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Angriff auf die Privatsphäre?

15.01.200917:29 UhrIT, New Media & Software
Bild: Angriff auf die Privatsphäre?

(openPR) Bundestag und Bundesrat beschließen mit dem BKA-Gesetz die Online-Durchsuchung

Zum 1. Januar 2009 ist das umstrittene neue BKA-Gesetz in Kraft getreten, das nun auch die Online-Durchsuchung erlaubt. Kurz vor Weihnachten erst hatten Bundestag und Bundesrat dem Gesetz mit knappen Mehrheiten zugestimmt.

Kritik von Datenschutz-Experten ruft auch weiterhin die mit dem Gesetz beschlossene sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen von Internetverbindungen hervor. Die Datenschützer befürchten, dass durch eine schrittweise Verlängerung der Aufbewahrungsfristen verfassungsrechtliche Bestimmungen unterlaufen werden sollen. Sie kündigen eine Klärung des Sachverhaltes vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Umstrittenster Bestandteil der Neuregelung bleibt aber weiter die Online-Durchsuchung, die auch unter dem Schlagwort ‚Bundestrojaner‘ bekannt geworden ist. Zwar sieht das Gesetz für sie die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung vor. Es bleibt aber weiter unklar, wie private Daten in den durchsuchten Rechnern vor dem unbefugten Zugriff der Strafverfolger geschützt werden können.
Dr. Volker Scheidemann, Leiter Marketing und Produktmanagement bei der Applied Security GmbH aus Stockstadt am Main, empfiehlt Unternehmen und Privatanwendern, ihre Daten gut zu schützen anstatt auf die Politik zu schimpfen.
„Wer nicht will, dass auf seine Daten zugegriffen wird, sollte sie einfach verschlüsseln. Kaum einer, der sich jetzt aufregt, verwendet zuverlässige Lösungen für die so genannte Data Leakage Prevention und schützt sich so vor Datenklau. Das beweisen auch die vielen Verlustmeldungen aus den letzten Monaten“, erklärt der Datensicherheitsexperte.
So halten auch Kritiker aus IT-Fachkreisen die mit dem BKA-Gesetz beschlossene Form der Online-Durchsuchung für undurchführbar. Dem Gesetz lägen eine Mischung aus „Voodoo“-Vorstellungen und den Softwarekenntnissen von Laien zugrunde, bemängeln sie. Denn letztlich könnten wohl nur mangelhaft gesicherte Rechner online durchsucht werden.

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