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MS Svenja: Urteil des LG Potsdam

02.09.201615:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: MS Svenja: Urteil des LG Potsdam

(openPR) Das Landgericht Potsdam hat eine Anlageberatungsgesellschaft wegen Fehlberatung bei dem Schiffsfonds MS Svenja zu Schadensersatz verurteilt.

München, den 1. September 2016. Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 17. August 2016 eine Anlageberatungsgesellschaft wegen Fehlberatung bei dem Schiffsfonds MS Svenja zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatten von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger, die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Beteiligung an der MS Svenja gezeichnet hatten. Dies, obwohl die Anleger dem Berater zuvor mitgeteilt hatten, dass sie nur eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge suchen würden. Gleichwohl empfahl der Berater den Anlegern die Zeichnung der Beteiligung an der MS Svenja.



Das Landgericht Potsdam sah hierin eine Verletzung der objektgerechten Beratung. Denn der Emissionsprospekt der MS Svenja wurde nach Einschätzung des Gerichts den Klägern nicht rechtzeitig überlassen, sodass diese die mit dem Beitritt zur MS Svenja einhergehenden Risiken nicht ausreichend zur Kenntnis nehmen konnten.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil für CLLB Rechtsanwälte erstritten hat. „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“

CLLB Rechtsanwälte kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen freie Anlageberater und Banken erstreiten.

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