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GS€K gegen ein generelles Zertifikateverbot – Enteignung des mündigen Anlegers?

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(openPR) Die GS€K- Gesellschaft zum Schutz europäischer Kapitalanleger mit Sitz in München ist gegen ein generelles Zertifikateverbot, wie es in den letzten Tagen von der Politik diskutiert worden ist.
Jörn Scheiwe, Beiratsvorsitzender der GS€K meint dazu: “Ein solches generelles Zertifikateverbot ist einer Enteignung des mündigen Anlegers gleichzusetzen. Der Staat sollte weniger Verbote aussprechen und stattdessen endlich seiner zugewiesenen Kontrollfunktion nachkommen. Mündige Anleger können selbst entscheiden, welches Risiko sie eingehen, wenn sie entsprechend über Finanzprodukte aufgeklärt werden.“

Hintergrund dieser Aussage ist das insbesondere von der CDU angedachte teilweise Verkaufsverbot von intransparenten Zertifikaten. Diese sollen nach Wunsch mancher Politiker den professionellen Investoren wie Versicherungen und Rentenkassen vorbehalten bleiben. Nur diese würden nach Aussagen der Politik den nötigen Sachverstand mitbringen und könnten die Produkte verstehen. Gleichzeitig wird den Privatinvestoren dieser Sachverstand seitens der Politik aberkannt. Erneut soll die bereits mit den bisherigen Aufgaben überforderte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das geplante Verbot überwachen.

Die GS€K hält bereits die Argumentation der Politik für abenteuerlich und wenig von der Praxis geprägt. Gerade die jüngste Vergangenheit hat es gezeigt, dass gerade die professionellen Investoren das Risiko oft zu viel herausfordern und durch pure Gewinnsucht wie im vergangenen Herbst die gesamten globalen Finanzmärkte zum Zusammenbruch bringen. Zertifikate zukünftig nur durch professionelle Investoren nutzen zu lassen verlagert daher das Problem nur. Verspekulieren sich die „Profis“ mit Zertifikaten, trifft es am Ende wieder den angeblich zu schützenden Verbraucher. Denn jeder Verbraucher ist indirekt mit Versicherungen oder der Rentenkasse verbunden.

Im Ergebnis kann daher kein Verbot helfen, sondern nur klare Richtlinien für die Kapitalanlageberatung der Verbraucher, damit diese vollständig über alle Chancen und Risiken aufgeklärt werden bevor sie ein Finanzprodukt kaufen.


Diese Richtlinien müssen notfalls mit Sanktionsmaßnahmen durchgesetzt werden und sollten durch den Staat überwacht werden.

Eine Enteignung des mündigen europäischen Kapitalanlegers kann jedenfalls nicht die Lösung für dieses Problem sein.

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