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Videoüberwachung und Dauerlauschen aus dem BKA-Gesetz

20.04.200815:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zur Verankerung der Videoüberwachung und der dauerhaften Audio- überwachung im sogenannten BKA-Gesetz erklären der Vorsitzende der Mühlenkreis-Jusos Jens Hübsch und der der stellv. Vorsitzende der Mühlenkreis-Jusos Jens Vogel:

Während bei der Diskussion um das BKA-Gesetz eher die Onlinedurchsuchung im Fokus der Kritik war, haben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Gesetzentwurf still und heimlich die Videoüberwachung von Wohnräumen verankert und wollen dabei auch Wohnungen nichtverdächtigter Personen überwachen, wenn sich die Zielperson in dieser Wohnung z.B. im Rahmen eines Besuches aufhält.



Die Jusos sehen darin einen neuerlichen Angriff auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesinnenminister und die Bundesjustiz-ministerin haben scheinbar nicht aus den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gelernt, dass klare Regeln für den Eingriff des Staates in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger festgelegt hat.
Onlinedurchsuchungen dürfen nur auf richterliche Anordnung erfolgen, der Bundesinnenminister wollte die Onlinedurchsuchungen auch ohne richterliche Anordnung durchführen lassen. Auch der Zugriff auf die Daten die im Rahmen der „Vorratsdatenspeicherung“ von den Serviceprovidern beim Telefon – und Datenverkehr gespeichert werden darf nur auf richterliche Anordnung erfolgen, auch hier wollte der Bundesinnenminister ohne richterliche Anordnung auf die Daten zugreifen lassen.

Bereits beim sogenannten „Großen Lauschangriff“ hatte das Bundesverfassungsgericht dem damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther Grenzen aufgezeigt: Die Bundesrichter untersagten eine dauerhafte Audioüberwachung und schrieben eine Unterbrechung der Überwachung fest, wenn die Zielpersonen über private Sachen sprechen, die nichts mit der Ermittlung zu tun haben.

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts scheint in Vergessenheit geraten zu sein, denn der Gesetzentwurf zum BKA-Gesetz sieht eine Audioüberwachung ohne Unterbrechung vor, das würde bedeuten dass auch private Äußerungen aufgezeichnet werden, die nicht mit den Ermittlungen zu tun haben.

Die Jusos fordern den Bundesinnenminister, die Bundesjustizministerin und die Landesinnenminister auf, die Videoüberwachung aus dem BKA-Gesetzentwurf und aus den Landesgesetzen zu streichen und die Audioüberwachung in ihren engen Grenzen zu belassen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen im Sicherheits- und Terrorwahn des Bundesinnenministers nicht weiter eingeschränkt werden.

Desweiteren fordern die Jusos die Bundesregierung und den Bundestag auf, eine unabhängige Überprüfung aller, seit 1968 beschlossenen, Sicherheitsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlicher Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzuleiten und entsprechende Gesetze anzupassen bzw. außer Kraft zu setzen, wenn diese die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in erheblichen Maß verletzen.

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