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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Onlinedurchsuchung

27.02.200823:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Onlinedurchsuchung
Das Logo der Piratenpartei Oesterreichs
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(openPR) Das Urteil zur Onlinedurchsuchung in Deutschland fällt, wie erwartet, zugunsten des Datenschutzes, und gegen die Überwachung, aus. [1]
Das Bundesverfassungsgericht genehmigt die Durchsuchung nur unter sehr strengen Auflagen.
Eine richterliche Genehmigung darf nur erfolgen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.
Zeitgleich führte das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht ein, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität, welches die Fortschrittlichkeit der deutschen Richter zeigt.
Dieses Urteil gilt als richtungweisend für das österreichische Gesetz zur Onlinedurchsuchung, dessen Details im Ministerrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit geklärt wurden. [2]

Die Piratenpartei Österreichs fordert die österreichische Regierung, insbesondere Innenminister Günther Platter, auf, sich das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts als Richtlinie zu nehmen oder die Onlinedurchsuchung gleich vollkommen zu unterlassen, da Experten bereits festgestellt haben, dass die technische Umsetzung nicht möglich ist.
Des Weiteren soll das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität auch in der österreichischen Verfassung verankert werden, um am Stand der Zeit zu sein.



[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/104134
[2] http://futurezone.orf.at/it/stories/229213/

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