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Deutsche Oel & Gas (ECI) – Kay Rieck erstmals zu Schadensersatz verurteilt

(openPR) Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27.08.2019 erstmals Kay Rieck persönlich zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Prospektangaben im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 1 (NSV 1) verurteilt.


Nachdem es bereits zahlreiche Urteile gegen verschiedene Gesellschaften aus dem Dunstkreis von Kay Rieck rund um die Oel & Gas-Fonds, -Namensschuldverschreibungen und -Aktien gab, trifft es nun erstmals die „Schlüsselperson“ Kay Rieck persönlich.

Bislang konnte er sich geschickt hinter seinem verschlungenen Firmengeflecht einer Haftung entziehen. Auch sein Wohnsitz in Dubai schützte ihn dieses Mal nicht vor einer Verurteilung.

Das Landgericht Stuttgart stellte fest, dass der Prospekt der NSV 1 in Bezug auf wesentliche Angaben unvollständig ist. Im Prospekt der NSV 1 hätte unter anderem die Stellung des Kay Rieck bei der Emittentin, aber auch seine Position auf Seiten der Deutsche Oel & Gas-Gruppe detailliert dargestellt werden müssen.
Aufgrund des Unternehmensgeflechts sowie der Position des Kay Rieck innerhalb der einzelnen Unternehmen/Gesellschaften hat das Gericht keinerlei Zweifel daran, dass Herr Rieck maßgeblicher Entscheidungsträger war und zudem ein erhebliches wirtschaftliche Eigeninteresse hatte. Eine Interessenkollision lag demzufolge auf der Hand.

Kay Rieck haftet daher den Anlegern als sogenannte Prospektveranlasser.
Damit sollen die hinter dem Prospekt Stehenden, das heißt diejenigen erfasst werden, die nicht durch ihre Unterschrift die Verantwortung übernommen haben, aber als dessen tatsächliche Urheber (Hintermänner) zu betrachten sind, selbst wenn sie nicht nach außen in Erscheinung traten.

Das Landgericht Stuttgart ist überzeugt davon, dass Herr Rieck wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des Prospekts hatten und als der tatsächliche Urheber des Prospekts anzusehen ist. Kay Rieck kam eine Schlüsselposition im Hinblick auf die NSV 1 zu.

Kay Rieck wurde verurteilt, dem Kläger sein eingesetztes Kapital + Agio abzüglich der bereits erhaltenen Zinsen zu ersetzen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe der erhaltenen Aktien der Deutschen Oel & Gas S. A.

Daneben wurden auch die Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH und die Stuttgart Capital GmbH & Co. KG (vormals: Deutsche Oel & Gas GmbH & Co. KG) zum Schadensersatz verurteilt.

Mit diesem Urteil zieht sich nun langsam auch die Schlinge um Kay Rieck zu.

Kay Rieck ist dabei für die Anleger als Haftungsgegner besonders interessant, da bei ihm die Ansprüche vermutlich besser durchgesetzt werden können als bei den anderen haftenden Gesellschaften.

Die Argumentation des Landgerichts Stuttgart lässt sich auch auf die NSV 2-7 übertragen, da die Prospekte jeweils gleich aufgebaut sind.

Eine Verjährung der Schadensersatzansprüche ist mit der Argumentation des LG Stuttgart heute noch nicht eingetreten und Anleger können somit heute noch Klage einreichen.

Auch im Hinblick auf die US Oel & Gas-Fonds (ECI XI-XVII) ist das Urteil ein Indikator für eine Haftung des Kay Rieck persönlich.

Betroffene Anleger der NSV und ECI-Fonds sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich prüfen lassen.

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