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Prozesskosten kaum noch steuerlich absetzbar

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Tim Frank, Fachmakler für Rechtsschutz: Prozesskosten kaum noch steuerlich absetzbar
Tim Frank, Fachmakler für Rechtsschutz: Prozesskosten kaum noch steuerlich absetzbar

(openPR) Am 12.05.2011 entschied der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 42/10), dass Sie die Kosten für einen Zivilprozess nur noch steuerlich geltend machen können, wenn ausreichend Aussicht auf Erfolg besteht.

Mit Wirkung zum 30.06.2013 hat der Gesetzgeber eine weitere Hürde gesetzt. Nun muss der Fall zusätzlich auch existenzbedrohend sein. Im geänderten § 33 Absatz 2 Satz 4 EStG heißt es nun:

"Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können."

Die erste Frage, die Sie sich wahrscheinlich stellen, ist: wann ist eine Situation existenzbedrohend? Eine gute Frage und ich kann Ihnen die nicht pauschal beantworten, weil eine eindeutige Definition fehlt.

Es ist davon auszugehen, dass Rechtsstreitigkeiten um Leistungen aus Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Wohngebäudeversicherungen sowie Schadenersatz bei Verkehrsunfällen und Arzthaftungsfällen als existenzbedrohend gelten (vgl. auch Pressemitteilung Deutscher Anwaltverein (DAV) vom 27.08.2013)

Sie werden Prozesskosten erst steuerlich geltend machen können, wenn Sie einen hohen Auszahlungsbetrag erwarten. Denn erst dann wird der Gesetzgeber Ihre Situation als existenzbedrohend ansehen.

Bei einer Existenzbedrohung geht es um einen hohen Streitwert. Dieser wiederum verursacht hohe Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten.

Während Prozesskosten in immer weniger Fällen steuerlich geltend gemacht werden können, sind Beiträge zu einigen Bausteinen einer Rechtsschutzversicherung, wie z. B. der Arbeits-Rechtsschutz, weiterhin steuerlich absetzbar. Wie viel Sie steuerlich geltend machen können, steht bei den meisten Rechtsschutzversicherern auf der Rückseite der Beitragsrechnung.

Viel wichtiger jedoch ist die Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung im Streitfall, denn bei Streitigkeiten um Renten und Schadenersatz sind schnell hohe Streitwerte erreicht und die Prozesskosten entsprechend hoch.

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