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Hartz IV: Arbeitsministerin weist Zweifel an Verfassungsmäßigkeit zurück

02.03.201112:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) - Ursula von der Leyen: Das neue Gesetz hält einer Überprüfung stand -

Berlin, 26. Februar - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat Zweifel des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Hartz IV-Sätze zurückgewiesen. „Die Opposition hat acht Wochen jeden Cent des Regelsatzes auf den Prüfstand gestellt – und uns keinen Fehler nachweisen können, obwohl sämtliches Datenmaterial auf dem Tisch lag. Von daher bin ich zuversichtlich, dass wir jetzt ein verfassungskonformes Gesetz haben“, sagt von der Leyen in einem am Samstag vorab veröffentlichten Interview der Zeitschrift „Super Illu“. Schließlich hätten die Karlsruher Richter in ihrem Hartz IV-Urteil vom Februar vergangenen Jahres „ja nicht die Höhe des Regelsatzes, sondern dessen intransparente Berechnung beanstandet“, betont die Arbeitsministerin. Zuvor hatten Beck sowie der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel und der DGB-Chef Michael Sommer in verschiedenen Medien-Interviews Zweifel angemeldet, ob die neue Regelung einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten würde. Bei den Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition über die Hartz IV-Reform hatten die Sozialdemokraten allerdings der neuen Regelung zugestimmt.

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