(openPR) Nach monatelangen Verhandlungen hat sich das Bundeskabinett aus CDU und FDP auf ein CCS-Gesetz geeinigt, welches nun in den Bundestag eingebracht werden soll. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll es nach Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat noch im Herbst 2011 in Kraft treten.
Nachdem in den Ländern die Wahlen stattgefunden haben und noch bevor die Diskussion um die Energiewende abgeschlossen ist, versucht die Bundesregierung damit Fakten zu schaffen.
Die neue Landesregierung von Sachsen-Anhalt ist nunmehr gefordert sich für die Interessen des Landes und insbesondere der Altmark einzusetzen. Die zweitgrößte Erdgaslagerstätte Europas auf dem Land und die betriebsbereite Verpressungsanlage in Maxdorf bei Salzwedel üben eine ungeheure Anziehungskraft aus, die CO2-Endlagerung hier durchzuführen.
Für die geplante CO2-Endlagerung in der Altmark wurde sodann auch die vom BMU und BMWi gelobte Sicherheit und Bürgerbeteiligung durch den eigens dafür vorgesehenen §36-38 des Kapitel 6 „Forschungsspeicher“ im CCS-Gesetz geschickt ausgehebelt. Das bedeutet anders als im Gesetz vorgesehen gelten für das geplante CO2-Endlager in der Altmark:
• Für die Genehmigung und den Bau von Kohlendioxidleitungen bedarf es keines Planfeststellungsverfahrens, die Genehmigung der zuständigen Behörde ist ausreichend, die Genehmigung darf über den 31.12.2015 hinaus befristet oder verlängert werden
• Das Wohl der Allgemeinheit kann beeinträchtigt werden, eine Vorsorge gegen die Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt muss nicht getroffen werden
• Die Qualität des verpressten Kohlendioxid muss nicht gewährleistet werden
• Die Langzeitsicherheit des CO2-Endlagers muss nicht gewährleistet werden
• Im Sicherheitsnachweis zur Verhütung und Beseitigung von Leckagen und erheblichen Unregelmäßigkeiten und zur Eigenüberwachung sind die Belange der Forschung zu berücksichtigen, dieses gilt ebenso bei der daraus resultierenden Stilllegung oder Unterbrechung bei der CO2-Endlagerung.
• Das Überwachungskonzept muss entgegen der sonstigen Regelung nicht alle 5 Jahre nach neuen Erkenntnissen aktualisiert werden um Risiken für Mensch und Umwelt abzuwenden.
• Es gelten keinerlei Bußgeldvorschriften bei einem Verstoss gegen das Gesetz: die Bußgeldvorschriften in §43 werden durch §36 aufgehoben
Die Bürgerinitiative Kein CO2 Endlager Altmark fordert die Landesregierung auf, sich in Berlin für ein CCS-Unterlassungsgesetz einzusetzen. „Eine Risikotechnologie wie die Atomkraft durch eine neue Risikotechnologie CCS zu ersetzen ist ein Irrweg, selbst mit einer Menge von 100.000 Tonnen im Vergleich zu den später möglichen 250 Millionen Tonnen CO2 in der Altmark. Dass die Bundesregierung Forschungsinteressen über die Sicherheitsanforderungen eines CO2 Endlagers stellt ist ein unglaublicher Vorgang, den die Altmärker und die Landesregierung von Sachsen-Anhalt verhindern müssen.“ so Stefan Quisdorf, Mitglied der Bürgerinitiative.
„Mit einem CO2-Endlager verbaut sich Sachsen-Anhalt und die Altmark zudem dauerhaft eine alternative Nutzung z.B. durch Tiefengeothermie. Die ehemalige Erdgaslagerstätte bietet hervorragende Potentiale für diese Form der Energieerzeugung, die zudem grundlasttauglich ist und deren Umsetzung zügig seitens des Landes angegangen werden sollte. Mit 28% gehört Sachsen-Anhalt und mit 53% der Altmarkkreis Salzwedel heute bereits zu den Top 5 Bundesländern bei der Erzeugung von Strom durch Erneuerbare Energien. Diesen Weg gilt es für eine nachhaltige Wirtschafts- und zugleich Umweltpolitik weiter zu beschreiten.“
Interessierte Bürger und Mitglieder treffen sich jeden Dienstag Abend um 19.30h in Altensalzwedel, Gaststätte Schulz. Jeder Altmärker ist hiermit herzlich eingeladen. Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite der Bürgerinitiative unter http://www.kein-co2-endlager-altmark.de zu finden.










