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Ärzte als Opfer in Verbindung mit Zins-Währungs-Swaps?

Bild: Ärzte als Opfer in Verbindung mit Zins-Währungs-Swaps?

(openPR) Immer mehr Ärzte melden sich in den letzten Tagen bei der GS€K im Zusammenhang mit hohen Verlusten aus Zins-Währungs-Swaps die ihnen durch die HypoVereinsbank AG, Sydbank, Sparkassen oder anderen Banken verkauft worden sind.

Insbesondere wurden 2007 sehr viele Zins-Währungs-Swaps auf die isländische Währung verkauft die heute wertlos sind, aufgrund der Tatsache, dass der Handel damit völlig zum erliegen gekommen ist.



Hintergrund sind starke Verluste (oft in sechstelliger Höhe) und das unbegrenzte Haftungsrisiko, dass mit diesen Geschäften verbunden ist.

Beim Swapgeschäft werden Zahlungsverpflichtungen ausgetauscht. Dies bietet Chancen aber auch ein extremes Risiko, das eine Privatperson kaum in Kauf nehmen wird, weil der Verlustrahmen nicht überschaubar ist. Aufgrund der sogenannten Hebelwirkung können Verluste um ein mehrfaches höher ausfallen, als dies auf den ersten Blick vermutet wird.
Oftmals unerwähnt beim Abschluss eines Swapgeschäftes bleibt das Risiko des Totalverlustes. Grundsätzlich handelt es sich, aufgrund des teilweise unüberschaubaren Risikos um ein hoch spekulatives Finanzprodukt, dass zur Absicherung im privaten Bereich nicht geeignet ist.
Geschädigte, die sich nicht zuletzt aufgrund anfänglich vorhandener Zinsvorteile zum Abschluss entsprechender Geschäfte entschieden haben, sollten prüfen lassen, ob sie während der Beratungen, bei denen es ihnen nur um eine Reduzierung der Zinsen oder eine Absicherung ging, ordnungsgemäß beraten wurden. Nach ständiger Rechtsprechung muss sowohl bei der Beratung ein zutreffendes Bild vermittelt werden und über Umstände, die von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können verständlich und vollständig aufgeklärt werden.
Der Interessent muss über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden.
Im Rahmen von Swapgeschäften und den in diesem Zusammenhang bestehenden erheblichen Kursrisiken, bedarf es der Berücksichtigung und Erörterung wesentlicher, mit dem Wechselkursrisiko zusammenhängender Gesichtspunkte in den Beratungsgesprächen, um eine ganzheitliche und anlegergerechte Beratung zu erbringen.

Kunden der HypoVereinsbank werden derzeit oft seitens der Bank dazu gedrängt die Verluste zu realisieren und im Gegenzug dafür ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Eine solche Vereinbarung mit der Bank zu treffen, bedeutet möglicherweise gleichzeitig den Verlust von Schadensersatzansprüchen und ist daher keinesfalls ohne rechtliche Prüfung zu empfehlen.

Besonders fragwürdig werden diese Geschäfte, wenn wie in den meisten Fällen als Sicherheit eine Wertpapierdepot hinzukommt. In den vorgelegten Fällen werden Gewinne bzw. vorhandenes Eigenkapital in diese Depots eingebucht und ausschließlich in Produkte der eigenen Bank investiert, was erneut Provisionen für die Bank verspricht. In allen Fällen die der Kanzlei vorgelegt worden sind, fehlt es bzgl. der im Depot liegenden Wertpapiere gänzlich an einer Risikoaufklärung.

Die GS€K plant zu diesem Thema im Oktober eine Informationsveranstaltung da bei vielen Fällen demnächst die Verjährung droht. Betroffene Kunden der HypoVereinsbank können innerhalb der GS€K mit anderen Geschädigten Informationen austauschen. Darüber hinaus plant der Beirat die Öffentlichkeit bei diesem Thema mit einzubeziehen, da hinter den Geschäften zwischenzeitlich ein gewisses System der Banken erkennbar ist, welches durchaus rechtlich als fragwürdig erscheinen kann.

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