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Strafverfahren gegen Wohnbau-Aufsichtsräte eingestellt

24.12.201013:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die vom Fraktionsvorsitzenden der Mainzer Linken, Dieter Hofem, erstatte Strafanzeige gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden der früheren Wohnbau GmbH, Oberbürgermeister Jens Beutel, wurde von der Staatsanwaltschaft (StA) Koblenz gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Hofems Anzeige wegen Untreue mit einer Schadenshöhe von ca. 300 Mio. EUR sowie wegen Nötigung und Körperverletzung durch Unterlassung der Aufsichtspflicht war auch gegen alle übrigen Aufsichtsmitglieder (AR) der Mainzer Wohnbau erlassen worden.



Die zweieinhalbseitige Begründung der Staatsanwaltschaft zeige, so Hofem, eine recht wohlwollende Auslegung der gesetzlichen Regelungen zu den Aufsichtsratspflichten. So heißt es im Text einleitend, dass „sich keine Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnbau Mainz GmbH ergeben“ hätten. Bezüglich der Schädigung aus Derivatgeschäften „…ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung zur Investition in Derivatgeschäfte nicht von den Mitgliedern des Aufsichtsrats getroffen wurde.“ Und an anderer Stelle, man sehe „keine Pflichtverletzung (…), da die Aufsichtsratsmitglieder vernünftigerweise annehmen durften, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.“

Entgegen der aktuell herrschenden Meinung wird dem Testat der Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer für die Tatzeiten bis Ende 2004 großes Gewicht beigemessen: „Danach durften die AR davon ausgehen, dass eine Prüfung der Derivatgeschäfte durch den Wirtschafsprüfer stattgefunden hat und nicht beanstandet wurde.“ Dabei bleibt von der StA unbewertet, ob und inwieweit diese Hochrisikogeschäfte mit zuletzt 35 Mio. Euro Verlusten überhaupt vorgenommen werden durften oder dem Gesellschaftszweck des gemeinwohldienlichen Wohnungsbaus entgegenstanden. „Wozu brauchen wir da noch Aufsichtsräte“, fragt Hofem, „wenn die Geschäftsführung solche Handlungsspielräume zum Zocken eingeräumt bekommt?“

Interessant sei auch die abschließende Erläuterung der StA, welche sich auf die von Hofem beanzeigten möglichen Körperverletzungen zum Nachteil der Wohnbau-Mitarbeiter bezieht: „So dienen die Aufsichtspflichten des Aufsichtsrates nicht dazu, Sorge für das Wohlergehen der Mitarbeiter der Gesellschaft zu tragen.“ „Wenn eine solche Rechtsauffassung unseren gesellschaftlichen Umgang miteinander widerspiegelt, dann wünsche ich uns allen nur noch fröhliche Weihnachten“, ergänzt Hofem zweideutig.

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