(openPR) Deutsche Interessen bei den Verhandlungen über die EU-Richtlinienentwürfe stärker vertreten
10. Juli 2003 - Zu den letzten Verhandlungsergebnissen zur EU-Verfassung erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Deutschland erhält ein Veto-Recht im Hinblick auf Zuwanderung von Drittstaatern in den deutschen Arbeitsmarkt. Dies ist eine alte Unions-Forderung und es ist positiv, dass die Bundesregierung sie gemeinsam mit den Unions-Vertretern im Verfassungskonvent durchgesetzt hat. Es war richtig, dass sich Bundesaußenminister Fischer nach anfänglichem Zögern gemeinsam mit Ministerpräsident Erwin Teufel diesbezüglich noch einmal energisch an Konventspräsident Giscard d?Estaing gewandt hat.
Bundesinnenminister Otto Schily ist jetzt aufgerufen, die deutschen Interessen bei den Verhandlungen über die EU-Richtlinienentwürfe, die unser künftiges Recht bestimmen werden, stärker zu vertreten. Die Expertenanhörung im Innenausschuss am 2. Juli 2003 zu den Auswirkungen des von der EU-Kommission geplanten Ausländer- und Asylrechts hat gezeigt, welch schlimme Folgen ansonsten zu erwarten sind. Bleibt es bei den bisherigen EU-Vorschlägen, wird das geltende deutsche Ausländer- und Asylrecht ausgehebelt mit der Folge neuer Zuwanderungsströme nach Deutschland.
Allerdings ist das erreichte deutsche Veto-Recht bei der Arbeitsmarkt-Zuwanderung nur die halbe Miete. Es kann nicht befriedigen, dass der gesamte Bereich der Ausländer- und Asylpolitik in die Mehrheitsentscheidung übergehen soll. Hier sollte die Bundesregierung bei der ausstehenden Regierungskonferenz dringend Nachbesserungen einfordern.
Angesichts der überproportionalen Betroffenheit Deutschlands ist bei der Ausländer- und Asylpolitik eine klare Kompetenzabgrenzung geboten. Die Bundesregierung darf nicht tatenlos hinnehmen, dass der EU auf der Basis von Mehrheitsentscheidungen die Kompetenz für die Asylgewährung zugemessen wird. Dies wäre zum Schaden Deutschlands.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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