(openPR) Die Bewertung von Leistungen anderer ist stark im Trend. So möchte man seinen Mitmenschen über das Internet nach Inanspruchnahme der Leistung, z.B. einer Arztbehandlung oder einem Hotelbesuch, den Dienstleister unbedingt weiterempfehlen oder ihnen abraten.
Auch von der anderen Seite – User, die einen guten bzw. neuen Arzt oder ein gutes Urlaubshotel suchen – wird das Angebot stark angenommen. Erspart man sich doch viel Ärger und Sucherei, wenn man gleich zum „Testsieger“ geht.
Durch eine „schlechte Note“ kann der Bewertete aber erhebliche Schäden davontragen. Umso wichtiger ist es, als Bewerteter bei schlechter Kritik seine Handlungsmöglichkeiten zu kennen.
Da auch bei Suchmaschinen zum Teil Bewertungen solcher Portale in der Trefferliste angezeigt werden, können bereits wenige schlechte Bewertungen zu einer spürbar kleineren Nachfrage führen. Daher ist es wichtig, als Bewerteter auf schlechte Reaktionen, gerade wenn sie unbegründet oder gar beleidigend und herabsetzend sind, zu reagieren.
Wer was – egal ob im Internet oder im realen Leben – äußern darf regelt das Äußerungsrecht. Damit geht das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eng einher. Beides soll nicht nur die freie Meinungsäußerung garantieren, sondern grenzt diese auch ein. So soll eine Person davor geschützt werden, dass willkürlich unwahre Behauptungen und Beleidigungen („Schmähkritik“) über sie aufgestellt und verbreitet werden. Denn dies hat mit konstruktiver Kritik nichts mehr zu tun.
Ist letzteres jedoch der Fall, sollte zunächst der Kontakt mit dem Betreiber des jeweiligen Portals gesucht und unter Angabe einer Begründung darum gebeten werden, die schlechte Bewertung zu entfernen. Sollte dies erfolglos bleiben, kann immer noch im Wege einer Unterlassungserklärung vom Betreiber gerichtlich die Entfernung der Bewertung gefordert werden.
Die vielleicht effektivste und leichteste Art ist jedoch, mit besonders vielen positiven Bewertungen zu kontern. Hierzu können zufriedene Patienten, Besucher oder Kunden angehalten werden.
Für Fragen hier der Kontakt-Link: http://www.jus-kanzlei.de/rechtsanwalt/vera-franz.html
Rechtsanwältin Vera Franz
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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