(openPR) Der Datenschutzrat stellte in einer Presseaussendung vom 14. Juli fest, dass die Hochschülerschaftsordnung erst dann Richtung E-Voting verändert werden sollte, wenn die verfassungsrechtlichen Bedenken geklärt sind.
Die PPÖ schließt sich dieser Aussage inhaltlich vollständig an.
„E-Voting ist ein extrem gefährlicher Prozess. Wahlmanipulation kann kaum ausgeschlossen werden, selbst Wahlcomputer sind schon extrem leicht zu knacken, wenn der Wähler nun seinen privaten Computer dafür verwendet, ist die Manipulationsgefahr noch viel größer. Ich hoffe nicht, dass sich E-Voting bei Wahlen durchsetzt!“, so PPÖ-Pressesprecher Wolfgang Weißinger. Gleichzeitig weißt er auf den Wahlcomputer NEDAP hin, bei dem der Chaos Computer Club eindrucksvoll bewiesen hat, wie leicht Wahlmanipulation möglich ist.
Aus diesen Gründen lehnt die PPÖ das E-Voting zum jetzigen Zeitpunkt kategorisch ab.












