WEISS & GRUNERT Rechtsanwälte - Partnerschaft
Dreifaltigkeitsplatz 176
84028 Landshut
Telefon: 0871/430713-0
Fax: 0871/430713-22
EMail:

Internet:
www.weiss-grunert.de
Über das Unternehmen
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Landshut. Derzeit sind dort zwei Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Weiss und Rechtsanwalt Grunert, tätig. Die Kanzleigründung erfolgte im Oktober 2005.
Wir haben uns auf die Bearbeitung einiger weniger Rechtsgebiete beschränkt. Diese sind:
- Anleger- und Bankrecht
- privates Baurecht
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Mietrecht
Da wir sowohl Anleger, als auch Banken, sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen, sowohl Mieter, als auch Vermieter vertreten, kennen wir beide Seiten.
Dabei steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit der Mandant mit seinem individuellen Problem.
Dashalb legen wir Wert auf ein ausführliches erstes Beratungsgespräch, bei dem wir sowohl das rechtliche Problem des Mandanten, als auch den Mandanten selbst als Person kennen lernen wollen. Jede rechtliche Angelegenheit hat ihre eigenen Facetten, jeder Mandant hat andere Ziele, die er verfolgen will. So wollen beispielsweise einige Mandanten eine schnelle, gerichtliche Konfrontation, andere wollen eher eine außergerichtliche Lösung und eine Schlichtung der Angelegenheit, ohne die Gerichte zu bemühen.
Pauschale Standardlösungen, die den Mandanten übergestülpt werden, verbieten sich daher. Wir versuchen, mit dem Mandanten eine individuelle, auf den jeweiligen Zielen aufbauende Vorgehensweise und Taktik zu erarbeiten.
Damit korrespondiert die fachliche Ausrichtung unserer Kanzlei. Wir behaupten nicht, dass wir alles können. Jeder Rechtsanwalt bearbeitet lediglich zwei Hauptrechtsgebiete, in denen er bereits Erfahrung gesammelt hat und sich permanent durch Kurse, Literatur, Internet und Fachgespräche mit juristischen Kollegen fortbildet. Haben unsere Mandanten ein Problem in einem Rechtsgebiet, das nicht von uns betreut wird, empfehlen wir gerne andere Kanzleien, die auf diese jeweiligen Rechtsgebiete spezialisiert sind.
Wir wollen uns nicht mit zeitraubender Organisation aufhalten, sondern unsere Zeit für die Mandanten und die Mandatbearbeitung aufwenden. Unsere Kanzlei ist daher papierlos organisiert. Eingehende Schriftstücke werden eingescannt und unverzüglich auf Wunsch per Email oder Fax an unsere Mandanten weitergeleitet. Auch vor Gericht fällt eine Papierakte weg, die elektronische Akte befindet sich auf dem Laptop.
Als Besonderheit bieten wir Ihnen eine anwaltliche Ersteinschätzung für eine pauschale Gebühr in Höhe von 50,- Euro inkl. MwSt. an. Diese Erstberatung umfasst ca. 40 Minuten inkl. Sichtung der Unterlagen.
Aus Angst, dass bereits bei einer kurzen anwaltlichen Beratung sehr hohe, nicht einschätzbare Gebühren oder Kosten entstehen, wird ein Rechtsanwalt
zu Beginn eines Problems häufig nicht eingeschaltet. Hat sich das Problem dann verschärft, muss oft ein Anwalt aufgesucht werden mit der Folge, dass die Gebühren tatsächlich sehr hoch sind und die Erfolgsaussichten gesunken sind, da in der Anfangsphase ohne anwaltliche Beratung entscheidende Fehler gemacht wurden.
Selbstverständlich erhalten Sie im Rahmen dieser Erstberatung eine komplette Einschätzung der momentanen Erfolgsaussichten und der Möglichkeiten des weiteren Vorgehens (außergerichtlich, gerichtlich, hat eine strafrechtliche Anzeige Sinn, bestes taktisches Vorgehen, usw.).
Hier zeigen wir Ihnen auch auf, welche Kosten bei einem weiteren Vorgehen auf Sie zukommen werden. Sie können sodann selbst entscheiden, ob eine weitere anwaltliche Tätigkeit gewünscht wird, oder ob sie es bei der Erstberatung belassen.
Im Rahmen des weiteren Vorgehens werden die bezahlten 50,- Euro selbstverständlich auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet. Liegen die gesetzlichen Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) unterhalb der 50,- Euro, werden ebenfalls nur die geringeren gesetzlichen Gebühren berechnet.
Nähere Informationen über unsere Kanzlei und unser Leistungsspektrum erhalten Sie unter www.weiss-grunert.de