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Wie osteuropäische Pflegekräfte systematisch ausgebeutet werden

09.07.201217:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wie osteuropäische Pflegekräfte systematisch ausgebeutet werden
Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte e.V.
Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte e.V.

(openPR) Unzählige Senioren werden in Deutschland von Osteuropäerinnen im eigenen Zuhause betreut und versorgt. Der Markt scheint auf den ersten Blick zu funktionieren. Bis man genau hinsieht.



Geschätzte 2,5 Millionen Senioren in Deutschland kommen nicht ohne fremde Hilfe aus. Fakt ist, dass die häusliche Pflege eines Angehörigen immer auch eine zeitliche, organisatorische, seelische und finanzielle Belastung für alle Betroffenen ist. Überforderung und Überlastung sind keine Seltenheit. Angehörige versuchen die Lücke zwischen tatsächlichem Bedarf und den real verfügbaren und bezahlbaren Pflegefach- und Betreuungskräften zu schließen, indem sie Migrantinnen, meist aus Osteuropa, für die häusliche Versorgung anwerben und beschäftigen. Häufig geschieht das in Form der so genannten Entsendung, bei der meist über eine private Vermittlungsagentur eine Betreuungskraft angeheuert wird, indem die Familie mit einem ausländischen Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag schließt. Die Betreuungskraft selbst wird dann von diesem Unternehmen in die Familie „entsendet“. Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP e.V.) warnt jedoch seit Jahren vor diesem Modell.

Geschäfte in der Grauzone

Dem Journalisten Johannes Pennekamp gelang es mit seinem Artikel „Geschäfte in der Grauzone“, der am 29. Juni 2012 in der Frankfurter Allgemeine Zeitung erschienen ist, einen beeindruckenden Einblick in dieses System zu gewähren: Die Entsendung ist meist Teil eines umstrittenen Geschäftskonzepts, an dem ein deutsches und ein polnisches Unternehmen verdienen und bei dem die Sozialabgaben in Deutschland umgangen werden. Eine Konstruktion, die typisch ist für diesen grauen Markt, der hinter verschlossenen Türen gewachsen ist. Wenn Vermittlungsagenturen in den Prozess involviert sind, heißt das zwar nicht automatisch, dass gegen Gesetze verstoßen wird. In den meisten Fällen bedeutet es aber, dass jemand damit ein gutes Geschäft macht. Tenor des Artikels ist, dass es sich bei der Entsendung häufig um „verdeckte Arbeitnehmerüberlassung“ handelt, die aber als Entsendung deklariert wird, um in Deutschland Lohnkosten und Sozialabgaben zu umgehen. Denn de facto seien nicht die polnischen Entsendeunternehmen Arbeitgeber, sondern die deutschen Kunden. Die Sozialabgaben müssten demnach in Deutschland und nicht in Polen entrichtet werden.

Schattenseiten eines scheinbar funktionierenden Systems

Verschiedene Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE hatten bereits am 14. Dezember 2011 eine so genannte „Kleine Anfrage“ mit dem Titel „Arbeitnehmerrechte ausländischer Pflegehilfskräfte im grauen Pflegemarkt“ an die Bundesregierung gestellt. Darin weisen die Politiker darauf hin, dass sich viele in Deutschland sitzende Vermittlungsfirmen diese Gesamtproblematik der Entsendung zu Nutze machen. Dabei nennen die Abgeordneten beispielsweise Seniocare24, die nach ihren Angaben mehrere rechtliche Lücken nutze. „Die Seniocare24 tritt im Dienstleistungsvertrag mit den Pflegebedürftigen ausdrücklich nicht als Vertragspartner, sondern lediglich als Vermittler auf. Tatsächlich fungiert die Seniocare24 aber als Ansprechpartner sowohl für den Auftraggeber, als auch für die Pflegehilfskraft. Somit entzieht sich die Seniocare24 jeglicher arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Verantwortung.“ (vgl. Kleine Anfrage, Drucksache 17/8193).

Dass die Betreuerinnen aus Osteuropa ein unverzichtbarer Baustein im Deutschen Pflegesystem sind, ist unumstritten. Schließlich leisten sie ihren Beitrag für die optimale Versorgung von Pflegebedürftigen. Das sollte sie aber auch schutzwürdig machen, worauf der BEBP e.V. hiermit erneut eindringlich hinweisen möchte.

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