openPR Recherche & Suche
Presseinformation

CLLB Rechtsanwälte informieren über kick-back Rechtsprechung

(openPR) Bundesgerichtshof weitet Haftung wegen unterbliebener Aufklärung über Kickback-Zahlungen immer weiter aus

Mit Beschluss vom 29.06.2010, Az.: XI ZR 308/09 hat der Bundesgerichtshof Anlegerrechte weiter gestärkt und entschieden:

„Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.“



Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof aus, bereits in seinen Entscheidungen aus den Jahren 1989 und 1990 zu vermittelten Warentermingeschäften habe er festgehalten, dass heimliche Kick-Back-Vereinbarungen zwischen Anlagevermittlern und Brokern Schadenersatzansprüche zugunsten der geschädigten Anleger auslösen können.

„Die Entscheidung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2010 ist daher für alle Bankkunden von Relevanz, denen ab 1990 von ihrem Bankberater Kapitalanlagen empfohlen wurden, bei welchen umsatzabhängige Rückvergütungen geflossen sind, über welche der Anleger nicht aufgeklärt wurde“, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich.

Mit Urteil vom 08.07.2010, Az.: I-6 U 136/09, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass auch bankenunabhängige Anlageberater die von ihnen beratenen Anleger über versteckte Innenprovisionen aufklären müssen. Andernfalls haften sie auf Schadensersatz.

„Die Erstreckung der Haftung auf Schadensersatz wegen unterbliebener Aufklärung über umsatzabhängige Rückvergütungen auf bankenunabhängige Anlageberater ist nur konsequent“, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz weiter.

„Hintergrund für die Kick-Back-Rechtsprechung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist es, dass der Anleger das wirtschaftliche Eigeninteresse der Bank erkennen soll sowie den sich hieraus ergebenden Interessenkonflikt des Beraters. Diese Erkenntnis gewinnt der Anleger aber nur, wenn ihm seitens des Beraters auch mitgeteilt wird, welche umsatzabhängigen Erlöse der Berater durch den Erwerb einer bestimmten Kapitalanlage durch den Anleger erzielt.“

Zu Recht hat das Oberlandesgericht Düsseldorf daher entschieden, dass es keinen Unterschied machen kann, ob ein Anleger durch einen Bankberater oder durch einen so genannten freien Anlageberater, also bankenunabhängigen Anlageberater beraten wurde.

Damit stellt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit überzeugender Begründung gegen die Entscheidung des III. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof vom 15.04.2010, Az.: III ZR 196/09, in welcher der BGH feststellte, dass Schadenersatzansprüche wegen unterbliebener Aufklärung über so genannte umsatzabhängige Rückvergütungen nicht bestehen, soweit ein Kunde von einem freien Anlageberater beraten wurde.

Es bleibt abzuwarten, ob der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine kaum nachvoll-ziehbare Differenzierung zwischen Bankberatern und Anlageberatern, die die Beratung nicht für eine Bank durchgeführt haben, aufgibt und die Entscheidung des OLG Düsseldorf bestä-tigt.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte konnte bereits für sehr viele Mandanten Schadensersatz wegen unterbliebener Aufklärung über umsatzabhängige Rückvergütungen sowohl gegen-über Banken als auch gegenüber freien Anlageberatern erfolgreich durchsetzen.

Anleger, die im Zeitraum ab 1990 Kapitalanlagen erworben haben, bei welchen sie nicht über umsatzabhängige Rückvergütungen aufgeklärt wurden, sollten daher von einer auf Ka-pitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen, ob und inwieweit ihnen bezüglich dieser Kapitalanlagen Schadenersatzansprüche zustehen. Der Anspruch des Anlegers auf Schadensersatz ist auf vollständige Rückzahlung der geleisteten Einlage gerichtet.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 447765
 897

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „CLLB Rechtsanwälte informieren über kick-back Rechtsprechung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte

Bild: P & R Container: Was sollen Anleger nun tun?Bild: P & R Container: Was sollen Anleger nun tun?
P & R Container: Was sollen Anleger nun tun?
München, 12.03.2018 – Bei der P&R Gruppe, nach eigenen Angaben Marktführer für Container-Direktinvestments, scheint es nicht rund zu laufen. Anfang März 2018 wurde bekannt, dass es zu Verzögerungen bei den Zahlungen kommt. Dann wurde der Vertrieb für aktuelle Anlageprodukte eingestellt. Wie u.a. „Stiftung Warentest“ berichtet, sind die Vertriebspartner aufgefordert worden, keine neuen Verträge mehr für die Angebote Nr. 5005 und 6005 abzuschließen. Der Vertrieb solle aus „aktuellem Anlass“ nicht fortgesetzt werden, heißt es in einem Schreibe…
??????????? ??????? „CLLB Rechtsanwälte“ ????????????? ?? ??????? ?????
??????????? ??????? „CLLB Rechtsanwälte“ ????????????? ?? ??????? ?????
????????? „CLLB Rechtsanwälte“ ?????????? ??????????????? ????????? – ????? ????. ???? ?????????????: - ?????????? ? ?????????? ????? - ????? ?????? ???????? - ????????? ?????. ?? ???? ???? ???????? ?? ????? ??????????????? ? ???????????? ??????????????? ????????. ??????????? ??????? „CLLB Rechtsanwälte“ ???????????? ? 2004 ????. ??????? ??? ???????? ????? ?? ??????? ???? ?? ?????? ????????????????, ?????????? ?????, ? ????? ????? ??? ?????????? ???? ? ??????/???????. ?? ????????????? ?????? ??? ??????? ?????, ??? ? ??????. ???????????…

Das könnte Sie auch interessieren:

Private Krankenversicherung: Ablehnung Kostenerstattung nicht rechtens
Private Krankenversicherung: Ablehnung Kostenerstattung nicht rechtens
CLLB Rechtsanwälte erstreiten für den Patienten positives Urteil München, Berlin 18.02.2020 – CLLB Rechtsanwälte haben bereits über das erfreuliche Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.03.2017 – IV ZR 533/15 berichtet, in dem der für Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH die von CLLB Rechtsanwälte schon länger vertretene Ansicht …
Bild: Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.Bild: Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.
Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht auch von Rückerstattungsansprüchen von Bearbeitungsgebühren für Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeiten aus. München, 22.01.2015 – Wie bereits mitgeteilt wurde, hat der BGH mittlerweile in gesicherter Rechtsprechung bestätigt, dass dem Kreditnehmer bei unwirksamen formularmäßig vereinbarten …
Bild: Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.Bild: Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.
Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht nach wie vor von Rückerstattungsansprüchen von Bearbeitungsgebühren für Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeit aus. München, 06.07.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, wurden weitere Klagen gerichtet …
Bild: Rückforderungsansprüche des Darlehensnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.Bild: Rückforderungsansprüche des Darlehensnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.
Rückforderungsansprüche des Darlehensnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht nach wie vor von Rückerstattungsansprüchen von Bearbeitungsgebühren für Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeit aus. Amtsgericht München erlässt Anerkenntnisurteil gegen die Targobank zugunsten eines privaten Darlehensnehmers im Hinblick auf vorgerichtlich entstandene Anwaltsgebühren …
Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.
Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht auch von Rückerstattungsansprüchen von Bearbeitungsgebühren für Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeit aus. Weitere Klagen eingereicht. München, 27.04.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, wurde …
Bild: Erfolg für CLLB RAe – LG Görlitz verurteilt Berater zu Schadensersatz an Anleger der RWB Global Market FondsBild: Erfolg für CLLB RAe – LG Görlitz verurteilt Berater zu Schadensersatz an Anleger der RWB Global Market Fonds
Erfolg für CLLB RAe – LG Görlitz verurteilt Berater zu Schadensersatz an Anleger der RWB Global Market Fonds
… Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung Beteiligungen an mehreren RWB Global Market Fonds gezeichnet hatte. Die Mandantin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte machte nun geltend, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da sie nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. …
Rückforderungsansprüche des Darlehensnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten
Rückforderungsansprüche des Darlehensnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht nach wie vor von Rückerstattungsansprüchen von Bearbeitungsgebühren für Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeit aus. Auch das Amtsgericht Braunschweig teilt diese Rechtsauffassung. München, den 04.12.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte …
Bild: CLLB: Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung v. BearbeitungsentgeltenBild: CLLB: Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung v. Bearbeitungsentgelten
CLLB: Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung v. Bearbeitungsentgelten
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht auch von Rückerstattungsansprüchen von Bearbeitungsgebühren für Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeit aus. Erste Klage eingereicht. München, 05.02.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, wurde nunmehr …
Bild: MS Svenja: Urteil des LG PotsdamBild: MS Svenja: Urteil des LG Potsdam
MS Svenja: Urteil des LG Potsdam
… 2016 eine Anlageberatungsgesellschaft wegen Fehlberatung bei dem Schiffsfonds MS Svenja zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatten von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger, die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Beteiligung an der MS Svenja gezeichnet hatten. Dies, obwohl die Anleger dem …
Bild: RWB Fonds: OLG Dresden bestätigt Urteil des LG GörlitzBild: RWB Fonds: OLG Dresden bestätigt Urteil des LG Görlitz
RWB Fonds: OLG Dresden bestätigt Urteil des LG Görlitz
… Fehlberatung bestätigt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung Beteiligungen an mehreren RWB Global Market Fonds gezeichnet hatte. Die Mandantin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte geltend gemacht, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da sie nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. …
Sie lesen gerade: CLLB Rechtsanwälte informieren über kick-back Rechtsprechung