(openPR) Thema: Bundesverfassungsgericht / Rasterfahndung / „Otto“-Pakete
Datum: 23. 05. 2006
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt. Demnach ist die seit 2001 übliche Praxis der Rasterfahndung verfassungswidrig. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:
Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Element aus den so genannten Otto-Paketen als verfassungswidrig gerügt.
Ich habe immer kritisiert, dass die Sicherheitsgesetzte, die von Rot-Grün nach dem 11. September 2001 beschlossen wurden, mit dem Grundgesetz über Kreuz liegen und zu Lasten verbriefter Bürgerrechte gehen. Das Bundes-Verfassungsgericht hat meine Sicht erneut bestätigt.
Rot-Grün hatte 2001 versprochen, binnen drei Jahren die „Otto“-Pakete zu überprüfen. Das steht noch immer aus.
Die große Koalition wäre klug beraten, dies umgehend nachzuholen. Und zwar ehe das Bundesverfassungsgericht zur nächsten Rüge schreitet.
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