Bundesverfassungsgericht kündigt für 31.1.07 Urteil zur Erbschaftssteuer an
(openPR) Nach einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.1.2007 wird die Entscheidung zur Erbschaftssteuer vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht am 31.1.2007 um 9.00 Uhr zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Bevorzugung von Immobilien- und Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer. Der Bundesfinanzhof hatte diese Regelung bereits vor 5 Jahren als mutmaßlich grundgesetzwidrig beanstandet. Immobilieneigentümer haben also nur noch kurz Zeit ihre Dispositionen zu treffen. Sie sollten sich hinsichtlich der Auswirkungen von ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten lassen.
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