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Juragent AG

(openPR) Juragent AG – Mirko H. – Kammergericht Berlin weist Prozesskostehilfeantrag des ehemaligen Vorstands der Juragent AG ab.

Mit Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 16.11.2010 (Az.: 2 W 202/10) wurde der Prozesskostenhilfeantrag des ehemaligen Vorstands der Juragent AG, Herrn Mirko H., im Rahmen eines von der Kanzlei CLLB betreuten Schadenersatzprozesses eines Anlegers der Juragent KG zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde Seitens des Kammergerichts nicht zugelassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.



Der ehemalige Vorstand der Juragent AG, Herr Mirko H. hatte zur Verteidigung gegen Klagen von Anlegern der diversen Juragent Fonds beim LG Berlin Prozesskostenhilfe beantragt, da er nach dem Vortrag seines Rechtsanwalts nicht in der Lage sei, für die Kosten des Verfahrens aufzukommen.

Das Kammergericht wies in seiner Begründung darauf hin, dass Herr H. seine Bedürftigkeit nicht dargetan, bzw. glaubhaft gemacht hätte. Herr H. hatte im Jahr 2010 mit der Juragent Verwaltungs- GmbH einen Vergleich geschlossen, mit dem diese sich verpflichtet hatte, Herrn H. einen Betrag in Höhe von € 750.000,00 zu bezahlen. Dieses Vermögen sei durch Herrn H. für die Prozessführung einzusetzen, so das Kammergericht.

Zwar hatte Herr H. gegenüber der Juragent Verwaltungs- GmbH einen Rangrücktritt erklärt, doch lies das Kammergericht auch diesen Einwand nicht gelten. Wörtlich führte das Kammergericht Berlin dazu aus:

„(…) Der Rangrücktritt stellt eine von Herrn Mirko H. bewusst selbst verursachte Minderung seines Vermögens dar. Herr Mirko H. war nämlich – auch bei Wahrunterstellung einer temporären Zahlungsunfähigkeit der Juragent Verwaltungs- GmbH am 20. und 21. September 2010 – weder verpflichtet, einen Rangrücktritt, zumal binnen Tagesfrist zu erklären, noch gebot ihm sein wirtschaftliches Interesse, derartiges zu tun. Vielmehr wäre es wirtschaftlich sinnvoll gewesen, auf Mitteilung der Juragent Verwaltungs- GmbH hin entweder umgehend Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Juragent Verwaltungs- GmbH einzuleiten, oder die weitere Entwicklung der Vermögensverhältnisse der Juragent Verwaltungs- GmbH abzuwarten, ohne vorschnell eine Erklärung, die jedenfalls auch nachteilhaftige Rechtswirkungen für Herrn Mirko H. entfaltet, abzugeben. Für die bewusst verursachte Minderung seines Vermögens hat Herr Mirko H. selbst einzustehen; sie führt nicht zu einem Recht auf staatliche Sozialleistung. (…)“

Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich hat bereits vor einigen Monaten für Anleger der diversen Juragent Prozessfinanzierungsfonds Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht.

Mit einer Vielzahl von Urteilen hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt. Zudem muss die Juragent KG nach den nun vorliegenden Entscheidungen auch die den Klägern entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen. Die ersten Verfahren auf Zahlung der Garantieausschüttung konnten zwischenzeitlich zu Gunsten der dort klagenden Anleger rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Zwangsvollstreckung läuft.

Darüber hinaus waren nun auch die ersten Rückabwicklungsverfahren der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger erfolgreich.

Bisher ist es der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte gelungen, mehr als 30 Urteile gegen die Juragent AG und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten.

Verschiedene Kammern des zuständigen LG Berlin folgten der Argumentation von CLLB, wonach sich die jeweils vertretenen Anleger durch die Ausführungen im Anlageprospekt zum PKF IV getäuscht fühlten.

„Die nun vorliegenden –weiteren- Urteile machen Hoffnung, dass die geschädigten Anleger der Juragent Fonds nicht völlig leer ausgehen und sich das entschlossene Vorgehen einzelner Anleger am Ende doch noch auszahlt“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in der Angelegenheit Juragent bereits eine Vielzahl von Klageverfahren vor dem LG Berlin betreut.

Zwischenzeitlich sind die ersten Entscheidungen gegen den ehemaligen Vorstand Mirko H. rechtskräftig, teilt Rechtsanwalt István Cocron weiter mit. Die Seitens des Herrn Mirko H. beim Kammergericht Berlin eingereichte Berufung wurde in zwei Fällen als unzulässig verworfen.

Die dort klagenden Anleger haben nun die Möglichkeit im Wege der Zwangsvollstreckung auf sämtliche Vermögenswerte des ehemaligen Vorstands zuzugreifen.

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