(openPR) Zu der heute im Wirtschafts- und Arbeitsausschuss stattfindenden Anhörung zu den Reformen auf dem Arbeitsmarkt erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestags fraktion, Klaus Brandner:
Wir brauchen im Kündigungsschutz eine Klarstellung bei der Höhe von befristeten Einstellungen, damit das Gesetz zielsicher für Kleinbetriebe gilt. Sinnvoll ist eine Regelung, nach der ein Betrieb mit fünf Festangestellten zusätzlich fünf zeitlich befristete Beschäftigte einstellen darf. Die Neuregelung, die es Kleinbetrieben erlaubt, befristet Beschäftigte einzustellen, ohne dass der gesetzliche Kündigungsschutz greift, sollte nicht dazu führen, dass die Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen die der Festangestellten übersteigt. Hier müssen wir eine rechtssichere Regelung haben. Die von den Karlsruher Richtern für Kleinbetriebe anerkannte Ausnahme vom Kündigungsschutz muss gewahrt bleiben. Damit bleibt das Ziel, die harte Grenze von fünf Arbeitnehmern zu flexibilisieren, gewahrt, und gleichzeitig wird die Regelung verfassungsfest. Mit dieser Änderung im Kündigungsschutzgesetz werden wir Beschäftigungshemmnisse abbaün, ohne den Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer in der Substanz einzuschränken.
Angemessener Kündigungsschutz liegt nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer, sondern auch im Interesse der Arbeitgeber. Hohe Leistungsbereitschaft und Identifikation mit dem Unternehmen sind insbesondere von Mitarbeitern zu erwarten, die nicht ständig mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen müssen. Deshalb ist eine hohe Rechtssicherheit im langfristigen Interesse von Beschäftigten und Unternehmen.