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Reform der Prozesskostenhilfe

08.02.201315:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Pressemitteilung zur Reform der Prozesskostenhilfe

Letzten Donnerstag war die erste Lesung im Bundestag zur Neuregelung der Prozesskosten- und zum Beratungshilferecht. Hintergrund dieser Neuregelung ist der Versuch, letztlich auf Kosten von armen Menschen Geld zu sparen. Dem Bund sind die Kosten für die Prozesskostenhilfe und die Beratungskostenhilfe zu hoch. Wer die Geschichte um die kostenfreie Beratung und der kostenfreien Hilfe von bedürftigen Menschen vor Gericht kennt, weiß, dass es ein langer und steiniger Weg war, bis zum heute gültigen Prozesskosten- und Beratungshilferecht. Beide Gesetze sicherten ab den 80er Jahren bedürftigen Menschen die Möglichkeit sich kostenfrei von einem Anwalt eigener Wahl beraten zulassen und vor Gericht von einem Anwalt vertreten zu werden. Ein gewaltiger Schritt im Vergleich zum vorher geltenden Armenrecht. Im Kern der Änderungen geht es darum, die Zugänge zu beiden Beratungsleistungen durch Neuregelungen zu verengen. So sollen in Zukunft die Freibeträge abgesenkt werden, die Hilfeleistungen sind nicht mehr kostenlos, sondern werden nur noch per Darlehen gewährt werden. Diese Darlehen sollen dann in Raten bis zu 48 Monate lang zurückgezahlt werden müssen. Erste Schätzungen betrifft dies ca. 20 Prozent der jährlich etwa 630 000 bisher ratenfreien Prozesskostenhilfebewilligungen. Vielleicht können so 70 Millionen gespart werden – aber zu welchem Preis? Schon jetzt ist es so, dass es für arme Menschen immer schwieriger wird, zustehende Ansprüche im Konfliktfall zu realisieren. Immer dann, wenn ein Vermieter die Herausgabe der Kaution verweigert, der Arbeitgeber Lohnzahlungen nicht leistet oder der Vater die Unterhaltszahlungen nur unregelmäßig leistet, wird es arme Menschen schwierig, diese Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. In diesen Fällen konnten Bedürftige Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Dies wird jetzt erschwert und eingeschränkt. Die Zahl der Anträge auf Hilfe ist seit Jahren konstant, bei der Beratungshilfe sogar rückläufig. Deutschland belegt im internationalen Vergleich unter 12 Industrienationen beim Rechtsschutz für Arme den vorletzten Platz (Caritas). Der H-TEAM e. V. setzt sich dafür ein, dass einkommensschwache Personen nicht in ihrem Rechtsschutz beschnitten werden, sondern weiterhin darauf bauen können, auch im Konfliktfall vor Gericht gehen zu können und zu ihrem Recht zu kommen. Die seit 2010 ehrenamtlich arbeitende Rechtsberatung beim H-TEAM e. V. zeigt deutlich, wie wichtig ein kostenfreier Zugang für Arme zu Beratungsleistungen ist. Ganz zu schweigen vor der Angst vor Gericht zu müssen und dabei nicht zu wissen, dass zumindest das Verfahren nichts kostet. „Wir verzeichnen jeden Monat einen erheblichen Anstieg“, so Peter Peschel, Geschäftsführer des gemeinnützigen Vereins H-TEAM.



Pressekontakt: H-TEAM e.V.
Torsten Sowa, Öffentlichkeitsarbeit
Plinganserstraße 19, 81369 München
Tel. 089/747 3620, Fax 089/747 06 63
E-Mail: E-Mail
Internet: www.h-team-ev.de

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