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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert - Pendlerpauschale 2007 - so geht’s

(openPR) Über die Rechtmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale entscheidet in den kommenden Monaten das Bundesverfassungsgericht. Entscheidet es zugunsten der Pendler können Millionen Steuerzahler für 2007 mit einer Erstattung rechnen. Immer mehr Steuerzahler sind aber verunsichert. Was muss ich jetzt tun, damit ich die Pendlerpauschale für 2007 bekomme? „Auf jeden Fall muss eine Steuererklärung für 2007 eingereicht werden. Wer zu einer Abgabe verpflichtet ist, hat dazu bis zum 31. Mai 2008 Zeit“, so Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein. Grundsätzlich muss in der Steuererklärung 2007 der Weg zur Arbeitsstätte ab dem 1. Kilometer angegeben werden. Erst das Finanzamt kürzt die Entfernung um 20 Kilometer. Liegt der Steuerbescheid vor, gibt es zwei Möglichkeiten, im Falle einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sich die zustehende Steuerrückzahlung zu sichern.



Möglichkeit 1: Steuerbescheid vorläufig

Der Steuerbescheid gilt auf Weisung aus Berlin im Punkt der Entfernungspauschale als vorläufig. Lenk von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. erklärt, was das bedeutet: „Bei einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird die Steuerschuld unter Berücksichtigung der Pendlerpauschale automatisch neu berechnet. Fällt die Erstattung höher aus als im vorläufigen Steuerbescheid, wird die Differenz ausgezahlt.“

Möglichkeit 2: Einspruch einlegen

Wenn der vorläufige Steuerbescheid vorliegt, kann aber auch sofort Einspruch eingelegt werden. In diesem Fall ist das Finanzamt angewiesen, die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer zu gewähren. Die höhere Erstattung würde der Steuerzahler also sofort erhalten. Sollte das Bundesverfassungsgericht entgegen den Erwartungen die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungsgemäß ansehen, muss der Steuervorteil inklusive Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zurückgezahlt werden.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät: Die Abgabe der Steuererklärung ist die Voraussetzung dafür, die Pendlerpauschale zu erhalten. Wer seine Steuererklärung für 2007 nicht einreicht, kann von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch nicht profitieren. Vor allem Pendler, die zu keiner Abgabe verpflichtet sind, sollten sich deshalb mit dem Thema auseinandersetzen. Unterstützung gibt’s bei Lohnsteuerhilfevereinen wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., die im Rahmen einer Mitgliedschaft die Steuererklärung erstellt.

Mehr Infos unter www.lohi.de.

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