openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bundesverfassungsgericht lässt sich Zeit

17.07.201910:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Heute ist es auf den Tag genau sechs Monate her, dass das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Anhörung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen durchgeführt hat.
Sechs Monate in denen von den Jobcentern weiterhin munter Sanktionen verhängt wurden die die Menschen unter das Existenzminimum gedrückt, Depressionen verursacht, und nicht selten in die Obdachlosigkeit geführt haben.


Sechs Monate in denen junge Menschen unter 25 Jahren beim ersten „Vergehen“ für drei Monate keine Leistungen mehr erhalten haben und beim zweiten „Vergehen“ selbst die Miete gestrichen wurde.

Marcel Nowitzki Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE meint dazu: „Bereits 2010 wurde vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Existenzminimum unverfügbar ist. Die gängige Sanktionspraxis der Jobcenter unterschreitet jedoch mit jeder Sanktion dieses Existenzminimum. Daher ist es unbegreiflich wieso das Bundesverfassungsgericht jetzt so lange braucht um ein von ihm gefälltes Urteil zu bestätigen.“

Es sind jedoch nicht nur diese sechs Monate, die einen faden Beigeschmack hinterlassen.
Das ganze Verfahren begann bereits im Mai 2015 mit einer Vorlage des Sozialgerichts Gotha, welche im Mai 2016 vom Bundesverfassungsgericht wegen des Fehlens der „formellen Voraussetzungen“ nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Erst im zweiten Anlauf des Sozialgerichts Gotha wurde diese Vorlage zur Entscheidung angenommen. Somit zieht sich dieses Verfahren schon seit über vier Jahren hin.

In diesen vier Jahren wurden ca. 4 Millionen Sanktionen ausgesprochen, und somit 4 Millionen Mal das Existenzminimum zum Teil massiv unterschritten.
Man könnte jetzt natürlich argumentieren, dass die Betroffenen die Sanktionen selbst verschuldet hätten. Sie hätten sich ja nur an die Vereinbarungen halten müssen.
Dies ist so leider nicht richtig, viele Sanktionen werden willkürlich ausgesprochen.
Das belegen die Erfolgsquoten der Widersprüche und Klagen, die gegen die Sanktionsbescheide gestellt wurden.

Robert Schwedt, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV DIE LINKE äußert sich dazu wie folgt: „Immer wieder suchen Menschen die von Sanktionen betroffen sind unsere Beratungsstelle auf, wir erleben somit den Irrsinn der Sanktionen hautnah mit, und sehen was diese bei den Menschen anrichten. Dabei tauchen auch schon mal ausgesprochen skurrile Situationen auf, in der ein Blinder vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag für die Tätigkeit als Wachmann erhielt. Hätte er sich auf diese Tätigkeit nicht beworben, wäre das Jobcenter berechtigt gewesen seine Leistungen für drei Monate um 30 % zu kürzen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE sieht in den Sanktionen ein Instrument der Unterdrückung und Gängelung von Erwerbslosen.
Alleine die Angst vor diesen Sanktionen soll die Erwerbslosen gefügig machen, jede Entscheidung des Jobcenters hinzunehmen, egal ob diese rechtlich abgesichert ist oder nicht, jeden noch so miesen und schlecht bezahlten Job anzunehmen.
Uns verwundert es nicht, dass das Bundesverfassungsgericht sich bei der Entscheidung ob Sanktionen verfassungsrechtlich zulässig sind Übergebühr Zeit lässt, weil ohne diese Sanktionen das Hartz IV System wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen würde.
Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht den Schneid hat die Sanktionen zu kippen, oder ob es eine fadenscheinige Begründung heranzieht diese weiter fortbestehen zu lassen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1055223
 1048

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bundesverfassungsgericht lässt sich Zeit“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von DIE LINKE. BAG Hartz IV

Bild: Bedingungsloses Grundeinkommen: Keine gute IdeeBild: Bedingungsloses Grundeinkommen: Keine gute Idee
Bedingungsloses Grundeinkommen: Keine gute Idee
Der Partei DIE LINKE steht 2021 eine Auseinandersetzung darüber bevor, ob sie die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) in ihre Programmatik aufnehmen soll. Die BundesarbeitsgemeinschaftGrundeinkommen strebt dazu einen Mitgliederentscheid nach der Bundestagswahl an. Dagegen formiert sich in der Partei Widerstand. Die drei Bundesarbeitsgemeinschaften Betrieb & Gewerkschaft, Hartz IV und Sozialistische Linke legen zum Jahresbeginn eine Broschüre vor. Darin begründen sie, warum sie die Forderungen nach einem BGE grundsätzlich…
Poor lives matter
Poor lives matter
Die Reichen werden immer mehr und reicher, die Armen immer mehr und ärmer. In dem Maße wie es immer mehr Arme in der Gesellschaft gibt, wächst auch deren Verachtung durch die Gesellschaft. Auch hat sich der Gedanke festgesetzt, dass die Armen selbst schuld an ihrem Schicksal sind. Genauso gut könnte man behaupten, dass Kinder die in reiche oder arme Familien hineingeboren wurden eine Wahl gehabt hätten. Robert Schwedt, Mitglied im SprecherInnenrat der BAG Hartz IV meint dazu: „Besonders Leistungsberechtige und deren Kinder sind oft aus der G…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Die WKZ Wohnkompetenzzentren über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur GrundsteuerBild: Die WKZ Wohnkompetenzzentren über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer
Die WKZ Wohnkompetenzzentren über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer
… ausreichend Zeit für eine Anpassung der Grundsteuer Ludwigsburg, 30.04.2017. „Experten hatten es nicht anders erwartet und auch wir hatten es schon kommuniziert: Das Bundesverfassungsgericht hält die Grundsteuer in der jetzigen Form für nicht verfassungskonform und fordert die Bundesregierung auf, nun endlich eine Anpassung vorzunehmen“, erklärt Jens …
Endlich Otto-Pakete überprüfen
Endlich Otto-Pakete überprüfen
Thema:Bundesverfassungsgericht / Rasterfahndung / „Otto“-Pakete Datum: 23. 05. 2006 Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt. Demnach ist die seit 2001 übliche Praxis der Rasterfahndung verfassungswidrig. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss: Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht …
Bild: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur OnlinedurchsuchungBild: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Onlinedurchsuchung
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Onlinedurchsuchung
Das Urteil zur Onlinedurchsuchung in Deutschland fällt, wie erwartet, zugunsten des Datenschutzes, und gegen die Überwachung, aus. [1] Das Bundesverfassungsgericht genehmigt die Durchsuchung nur unter sehr strengen Auflagen. Eine richterliche Genehmigung darf nur erfolgen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges …
Weiteres Hindernis für das einheitliche Patentgericht
Weiteres Hindernis für das einheitliche Patentgericht
… im Angesicht der überaus komplexen und kontroversen Verhandlungssituation zur endgültigen Gestalt des Brexit als nicht unangebracht. Nun hat zusätzlich das deutsche Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten gebeten, die von Bundestag und Bundesrat gebilligten Gesetze zum einheitlichen Patentgericht nicht auszufertigen. Damit ist auch eine Ratifizierung …
Bild: Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig – Sozialgerichtstag warnt vor neuer KlagewelleBild: Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig – Sozialgerichtstag warnt vor neuer Klagewelle
Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig – Sozialgerichtstag warnt vor neuer Klagewelle
… sonst droht den Sozialgerichten der Kollaps!“ Mit diesen Worten reagierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen Regelsätze für Leistungen nach dem SGB II gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Deutsche Sozialgerichtstag begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. …
Bild: Verzögerungsbeschwerde wegen Überlänge der Verfahrensdauer vor dem BundesverfassungsgerichtBild: Verzögerungsbeschwerde wegen Überlänge der Verfahrensdauer vor dem Bundesverfassungsgericht
Verzögerungsbeschwerde wegen Überlänge der Verfahrensdauer vor dem Bundesverfassungsgericht
EZB-Unternehmensanleihen-Kaufprogramm * Klage gegen Geldpolitik der EZB ------------------------------Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Klage gegen die Europäische Zentralbank in der Kritik: Auch drei Jahre nach Einreichung der Verfassungsbeschwerde gibt es immer noch keinen Termin für eine Gerichtsverhandlung. Genau vor 3 Jahren reichte Lucian …
Bundesverfassungsgericht kündigt für 31.1.07 Urteil zur Erbschaftssteuer an
Bundesverfassungsgericht kündigt für 31.1.07 Urteil zur Erbschaftssteuer an
Nach einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.1.2007 wird die Entscheidung zur Erbschaftssteuer vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht am 31.1.2007 um 9.00 Uhr zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Bevorzugung von Immobilien- und Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer. …
Bild: Referendarin mit Kopftuch – letzter Ausweg KarlsruheBild: Referendarin mit Kopftuch – letzter Ausweg Karlsruhe
Referendarin mit Kopftuch – letzter Ausweg Karlsruhe
Eine das Kopftuch im Referendardienst tragende Rechtsreferendarin hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil das Bundesland zu dem sie beschäftigt ist ihr das Kopftuch bzw. den Dienst im Gerichtssaal untersagte. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag zurück. Das Bundesverfassungsgericht begründet dies mit einer Folgenabwägung, die zuungunsten …
Urteil gegen die Schilys, Schönbohms und Becksteins
Urteil gegen die Schilys, Schönbohms und Becksteins
03.03.2004 - Das Bundesverfassungsgericht hat heute den so genannten großen Lauschangriff zu erheblichen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklären Petra Pau, PDS im Bundestag, Mitglied im Innenausschuss, und Katina Schubert innenpolitische Sprecherin des PDS-Vorstandes: Mit diesem Urteil wurde der große Lauschangriff von Rechts wegen erheblich …
Unantastbarkeit der Menschenwürde ist gewahrt
Unantastbarkeit der Menschenwürde ist gewahrt
… Stuenker und der Justitiar der SPD-Bundestagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Hermann Bachmaier erklaeren zum heute verkuendeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum grossen Lauschangriff: Das Urteil ist ein Sieg fuer den freiheitlichen Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht stuetzt seine Entscheidung auf die Grundwerte …
Sie lesen gerade: Bundesverfassungsgericht lässt sich Zeit