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Insolvenz der Juragent AG. Was nun? Eine Zusammenstellung von CLLB Rechtsanwälte

14.09.201118:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) München, Berlin, den 14.09.2011 – Wie das zuständige Insolvenzgericht Berlin heute mitteilte, wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juragent AG eröffnet.

Das Verfahren wird vom zuständigen Amtsgericht Charlottenburg unter dem Az. 36j IN 4095/11 geführt. Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers aus Berlin bestellt.



Anleger der diversen Prozesskostenfonds, die erfolgreich gegen die Juragent AG auf Schadenersatz geklagt und vor Gericht gewonnen haben, wissen nun nicht, was die Einleitung des Insolvenzverfahrens für sie bedeutet.

Grundsätzlich sind ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine weiteren Klagen und auch keine weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Juragent AG möglich.

Bereits eingeleitete und noch nicht abgeschlossene Gerichtsverfahren werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen.

Der Insolvenzverwalter muss nun sämtliche Vermögenswerte/Forderungen der Juragent erfassen und nach Abzug der Kosten des Insolvenzverfahrens an diejenigen Gläubiger verteilen, die ihre Forderungen rechtzeitig zur Insolvenztabelle angemeldet haben.

Der erste Schritt für Anleger der diversen Juragent Fonds (PKF I, PKF II, PKF III, PKF IV) wird nun sein, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Sodann wird voraussichtlich Seitens des Insolvenzverwalters eine Gläubigerversammlung einberufen, auf der alle Anleger teilnehmen können, denen Forderungen gegenüber der Juragent AG zustehen.

Sofern die Anleger anwaltlich vertreten sind, können die Anmeldungen zur Insolvenztabelle auch von den betreuenden Anwaltskanzleien übernommen werden. In der Regel werden diese Kosten in voller Höhe von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Darüber hinaus haben Anleger nach wie vor die Möglichkeit, die Ihnen entstandenen Schäden gegenüber der Treuhandkommanditistin, sowie weiteren Verantwortlichen durchzusetzen.

Auch Anleger, die Ihre Beteiligung am PKF IV bereits an die Juraswiss S.A. abgetreten haben, können ihre Ansprüche noch immer gegenüber den weiteren Verantwortlichen –mit Ausnahme der Juragent AG- geltend machen.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte prüft derzeit weitere Anspruchsmöglichkeiten im In- und Ausland.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wird sich darüber hinaus darum bemühen, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen Gläubigerausschuss eingerichtet wird, so dass gewährleistet ist, dass die Rechte der Anleger auch im Insolvenzverfahren beachtet werden.

Auf Seiten der Juragent AG liegen trotz des nun vorliegenden Insolvenzantrags noch etliche Vermögenswerte.

So laufen nach Angaben des neuen Vorstands der Juragent AG nachwievor etliche von der Juragent AG gegen Erfolgsbeteiligung finanzierte Gerichtsverfahren, deren Erlöse nach wie vor der Juragent AG zustehen.

Zuletzt hatte ein Investor für die Übernahme dieser von der Juragent AG finanzierten Verfahren einen Betrag in Höhe von € 5.000.000,00 geboten.

Sollten diese von der Juragent AG finanzierten Verfahren gewonnen werden, fließen der Juragent AG weitere Gelder zu, die zur Verteilung an die Gläubiger verwendet werden können.

Darüber hinaus bestehen ggf. noch weitere Forderungen Seitens der Juragent AG gegenüber der bisherigen Geschäftsführung, die ebenfalls vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wird sich bemühen, alle ihr vorliegenden Informationen an den Insolvenzverwalter weiterzuleiten, damit hier eine zügige Aufarbeitung der noch offenen Forderungen gewährleistet ist.

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