openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kündigungsschutz auch bei Firmenpleite

06.03.2008 • 12:21 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kündigungsschutz auch bei Firmenpleite
Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.
Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.

(openPR) Zwar ebbt die Pleitewelle im Zuge des konjunkturellen Aufschwungs merklich ab. Jedoch sind bundesweit nach wie vor zahllose Unternehmen von bevorstehender Zahlungsunfähigkeit bedroht. Schlagzeilen machte insoweit zuletzt die Insolvenz des angeschlagenen Briefdienstleisters PIN.



Wie die PIN Group kürzlich in Köln mitteilte, werden bei den meisten der zahlungsunfähigen 37 Tochterfirmen infolge der Insolvenz in größerem Ausmaß Arbeitsplätze abgebaut. Erste Tochterfirmen wie etwa die PIN WEST MAIL Zustelldienste II GmbH in Mainz, die Pin Mail GmbH in Kassel sowie die PIN West Mail GmbH & Co. KG in Langenfeld mit ihren Standorten in Köln, Bergheim, Aachen, Grevenbroich, Mönchengladbach, Krefeld, Neuss, Düsseldorf, Wuppertal, Solingen, Remscheid, Leverkusen, Bonn und Gummersbach haben bereits die Zustellungen eingestellt, was die Entlassung von gut 1.500 Mitarbeitern nach sich zieht. Darin zeigt sich, dass von der Unternehmenspleite nicht allein die unternehmerische Existenz des Arbeitgebers, sondern insbesondere auch der soziale Besitzstand der beim insolventen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betroffen ist.

Zwar hat die Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich keinen Einfluss auf die Fortgeltung und inhaltliche Ausgestaltung der im Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse. Die Insolvenzordnung sieht jedoch eine Kündigungserleichterung im Hinblick auf die vom Insolvenzverwalter einzuhaltende Kündigungsfrist vor. So verkürzt sich in der Insolvenz des Arbeitgebers eine gegebenenfalls längere gesetzliche, tarifliche oder aber auch einzelvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zwingend auf drei Monate zum Monatsende.

Allerdings können sich die von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer auch bei Insolvenz ihres Arbeitgebers auf den allgemeinen Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz berufen. Dies gilt selbstverständlich auch für teilzeit- und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (Minijobber). Eine ordentliche Kündigung kommt insoweit nur bei Vorliegen eines betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungsgrundes in Betracht. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein eine betriebsbedingte Kündigung noch nicht zu rechtfertigen vermag.

Dem von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer bleibt also die Möglichkeit, hiergegen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Eine solche Klage ist gegen den Insolvenzverwalter zu richten. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob im konkreten Einzelfall Gründe vorliegen, die die betriebsbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Die Darlegungs- und Beweislast obliegt insoweit dem Insolvenzverwalter. Die dem klagenden Arbeitnehmer entstehenden Prozesskosten lassen sich gegebenenfalls über Prozesskostenhilfe oder aber über eine von ihm abgeschlossene Rechtsschutzversicherung bestreiten.

Der Beitrag ist Teil des WAGNER HALBE Online-Lexikons zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht auf http://www.onlinelexikon-arbeitsrecht.de. Das Online-Lexikon zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht soll dem geneigten Leser die zentralen Begriffe des Kündigungsschutzes leicht verständlich erklären und sowohl dem Arbeitgeber als auch dem von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer Kündigungsschutztatbestände aufzeigen. Das Lexikon wird ständig erweitert und aktualisiert. Mehr hierzu auf http://www.wagnerhalbe.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 194134
 182

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kündigungsschutz auch bei Firmenpleite“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Wagner Halbe Rechtsanwälte - Köln

Bild: Neue Abmahnwelle durch WeSaveYourCopyrights für Zooland Music wegen Titel aus German Top 100 Single ChartsBild: Neue Abmahnwelle durch WeSaveYourCopyrights für Zooland Music wegen Titel aus German Top 100 Single Charts
Neue Abmahnwelle durch WeSaveYourCopyrights für Zooland Music wegen Titel aus German Top 100 Single Charts
Ungeachtet oder gerade wegen der jüngsten BGH-Rechtsprechung zur Haftung von Eltern für die vermeintlich von ihren minderjährigen Kindern über ihren Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen lässt die Zooland Music GmbH im Rahmen einer neuen Abmahnwelle derzeit massenweise Inhaber von Internetanschlüssen abmahnen. Zooland Music hat hierfür unter dem 15.11.2012 einen Beschluss vor dem Landgericht Köln erwirkt, der die Deutsche Telekom auf Verlangen dazu verpflichtet, Auskunft über die Namen und Anschriften derjenigen Anschlussinha…
Bild: Kein fliegender Gerichtsstand bei Klage auf Kostenerstattung nach wettbewerbsrechtlicher AbmahnungBild: Kein fliegender Gerichtsstand bei Klage auf Kostenerstattung nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung
Kein fliegender Gerichtsstand bei Klage auf Kostenerstattung nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung
Nach einem Beschluss des LG Hannover ist für Klagen auf Erstattung von Abmahnkosten ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine Niederlassung bzw. seinen Wohnsitz hat. Der Entscheidung des Landgerichts Hannover (Beschluss vom 16.7.2012, 18 O 162/12) liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien verkaufen gleichermaßen auf der Internetverkaufsplattform eBay Produkte aller Art. Die Klägerin hat ihre gewerbliche Niederlassung im niedersächsischen Dissen, wohingegen der Beklagte seinen Handel von Köln aus betr…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Die Geldbörse wird leerer: Das neue Landeswassergesetz kommtBild: Die Geldbörse wird leerer: Das neue Landeswassergesetz kommt
Die Geldbörse wird leerer: Das neue Landeswassergesetz kommt
… dreifach. Auf dem Rücken der EU wird wieder versucht, die grüne Ideologie durchzusetzen. Damit machen sie die europäische Idee systematisch kaputt. In Zeiten, in denen Firmenpleite normal werden, müssen die anderen, die Gewinne machen, sich schämen. Dabei zeigt das neue Landeswassergesetz deutlich, dass nicht die Wirtschaft, sondern das rot-grün an …
Der besondere Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten nach dem BDSG
Der besondere Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten nach dem BDSG
Mit der am 1.9.2009 in Kraft getretenen BDSG Novelle wurde ein Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen, mit der die unabhängige Position des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen gestärkt werden soll. Der besondere Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten ist in § 4f Abs. 3 S. 5, 6 BDSG verankert. …
Bild: Die arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, ...)Bild: Die arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, ...)
Die arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, ...)
… von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte genießt auch besonderen Kündigungsschutz. Ist ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen, so ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen …
Bild: Kündigung, Kündigungsschutz und BetriebsübergangBild: Kündigung, Kündigungsschutz und Betriebsübergang
Kündigung, Kündigungsschutz und Betriebsübergang
… Ansicht des BAG (Urteil vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 431/06) nimmt ein Arbeitnehmer bei einer Ausgliederung eines Betriebsteils in ein anders Unternehmen seinen Kündigungsschutz nicht mit, obwohl § 613 a BGB eigentlich die Rechtsstellung des Arbeitnehmers bei einer Übernahme sichern soll. Entscheidend sei allein, ob das übernehmende Unternehmen …
Welchen Schutz bietet die Anerkennung einer Schwerbehinderung bei drohendem Arbeitsplatzverlust?
Welchen Schutz bietet die Anerkennung einer Schwerbehinderung bei drohendem Arbeitsplatzverlust?
… Schwerbehinderteneigenschaft. Die Anerkennung einer Schwerbehinderung beinhaltet gem. §§ 85 – 92 SGB IX als wesentliches Kernstück des Schwerbehindertenrechts einen besonderen Kündigungsschutz (gilt neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz). Diesen besonderen Kündigungsschutz genießt ein Arbeitnehmer dann, wenn er als Schwerbehinderter …
Bild: Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte PersonengruppenBild: Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen
Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen
… Arbeitgeber in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer (bei Arbeitsverhältnissen, die vor dem 01.01.2004 begonnen haben mehr als 5 Arbeitnehmer) beschäftigt, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Darüber hinaus genießt eine Reihe von Personengruppen, die hier kurz dargestellt werden sollen, besonderen Kündigungsschutz: Für Schwangere gilt gem. …
Bild: Sonderkündigungsschutz für Zivil- und WehrdienstleistendeBild: Sonderkündigungsschutz für Zivil- und Wehrdienstleistende
Sonderkündigungsschutz für Zivil- und Wehrdienstleistende
Rekruten und Wehrdienstleistende genießen besonderen Kündigungsschutz. Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer nicht kündigen, § 2 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz. Entsprechendes gilt auch für Soldaten auf Zeit. Geht dem Arbeitnehmer …
Bild: Arbeitsrecht: Besonderer Kündigungsschutz bei Elternzeit selbst dann, wenn keine Elternzeit genommen wird?Bild: Arbeitsrecht: Besonderer Kündigungsschutz bei Elternzeit selbst dann, wenn keine Elternzeit genommen wird?
Arbeitsrecht: Besonderer Kündigungsschutz bei Elternzeit selbst dann, wenn keine Elternzeit genommen wird?
Dass Arbeitnehmer während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz genießen, ist allgemein bekannt. Der besondere Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers, d. h. ordentliche und außerordentliche Beendigungs- und Änderungskündigungen. Nicht erfasst werden indes Befristungen, Arbeitnehmerkündigungen und Aufhebungsverträge. …
ÖZIV: Studie zur (baulichen) Barrierefreiheit veröffentlicht
ÖZIV: Studie zur (baulichen) Barrierefreiheit veröffentlicht
… nehmen aber vor Neuanstellungen aus mehreren Gründen Abstand: Unkenntnis über das Knowhow und die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung und der erhöhte Kündigungsschutz sind die Motive, die Unternehmen primär gegen die Anstellung behinderter Menschen anführen. Umdenken beim Kündigungsschutz Beim erhöhten Kündigungsschutz fordert der ÖZIV schon seit …
Mehr Rechtssicherheit beim Kündigungsschutz
Mehr Rechtssicherheit beim Kündigungsschutz
… stattfindenden Anhörung zu den Reformen auf dem Arbeitsmarkt erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestags fraktion, Klaus Brandner: Wir brauchen im Kündigungsschutz eine Klarstellung bei der Höhe von befristeten Einstellungen, damit das Gesetz zielsicher für Kleinbetriebe gilt. Sinnvoll ist eine Regelung, nach der …
Sie lesen gerade: Kündigungsschutz auch bei Firmenpleite