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Swap - Brandenburgisches Oberlandesgericht verurteilt Sparkasse zu Schadensersatz

Bild: Swap - Brandenburgisches Oberlandesgericht verurteilt Sparkasse zu Schadensersatz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Sarah Mahler
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Sarah Mahler

(openPR) Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat eine Sparkasse zu Schadensersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einem verlustbringenden Swapgeschäft verurteilt.

Die Sparkasse hat der Klägerin den Abschluss eines sog. Doppel Digital Swaps empfohlen. Vertragspartnerin des Swaps war die ehemalige WestLB.



Das Gericht verurteilte die Sparkasse, da die Empfehlung des Swaps nicht dem Anlageziel der Klägerin entsprach.

Ziel der Klägerin war es nämlich einen günstigeren Festzins für Darlehen, deren Zinsbindung auslief, zu erhalten. Gleichzeitig sollten die Darlehen weiter getilgt werden.

"Mit dem empfohlenen Doppel Digital Swap konnte dieses Anlageziel aber nicht erreicht werden", erklärt Fachanwältin Sarah Mahler, die bereits in der I. Instanz das Verfahren mitbetreute.

Nach umfangreicher Beweisaufnahme hat das Oberlandesgericht den Beratungsfehler der Sparkasse für nachgewiesen angesehen.

Die Aussagen der Sparkassenmitarbeiter, wonach die Klägerin andere Anlageziele verfolgt habe, hielt der Senat für nicht überzeugend.

Auch dem Verjährungseinwand der Sparkasse gemäß der Spezialnorm des § 37a WpHG a. F. folgte das Gericht nicht. Der Senat war nicht davon überzeugt, dass die Sparkasse den Beratungsfehler nur fahrlässig begangen hat.

Das Urteil ist umso erstaunlicher, da das Landgericht Potsdam die Klage in der I. Instanz noch abgewiesen und keinen Beratungsfehler gesehen hat.

Es zeigt sich somit immer mehr, dass Swapverfahren nicht nur über Joker des sog. anfänglichen negativen Marktwerts gewonnen werden können.

Ins Zentrum der Prozesse treten immer häufiger Fragen danach, ob die empfohlenen Swaps zu den Anlagezielen der Kunden passten und ob über die spezifischen Risiken ausreichend aufgeklärt wurde.

So hat die Kanzlei WinterWotsch mit Frau Rechtsanwältin Mahler erst kürzlich vor dem Landgericht Heilbronn die Verurteilung der dortigen Sparkasse wegen Falschberatung im Zusammenhang mit mehreren Swapgeschäften erreichen können.

Auch hier entsprach die Empfehlung nicht dem Anlagewunsch der Kunden. Zudem klärte die Sparkasse nicht über die Folgen des negativen Euriborsatzes in den Swapverträgen auf.

"Dies setzt aber eine intensive rechtliche Aufbereitung des Einzelfalls voraus. Außerdem bedarf eines vertieften Verständnisses der verschiedenen Swapstrukturen", weiß Rechtsanwältin Mahler.

Die Kanzlei WinterWotsch arbeitet daher auch mit anerkannten Sachverständigen zusammen. Diese können nicht nur den Wert des anfänglichen negativen Marktwerts von Swap berechnen, sondern auch die komplizierten finanzmathematischen Strukturen so aufbereiten, dass sie bei Gericht als weitere Argumente verwertet werden können.

Betroffene Bankkunden sollten ihre verlustbringenden Swapverträge von spezialisierten Fachanwälten prüfen lassen und rechtzeitig eine mögliche Verjährung unterbrechen.

Immer häufiger erreichen die Fachanwälte der Kanzlei WinterWotsch dabei auch schon außergerichtliche Lösungen und Konditionenumstellungen, ohne dass noch ein langwieriges Klageverfahren notwendig ist.

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