(openPR) Finanzamt als Gläubiger muss Kosten-Vorschuss zahlen
Regelmäßig kommt es in Insolvenzverfahren dazu, dass der Insolvenzverwalter Rechtsstreite führen muss. Will er selbst Klage erheben, ist meist ein Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen (§ 6 GKG). Auch Rechtsanwaltsgebühren können anfallen. Reicht die Insolvenzmasse für die Begleichung dieser Kosten nicht aus, beantragt der Insolvenzverwalter häufig Prozesskostenhilfe. Die Kosten sollen also aus der Staatskasse bezahlt werden.
Zweck der Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe soll es der wirtschaftlich schwächeren Partei ermöglichen, ihre Rechte ebenso zu verfolgen, wie die wirtschaftlich stärkere Partei. Auch der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes kann Prozesskostenhilfe beantragen und bewilligt erhalten (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Das gilt aber nicht, wenn die Kosten von den wirtschaftlich am Rechtsstreit Beteiligten, also den Insolvenzgläubigern aufgebracht werden können und müssen.
Finanzamt als Gläubiger kann zur Zahlung von Prozesskosten-Vorschuss verpflichtet sein
Dazu kann als Gläubiger auch das Finanzamt gehören. Das hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt (Beschluss vom 20.11.2014, Az. IX ZR 52/14). Im Grundsatz ist es den Gläubigern dann zuzumuten für die Kosten aufzukommen, wenn sie diese unschwer aufbringen können und bei Obsiegen im Rechtsstreit mit einer Quotenverbesserung rechnen können. Hierzu sind gewisse Abwägungen anzustellen.
Anders als etwa Arbeitnehmern und Trägern der Sozialversicherung, ist es dem Finanzamt generell zumutbar, einen Kostenvorschuss zu leisten. Dieses hatte im entschiedenen Fall gut 71 % der zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen angemeldet. Die aufzubringenden Kosten beliefen sich auf rund EUR 1.000,00. Nach den Feststellungen des BGH konnte das Finanzamt bei Obsiegen selbst im ungünstigsten Fall noch das Zwölffache der aufzubringenden Kosten als Quotenzahlung erwarten. Daher war dieses zur Zahlung verpflichtet und Prozesskostenhilfe nicht zu gewähren.
Rechtsanwalt Martin Anthauer ist bei diversen mittelständischen Rechtsanwaltskanzleien in Frankfurt a.M., Köln, München und Augsburg mit dem Schwerpunkt Handels- und Vertriebsrecht, Insolvenzrecht sowie Bank- und Kapitalanlagerecht tätig. Seit Januar 2015 bei JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner.











