroms. Da in der Regel die eine Partei im Zinsswap einen festen Zinssatz zu zahlen hat, die andere jedoch einen variablen (das heißt einen in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Marktsätze angepassten) Satz, kann je nach Bedarf und Interessenslage ein Zahlungsstrom aus einem anderen Finanzinstrument umgewandelt werden. So kann ein Unternehmen, das sich langfristig zu einem Festsatz refinanziert hat (der unter Umständen im Verlauf der Zinsbindung weit über dem Marktzins liegt), den passenden Zahlungsstrom aus einem Zinsswap beziehen, während er dort einen variablen Satz zahlen muss und sich somit in der Nettobetrachtung immer marktgerecht refinanziert. Beim Währungsswap werden Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit und Zinsbindungsfrist, jedoch mit unterschiedlicher Währung getauscht. Währungsswaps bieten sich als Finanzierungsinstrument dann an, wenn eine langfristige Finanzierung in bestimmten Währungen nicht oder nicht vergleichsweise günstig zu erreichen ist. Anders als beim klassischen Devisenswap wird die Zinsdifferenz zwischen den beiden involvierten Währungen nicht über unterschiedliche Kassa- und Terminkurse dargestellt. Bei allen Möglichkeiten bestehen aber auch extreme Risiken. Oftmals unerwähnt bei der Beratung zum Abschluss eines Swapgeschäftes bleibt das Risiko des Totalverlustes. Aufgrund der Hebelwirkung können Verluste aber sogar noch höher ausfallen, als dies auf den ersten Blick vermutet wird.


Schadenskompensation

Geschädigte, die sich nicht zuletzt aufgrund anfänglich vorhandener Zinsvorteile zum Abschluss entsprechender Geschäfte entschieden haben, sollten prüfen lassen, ob sie während der Vertragsverhandlungen, bei denen es ihnen gar nur um eine Reduzierung der Zinsen oder Absicherung ging, ordnungsgemäß beraten wurden.Nach ständiger Rechtsprechung muss sowohl bei der Vermittlung, als auch bei der Beratung ein zutreffendes Bild vermittelt werden und über Umstände, die von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können verständlich und vollständig aufgeklärt werden. Dies gilt insbesondere für die mit der Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken. Der Berater ist zu einer sachkundigen Beratung und Beurteilung verpflichtet. Der Interessent muss über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden. Im Rahmen von Währungsswaps und den in diesem Zusammenhang bestehenden erheblichen Kursrisiken, bedarf es der Berücksichtigung und Erörterung wesentlicher, mit dem Wechselkursrisiko zusammenhängender Gesichtspunkte in den Beratungsgesprächen, um eine ganzheitliche und anlegergerechte Beratung zu erbringen.


Ausblick

Sollte Ihnen ein Swapgeschäft als eine Möglichkeit dargestellt worden sein, den Zinsaufwand für bestehende Kredite zu verringern oder sich gegen einen späteren Anstieg der langfristigen Zinsen abzusichern, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen. Oftmals wurden Verlustrisiken heruntergespielt und der Kunde vertraute auf die angeblich besondere Sachkenntnis des Bankberaters.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 287603
 1412

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Swapgeschäfte deutscher Gemeinden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Torsten Klose

Bild: Muss ein Pfleger in einem katholischen Krankenhaus katholisch sein?Bild: Muss ein Pfleger in einem katholischen Krankenhaus katholisch sein?
Muss ein Pfleger in einem katholischen Krankenhaus katholisch sein?
Ein Bewerber um die Stelle als Intensivpfleger in einem katholischen Krankenhaus wird diskriminiert, wenn er allein wegen der fehlenden Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht eingestellt wird. Das Arbeitsgericht Aachen sprach dem Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu. Zwar erkannte das Gericht einen Verstoß, weil nach § 3 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft nur bei der Besetzung von besonderen Positionen von Bedeutung ist. Bei allen übrigen Stellen reiche es aus, dass …
Bild: Änderungskündigung - Auswahlverfahren – Gesetzliche AuswahlkriterienBild: Änderungskündigung - Auswahlverfahren – Gesetzliche Auswahlkriterien
Änderungskündigung - Auswahlverfahren – Gesetzliche Auswahlkriterien
Auch bei einer Änderungskündigung kann sich der Arbeitnehmer auf andere Beschäftigungsmöglichkeiten zu ihn weniger belastenden Arbeitsbedingungen berufen. Der Arbeitgeber hat eine soziale Auswahl vorzunehmen, wenn für eine Weiterbeschäftigung - unterschiedliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen, zugleich mehrere Arbeitnehmer um eine geringere Anzahl günstigerer Beschäftigungsmöglichkeiten konkurrieren und deshalb eine personelle Auswahl zu treffen ist. Wird vorab ein Auswahlverfahren durchgeführt, so ist der Arbeitgeber auch hier an die Kriter…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: OLG Frankfurt: Aufklärungspflicht über anfänglichen negativen Marktwert auch als Nebenpflicht bestätigtBild: OLG Frankfurt: Aufklärungspflicht über anfänglichen negativen Marktwert auch als Nebenpflicht bestätigt
OLG Frankfurt: Aufklärungspflicht über anfänglichen negativen Marktwert auch als Nebenpflicht bestätigt
Mit Urteil vom 12.03.2015 (Az. 16 U 228/13) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt festgestellt, dass die Bank auch bei Swapgeschäften, die zu Absicherungszwecken abgeschlossen wurden, über einen sog. anfänglichen negativen Marktwert aufzuklären hat. Die Bank musste im konkreten Fall dem Kunden den erlittenen Schaden von rund EUR 2,5 Mio. ersetzen. Gegenstand …
Bild: Hückeswagen: Sieg gegen die EAABild: Hückeswagen: Sieg gegen die EAA
Hückeswagen: Sieg gegen die EAA
… U 128/13) zwischen der Stadt Hückeswagen und der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) als Rechtsnachfolgerin der WestLB erging heute Urteil. Die Stadt klagte wegen diverser Swapgeschäfte. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Stadt Hückeswagen Recht. Hückeswagen hatte vorgetragen, dass sie durch die WestLB falsch beraten worden war. Erstinstanzlich hatte …
Bild: Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs von 1,20 Franken je Euro aufBild: Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs von 1,20 Franken je Euro auf
Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs von 1,20 Franken je Euro auf
- mit verheerenden Auswirkungen auf CHF-Swapgeschäfte und CHF-Darlehen Die Schweizerische Nationalbank hat heute überraschend den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro aufgehoben. Die unerwartete Entscheidung der Nationalbank führte dazu, dass die Finanzmärkte verrückt gespielt haben: Der Schweizer Franken stieg binnen weniger Minuten auf bislang nicht …
Bild: HVB-Schulungsunterlagen bestätigen Risikoverharmlosung bei Vertrieb von SwapgeschäftenBild: HVB-Schulungsunterlagen bestätigen Risikoverharmlosung bei Vertrieb von Swapgeschäften
HVB-Schulungsunterlagen bestätigen Risikoverharmlosung bei Vertrieb von Swapgeschäften
… Collegen liegen interne Schulungsunterlagen der damaligen HypoVereinsbank vor, anhand derer die für sie tätigen Berater im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Swapgeschäften geschult wurden. Ein Kapitel dieses Schulungsmaterials beschäftigt sich speziell mit den zu erwartenden "Kundenein-wänden". Die Mitarbeiter der HypoVereinsbank wurden anhand dieser …
Hückeswagen: Sieg gegen die EAA
Hückeswagen: Sieg gegen die EAA
… 128/13) zwischen der Stadt Hückeswagen und der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) als Rechtsnachfolgerin der WestLB erging heute Urteil. Die Stadt klagte wegen diverser Swapgeschäfte. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Stadt Hückeswagen Recht. Hückeswagen hatte vorgetragen, dass sie durch die WestLB falsch beraten worden war. Erstinstanzlich hatte …
Bild: Swapgeschäft - Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteiltBild: Swapgeschäft - Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt
Swapgeschäft - Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt
Hochriskante Swapgeschäfte haben Kommunen und Gemeinden erhebliche Verluste eingebracht. Denn anders, als durch die vermittelnde Bank prognostiziert, hat die dem sog. CMS-Spread-Ladder-Swap zugrunde liegende Spekulation nicht zu der erwarteten Entlastung geführt, sondern aufgrund der tatsächlichen Zinsentwicklung erhebliche finanzielle Löcher in den …
Bild: Diskussionsveranstaltung in St. Pölten zu ruinösen SwapgeschäftenBild: Diskussionsveranstaltung in St. Pölten zu ruinösen Swapgeschäften
Diskussionsveranstaltung in St. Pölten zu ruinösen Swapgeschäften
… statt. Unter dem Untertitel "Beraten und verkauft" diskutierten Bürgermeister und Experten über die Fehlberatungen von Banken im Zusammenhang mit der Empfehlung von Swapgeschäften zum Zwecke der Zinssicherung und Zinsoptimierung. Von juristischer Seite aus wurde die Expertenrunde von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan …
Bild: Auch Sparkassen haben bundesweit hochspekulative und ruinöse Swapgeschäfte vertriebenBild: Auch Sparkassen haben bundesweit hochspekulative und ruinöse Swapgeschäfte vertrieben
Auch Sparkassen haben bundesweit hochspekulative und ruinöse Swapgeschäfte vertrieben
- Jetzt Schadensersatzansprüche prüfen lassen! Auf den Vertrieb hochspekulativer und potentiell ruinöser Swapgeschäfte hatten auf ihre Gewinnmaximierung bedachte Privatbanken kein Monopol. Auch Sparkassen, von denen aufgrund ihres konservativen Images erwartet wird, dass sie ausschließlich grundsolide Kapitalanlagen im Angebot haben, überraschten ihre …
Bild: HypoVereinsbank nimmt vor dem OLG München die von ihr eingelegte Berufung gegen Swap-Urteil zurückBild: HypoVereinsbank nimmt vor dem OLG München die von ihr eingelegte Berufung gegen Swap-Urteil zurück
HypoVereinsbank nimmt vor dem OLG München die von ihr eingelegte Berufung gegen Swap-Urteil zurück
… Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen mittelständischen Betrieb festgestellt, dass die UniCredit Bank AG (ehemals HypoVereinsbank) im Rahmen der Empfehlung von Swapgeschäften die ihr obliegenden Aufklärungs- und Beratungspflichten schuldhaft verletzt hat. Die von der HypoVereinsbank hiergegen eingelegte Berufung wurde von dieser nach deutlichen …
Beraterhaftung für verlustreiche Zinsswapsgeschäfte deutscher Kommunen und Gemeinden
Beraterhaftung für verlustreiche Zinsswapsgeschäfte deutscher Kommunen und Gemeinden
Hochriskante Swapgeschäfte haben Kommunen und Gemeinden erhebliche Verluste eingebracht. Denn anders, als durch die vermittelnde Bank prognostiziert, hat die dem sog. CMS-Spread-Ladder-Swap zugrunde liegende Spekulation nicht zu der erwarteten Entlastung geführt, sondern aufgrund der tatsächlichen Zinsentwicklung erhebliche finanzielle Löcher in den …
Sie lesen gerade: Swapgeschäfte deutscher Gemeinden