(openPR) Mit dem Finanzieren von Prozessrisiken hohe Renditen bei kurzen Laufzeiten erzielen, lautet das Konzept der Juragent Prozesskostenfonds. Doch die Zweifel, ob es für die Fondanleger tatsächlich „Prozente von Justitia“ gibt, wie der Werbeslogan des Fonds verspricht, erhalten immer neue Nahrung. Nachdem Finanztest Ende 2006 den jüngsten Prozesskostenfonds auf seine Warnliste gesetzt hatte, berichtet das Magazin nun über ausbleibende Einnahmen und sich verlängernde Fonds-Laufzeiten. Obwohl sich Juragent nach eigenen Angaben vor Finanzierungsanfragen nicht retten könne, seien aussichtsreiche Prozesse offenbar rar, so Finanztest.
Doch die Probleme für den Börsenaspiranten Juragent, der derzeit seinen fünften Fonds plant, könnten noch größer werden. Unzufriedene Anleger könnten alsbald erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die Juragent und ihre Verantwortlichen geltend machen, denn das Finanzamt beabsichtigt, beim Vierten Prozesskostenfonds die steuerliche Anerkennung der Verluste im Investitionsjahr zu verweigern. In einem Rundschreiben an die Gesellschafter wies die Treuhänderin des Fonds im November 2006 darauf hin, dass nach Ansicht der Berliner Finanzverwaltung die erheblichen Anfangsverluste auf die gesamte geplante Laufzeit des Fonds gleichmäßig zu verteilen seien. Nach Meinung des Heidelberger Anlegeranwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Mathias Nittel wird im Prospekt auf diesen Umstand nicht in ausreichender Form hingewiesen. „Da diese Rechtsaufassung des Finanzamtes den Fondsverantwortlichen spätestens im Herbst des vergangenen Jahres bekannt war“, so Anwalt Nittel, „stellt sich die Frage, warum noch immer mit unzureichenden Prospektdarstellungen und Berechnungsprogrammen gearbeitet wurde und wird, die dieser Rechtsauffassung nicht Rechnung tragen.“
Darüber hinaus fallen ganz erhebliche Diskrepanzen zwischen dem Prospekt, den darin enthaltenen Verträgen und der tatsächlichen Praxis der Prozessfinanzierung durch die Juragent AG auf. Während laut Prospekt und dem zwischen Fonds und Juragent AG geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag der Fonds mit 30 % am wirtschaftlichen Erfolg finanzierter Prozesse profitieren soll, bietet die Juragent AG auf ihrer Internetseite Prozessfinanzierungen mit einer Gewinnbeteiligung von 20 – 30 % an. Bei höheren Streitwerten werden sogar noch geringere Margen in Aussicht gestellt. „Die Anleger werden, wenn dies tatsächlich so praktiziert wird, über grundlegende wirtschaftliche Eckpunkte der Fondsbeteiligung getäuscht“, weshalb nach Ansicht von Anwalt Nittel „Schadenersatzansprüche von Anlegern gegen die Prospektverantwortlichen und Vermittler gegeben sein dürften“.
Dass die Erlöse der Fonds bisher weit hinter den prospektierten Werten zurückbleiben, ist auch darauf zurückzuführen, dass es der Juragent AG, wie sie in ihrer Leistungsbilanz vom Juni 2006 einräumt, nicht gelungen ist, ausreichend Verfahren mit einem für einen bedeutsamen Rückfluss erforderlichen Volumen abzuschließen. Für Anlegeranwalt Nittel ist es angesichts dieses Eingeständnisses unverständlich, dass die zu optimistischen Prognosen der Vorgängerfonds im aktuellen Fondsprospekt fortgeschrieben werden. „Auch diese angesichts der bisherigen Entwicklung völlig unrealistische Darstellung der Ertragserwartungen begründet meiner Meinung nach Schadenersatzansprüche der Anleger.“
Gesellschaftern der Juragent Prozessfinanzierungsfonds rät der Heidelberger BSZ® Vertrauensanwalt daher, ihre Ansprüche von erfahrenen Anwälten prüfen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Juragent Prozessfinanzierungsfonds " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessenge-meinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeimschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung










