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Auch Sparkassen haben bundesweit hochspekulative und ruinöse Swapgeschäfte vertrieben

05.08.201418:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Auch Sparkassen haben bundesweit hochspekulative und ruinöse Swapgeschäfte vertrieben

(openPR) - Jetzt Schadensersatzansprüche prüfen lassen!

Auf den Vertrieb hochspekulativer und potentiell ruinöser Swapgeschäfte hatten auf ihre Gewinnmaximierung bedachte Privatbanken kein Monopol. Auch Sparkassen, von denen aufgrund ihres konservativen Images erwartet wird, dass sie ausschließlich grundsolide Kapitalanlagen im Angebot haben, überraschten ihre guten Kunden mit derart waghalsigen Wettgeschäften. In der Regel waren es vermögende Privatkunden, Freiberufler oder mittelständische Betriebe, die von ihrer Sparkasse verlockend klingende Angebote zur Zinsoptimierung und zum aktiven Zinsmanagement erhielten. Hinter diesen harmlos klingenden Begriffen verstecken sich jedoch Wettgeschäfte mit einem unbegrenzten Verlustrisiko, die grundsätzlich in der Lage sind, den auf Zinsoptimierung bedachten Sparkassenkunden finanziell zu ruinieren. Von einem derartigen Risiko war jedoch bei Beratung und Abschluss der Geschäfte nie die Rede.

Umso erstaunter waren die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bereits zahlreich vertretenen Sparkassenkunden, als plötzlich von aktuellen negativen Marktwerten in teilweise sechsstelliger Größenordnung die Rede war. „Ein derartiges Verlustpotential kam für die meisten unserer Mandanten völlig überraschend“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Kein einziger unserer Mandanten fühlt sich von seiner Sparkasse vollumfänglich aufgeklärt und auf die drohenden finanziellen Risiken hingewiesen.“

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sieht die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für swapgeschädigte Sparkassenkunden sehr gute Möglichkeiten, den aus derartigen Wettgeschäften bereits erlittenen finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen bzw. die negativen Marktwerte aktuell noch laufender Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu müssen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, rät den betroffenen Sparkassenkunden unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu verlieren. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits bundesweit eine Vielzahl swapgeschädigter Sparkassenkunden bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen konnte, steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.

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