openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps

Bild: Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps

(openPR) Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps
Die First Intertrade AG Schweiz erklärte bereits die Bedeutung des Risikomanagements in einer Veröffentlichung. Risiken im allgemeinen lassen sich individuell durch Einsatz von derivativen Instrumentarien reduzieren. Ein Beispiel dafür ist der Währungsswap z.B. für eine Intercompany-Finanzierung Inland/Ausland in unterschiedlichen Währungen und marktspezifischen Bonitäten der involvierten Akteure. Ein Währungsswap (Cross Currency Swap oder Currency Swap) ist ein Finanzderivat, bei dem zwei Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen. Ein Währungsswap ähnelt einem Zinsswap. Bei diesem werden aber die Zahlungen in derselben Währung getauscht. Außerdem werden beim Währungsswap im Gegensatz zum Zinsswap am Anfang und am Ende der Laufzeit die Nominalbeträge getauscht. Vom Währungsswap zu unterscheiden ist der Devisenswap (FX Swap; siehe www.firstintertrade.com).Eine klassische Anwendung eines Währungsswaps ist, wie bereits angesprochen, dass zwei Parteien die aus Kreditaufnahmen stammenden Beträge in zwei verschiedenen Währungen sowie die während der Kreditlaufzeit zu leistenden Zinsen (und ggf. Amortisationsbeträge) unter einander austauschen. Der Entstehungsgrund liegt hierbei in komparativen Zinsvorteilen, die eine oder auch beide Parteien in der jeweils von dem Partner gesuchten Währung haben. Am Beginn der Laufzeit erfolgt ein Kapitaltausch zum aktuellen Kassakurs bei Geschäftsabschluss. Während der Laufzeit werden dann üblicherweise in regelmäßigen Abständen auch die Zinsen getauscht. Dabei zahlt jeder Kontraktpartner in der Währung, in der er den Kapitalbetrag empfangen hat. In jeder der beiden Währungen können fixe oder variable Zinsen gezahlt werden. Am Ende der Laufzeit werden die Kapitalbeträge zurückgetauscht. Dies erfolgt zum gleichen Kurs wie beim Kapitaltausch bei Geschäftsbeginn. Es gibt also im Gegensatz zum Devisentermingeschäft kein Deport (Abschlag) oder Report (Aufschlag) auf den Kassakurs. Der Grund dafür ist, dass die unterschiedlichen Zinsen, die beim Termingeschäft diese Abweichungen vom Kassakurs begründen, durch den Austausch der Zinsverpflichtungen bereits berücksichtigt werden.



Beispiel:
• Währungsswap USD gegen EUR
• Nominal 10 Mio. EUR
• Laufzeit 3 Jahre
• Partei A zahlt fixe USD-Zinsen, Partei B zahlt den variablen 3-Monats-EUR-Zins (3-Monats-EURIBOR).
• Bei Abschluss beträgt der USD-Swapsatz für eine Laufzeit von 3 Jahren 3,5%, der Kurs des USD liegt bei 1,48.
Dies zieht die folgenden Zahlungen nach sich:
• Zu Beginn des Geschäftes zahlt A an B 10 Mio. EUR und B an A 14,8 Mio. USD (Kapitaltausch zum aktuellen Wechselkurs).
• Während der Laufzeit von 3 Jahren zahlt A an B einmal jährlich (d. h. 1, 2 und 3 Jahre nach Geschäftsabschluss) 3,5% auf den Nominalbetrag von 14,8 Mio. USD. B zahlt an A vierteljährlich zeitanteilig (Pro rata temporis) den 3-Monats-EURIBOR auf den Nominalbetrag von 10 Mio. EUR. Dabei wird die Höhe des EURIBOR-Satzes verwendet, wie sie bei der letzten Zinszahlung 3 Monate zuvor festgestellt („gefixt“) wurde. B zahlt also 12 Mal die variablen Zinsen.
• Bei Fälligkeit nach drei Jahren zahlt A an B 14,8 Mio. USD und B an A 10 Mio. EUR (Kapitalrücktausch zum bei Abschluss gültigen Wechselkurs).
Zuweilen wird zwischen Währungsswap und Zins-/Währungsswaps unterschieden. Dabei werden als Währungsswaps die Swaps bezeichnet, bei der beide Vertragsparteien einen fixen Zins oder beide Parteien einen variablen Zins gleicher Zinsbindungsfrist (z.B. 3-Monats-EURIBOR gegen 3-Monats-USD-Libor) zahlen. Bei Zins-/Währungsswaps zahlen nach dieser Unterscheidung ein Partner fest und einer variabel (wie im Beispiel) oder beide variabel, aber mit verschiedenen Zinsbindungsfristen (z.B. 6-Monats-EURIBOR gegen 3-Monats-USD-Libor). Bei Währungsswaps unterscheiden sich für die Parteien also nur die Währungen, bei Zins-/Währungsswaps zusätzlich die Zinsbindungsfristen. Währungsswaps, bei denen beide Parteien einen variablen Zins gleicher Zinsbindungsfrist zahlen, heißen auch Basisswaps. Bei Laufzeiten über zwei Jahren stellen Währungsswaps aufgrund einer größeren Markttiefe (Liquidität) und einer geringeren Anzahl von Transaktionen eine echte Alternative zu Dervisentermingeschäften dar. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema können Sie unter www.firstintertrade.com nachlesen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 386473
 903

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Swapgeschäfte deutscher GemeindenBild: Swapgeschäfte deutscher Gemeinden
Swapgeschäfte deutscher Gemeinden
… Nettobetrachtung immer marktgerecht refinanziert. Beim Währungsswap werden Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit und Zinsbindungsfrist, jedoch mit unterschiedlicher Währung getauscht. Währungsswaps bieten sich als Finanzierungsinstrument dann an, wenn eine langfristige Finanzierung in bestimmten Währungen nicht oder nicht vergleichsweise günstig …
Bild: Alice Wotsch - Neue Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KAP RechtsanwälteBild: Alice Wotsch - Neue Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KAP Rechtsanwälte
Alice Wotsch - Neue Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KAP Rechtsanwälte
… (Zertifikate, Aktien, Anleihen, usw.) bringt Frau Wotsch nun für die Mandanten von KAP Rechtsanwälte ein. Daneben hat sie (institutionelle) Anleger bei Zins- und Währungsswaps vertreten. Frau Wotsch vertritt Aktionäre in den Bereichen Aktienrecht, Bankrecht und Börsenrecht. Bekannt ist Alice Wotsch auch als Sprecherin der Deutschen Schutzvereinigung für …
Bild: Schweizer Franken & Swaps - Kurssturz birgt Risiken für AnlegerBild: Schweizer Franken & Swaps - Kurssturz birgt Risiken für Anleger
Schweizer Franken & Swaps - Kurssturz birgt Risiken für Anleger
… 15.01.2015 auf den tiefsten Stand seit November 2003. Diese Entwicklung hat Negativauswirkungen für Schuldner von Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken sowie für Vertragspartner von Währungsswaps, wenn Zahlungen in Schweizer Franken zu leisten sind bzw. von komplexen Finanzprodukten (wie etwa Derivate), in denen der Wechselkurs EUR/CHF Zinszahlungen …
Swapstrukturen & Risikosteuerung
Swapstrukturen & Risikosteuerung
… richtig und optimal einsetzen! 5. und 6. September 2005 in Heidelberg - Einführung und Grundlagen - Zinsswaps - Währungsswaps - Zinssätze, Diskontfaktoren, Zerosätze - Risikosteuerung - Bewertung von Swaps - Risikoarten - Swapstrukturen - Optionen Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.forum-institut.de/sites/veranstaltung.asp?SemNr=0509320 Kontakt: Carmen …
Bild: Zinssatz– und Währungsswaps - Existenzbedrohende Form der Geldanlage für PrivatanlegerBild: Zinssatz– und Währungsswaps - Existenzbedrohende Form der Geldanlage für Privatanleger
Zinssatz– und Währungsswaps - Existenzbedrohende Form der Geldanlage für Privatanleger
… zum Totalverlust, sind. In besonderer Weise gilt dies neben Lehman-Anlegern und anderen Zertifikatsgeschädigten für Anleger, die mit ihrer Bank sog. Zinssatz- und Währungsswaps eingegangen sind. Zinssatz- und Währungsswaps zeichnen sich durch folgende Konstruktion aus. Bankkunde und Bank vereinbaren eine Wette auf die Entwicklung zweier Währungen. …
Beraterhaftung für verlustreiche Zinsswapsgeschäfte deutscher Kommunen und Gemeinden
Beraterhaftung für verlustreiche Zinsswapsgeschäfte deutscher Kommunen und Gemeinden
… der Nettobetrachtung immer marktgerecht refinanziert. Beim Währungsswap werden Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit und Zinsbindungsfrist, jedoch mit unterschiedlicher Währung getauscht. Währungsswaps bieten sich als Finanzierungsinstrument dann an, wenn eine langfristige Finanzierung in bestimmten Währungen nicht oder nicht vergleichsweise günstig …
Bild: Das über die Hausbank vermittelte (private) SwapgeschäftBild: Das über die Hausbank vermittelte (private) Swapgeschäft
Das über die Hausbank vermittelte (private) Swapgeschäft
… passenden Zahlungsstrom aus einem Zinsswap zu beziehen. Beim Währungsswap werden Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit und Zinsbindungsfrist, jedoch mit unterschiedlicher Währung getauscht. Währungsswaps bieten sich als Finanzierungsinstrument dann an, wenn eine langfristige Finanzierung in bestimmten Währungen nicht oder nicht vergleichsweise günstig zu …
15 Jahre GROHMANN & WEINRAUTER Institutional Asset Management
15 Jahre GROHMANN & WEINRAUTER Institutional Asset Management
… haben eine eigene Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Absatz 1 KWG. Die Kernkompetenz der G&W-Gruppe ist das hauseigene systematische Risikomanagement. Sie betreut mittlerweile elf Fonds sowie diverse Mandate für vermögende Privatanleger, Stiftungen und Versorgungswerke. «Damals hatten wir uns dazu entschlossen das Fondsmanagement …
Banken zur Zahlung von Schadensersatz wegen SWAP-Geschäften verurteilt
Banken zur Zahlung von Schadensersatz wegen SWAP-Geschäften verurteilt
… beide Parteien verpflichten, an festgelegten zukünftigen Zeitpunkten vertraglich genau definierte Zahlungsströme (sog. "Cash Flows") auszutauschen. In der Regel wurden den Bankkunden Zins- und Währungsswaps verkauft: Bei einem Zinsswap verpflichtet sich beispielsweise die Bank, an den Kunden für eine gewisse Dauer (meist zwischen drei und zehn Jahre) …
Swiss X Trade Partners AG: Risikomanagement in der Fremdwährungsfinanzierung.
Swiss X Trade Partners AG: Risikomanagement in der Fremdwährungsfinanzierung.
… dargestellt. Dabei ist es mehr als Kaffeesatzleserei, wenn jemand behauptet, dass er über 10-15 Jahre das Verhältnis zweier Währungen „kalkulieren“ könne. Ein Risikomanagement wäre die Lösung. Die Definition eines Maximal-Verlustes und die laufende Bewertung einer Währung führen dazu entstehende Kursverluste deutlich einzugrenzen und entstehende Gewinne …
Sie lesen gerade: Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps