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Juragent AG

05.07.201113:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mehrere Zivilkammern des Landgerichts Berlin bestätigen mittlerweile Anlegeransprüche auch gegen die Treuhänderin

München/Berlin, 05.07.2011 – Nachdem die 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin die Treuhänderin der Juragent Fonds, die Treukommerz Beratungs- und Treuhand GmbH, in der Vergangenheit schon mehrfach zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger verurteilt hatte, bestätigte nun auch die 38. Zivilkammer in einem weiteren Verfahren die Anlegeransprüche.

„Damit steht den Klägern nicht nur die Juragent AG, sondern darüber hinaus auch ein weiterer Anspruchsgegner, nämlich die Treuhänderin, zur Zahlung von Schadensersatz zur Verfügung“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. „Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Schadens-ersatzansprüche der Anleger auch wirklich realisieren lassen.“ Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bisher ist es CLLB gelungen, mehr als 100 Urteile gegen die Juragent AG / einzelne Juragent KGs, und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten. Die Vollstreckung der Urteile dauert derzeit noch an. Zwischenzeitlich liegen auch erste Beschlüsse des Kammergerichts Berlin vor, aus denen sich ergibt, dass die von CLLB-Rechtsanwälte eingereichten Klagen gegen die Juragent AG und den ehemaligen Vorstand vollumfänglich erfolgreich sein werden.

Lediglich aus wirtschaftlichen Gründen haben sich bisher einzelne Anleger, die von CLLB vertreten werden, dazu entschlossen, sich auf Basis von 50% der Anlagesumme mit der Juragent AG zu einigen. Und hier sind auch schon Zahlungen erfolgt.

Auch insoweit ist eine etwaige Forderung gegen weitere Anspruchsgegner von Vorteil: Anleger, die sich mit der Juragent AG, oder der Juraswiss AG bereits geeinigt haben, können die verbleibende Differenz zum insgesamt entstandenen Schaden gegebenenfalls noch gegenüber weiteren Haftungsgegnern, insbesondere der Treuhänderin, sowie gegenüber weiteren Verantwortlichen in der Angelegenheit „Juragent“ geltend machen, erklärt Rechtsanwalt Franz Braun weiter.

In der Regel werden die damit verbundenen Kosten auch von den Rechtsschutzversicherungen übernommen, so dass betroffene Anleger das Bestehen und die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten.

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