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Juragent AG – Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater?

(openPR) LG Berlin verurteilt Anlageberater in Sachen Juragent zur Zahlung von Schadenersatz in voller Höhe der Beteiligungssumme

München/Berlin, den 15.12.2010 - Mit Urteil des LG Berlin wurde nunmehr auch ein Anlageberater im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anteilen an einem Juragent-Fonds zu Schadenersatz verurteilt.



Der Anlageberater muss nach den Urteilsgründen des Gerichts den Anleger so stellen, als hätte er die Beteiligung am Juragent Fonds PKF IV nie erworben. Zudem muss der Berater dem Anleger sämtliche Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten erstatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wie das Gericht feststellte, bestand für den PKF IV im Zeitpunkt der Herausgabe des Prospekts zu keinem Zeitpunkt die darin zugesicherte Bankbürgschaft der Juragent AG in Höhe von € 7,2 Mio.

Der Anlageberater, so das Gericht, war daher verpflichtet, den Anlageinteressenten des PKF IV über diese fehlende Bürgschaft aufzuklären.

Wörtlich führte das Gericht aus:

„Zur vollständigen und richtigen Aufklärung gehörte daher die Information darüber, ob es eine solche Bürgschaft (schon) gab, oder nicht. (…) Der Anlageberater kann sich jedenfalls nicht darauf berufen, er habe nicht gewusst, dass es eine solche Bankbürgschaft nicht gab. Denn schon im Rahmen der geschuldeten Auskunft bedurfte es –jedenfalls grundsätzlich- vorab der eigenen Information des Beraters hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage und der Bonität des Kapitalsuchenden.

Der wirtschaftliche Wert dieser so bezeichneten Ausschüttungsgarantie hing damit aber entscheidend von der Bonität und der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch die Juragent AG ab. (…) Erst durch eine solche Bankbürgschaft waren die Vorabausschüttungen für die Anleger tatsächlich sicher.“

„Das Urteil gibt nun allen Anlegern des PKF IV Hoffnung, ihre Verluste nun auch gegenüber den Anlageberatern geltend zu machen, sollten diese den jeweiligen Anleger nicht darauf hingewiesen haben, dass die im Prospekt dargestellte Bankbürgschaft für den PKF IV tatsächlich zu keinem Zeitpunkt bestand“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 300 Anleger diverser Juragent-Fonds betreut.

CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich hat bereits vor einigen Monaten für Anleger der diversen Juragent Prozessfinanzierungsfonds Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht.

Mit einer Vielzahl von Urteilen hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt. Zudem muss die Juragent KG nach den nun vorliegenden Entscheidungen auch die den Klägern entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen. Die ersten Verfahren auf Zahlung der Garantieausschüttung konnten zwischenzeitlich zu Gunsten der dort klagenden Anleger rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Zwangsvollstreckung läuft.

Darüber hinaus waren nun auch die ersten Rückabwicklungsverfahren der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger erfolgreich.

Bisher ist es der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte gelungen, mehr als 30 Urteile gegen die Juragent AG und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten.

Verschiedene Kammern des zuständigen LG Berlin folgten der Argumentation von CLLB, wonach sich die jeweils vertretenen Anleger durch die Ausführungen im Anlageprospekt zum PKF IV getäuscht fühlten.

„Die nun vorliegenden –weiteren- Urteile machen Hoffnung, dass die geschädigten Anleger der Juragent Fonds nicht völlig leer ausgehen und sich das entschlossene Vorgehen einzelner Anleger am Ende doch noch auszahlt“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in der Angelegenheit Juragent bereits eine Vielzahl von Klageverfahren vor dem LG Berlin betreut.

Zwischenzeitlich sind die ersten Entscheidungen gegen den ehemaligen Vorstand Mirko H. und die Juragent AG rechtskräftig, teilt Rechtsanwalt István Cocron weiter mit. Die Seitens des Herrn Mirko H. und der Juragent AG beim Kammergericht Berlin eingereichte Berufung wurde in zwei Fällen als unzulässig verworfen.

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