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Welchen Preis hat die Informationsfreiheit?

06.06.200507:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Welchen Preis hat die Informationsfreiheit?
Impuls Petra Pau, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Chemnitz, 05. 06. 2005


Ein Jahrhundert-Sprung mit Gewinn


1. Zu Beginn biete ich einen Rückblick an – in die reale Geschichte und in die beschriebene. Berlin schrieb den 16. Oktober 1906. Tags darauf war in nahezu allen Tageszeitungen zu lesen:



“Ein als Hauptmann verkleideter Mensch führte gestern eine von Tegel kommende Abteilung Soldaten nach dem Köpenicker Rathaus, ließ den Bürgermeister verhaften, beraubte die Gemeindekasse und fuhr in einer Droschke davon.“

Diese „Köpenickiade“ inspirierte Carl Zuckmayer später zu seinem vielfach verfilmten Stück „Der Hauptmann von Köpenick“. Darin beschrieb er Wilhelm Vogt, den verkleideten Räuber, als schmächtig, mager und etwas gebückt. Kurzum: Volk - Unterschicht.

Ex-Sträfling Vogt steckte obendrein in der Klemme. Er ist auf Arbeitssuche, wird aber von Amts wegen abgewiesen. Seine persönlichen Belange sind für Behörden nicht von Belang. Ihm wird klar gemacht: Eine Aufenthaltserlaubnis gäbe es nur, wenn er ein Arbeitsverhältnis habe. Ein Arbeitsverhältnis wiederum gäbe es nicht ohne Aufenthaltserlaubnis.

Die eigentliche Hauptfigur in Zuckmayers „Hauptmann von Köpenick“ ist allerdings nicht Wilhelm Vogt. Die Hauptrolle spielt der Staat. Er herrscht und demütigt und er macht sich letztlich lächerlich. Er unterwirft sich einem falschen Hauptmann in richtiger Uniform mit geklauten Soldaten. Zuckmayer griff damit Grundfesten des Obrigkeits-Staates an.

Zur wahren Geschichte gehört auch:
Auch Zuckmayers Bücher wurden im Mai 1933 von den Nazis als entartete Kunst auf dem Berliner Bebel-Platz verbannt und verbrannt.


2. Wenn wir heute über Informationsfreiheit reden, dann aus einem völlig anderem Staats- und Demokratieverständnis. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nicht mehr schmal, hager und gebückt vor der Staatsmacht weichen. Sie sollen souverän sein und dafür die nötigen Rechte erhalten. Das ist jedenfalls der höhere Sinn des Informations-Freiheitsgesetzes.

Im Kern geht es darum, dass Bürgerinnen und Bürger alle Informationen erhalten, die sie begehren. Und zwar ohne ihr Interesse daran extra begründen zu müssen. Sie haben ein Recht auf Information und Behörden haben eine Pflicht zur Information. Dasselbe Recht haben Vereine, Verbände, Unternehmen und andere juristische Personen.

Diese Philosophie, das Prinzip und selbst die Praxis sind so neu nicht. Eine erste Regel dieser Art gab es in Schweden bereits vor 250 Jahren. In den USA gilt seit 1966 die Informationsfreiheit, Kanada folgte 1985.

In Deutschland haben vier Bundesländer – nämlich Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen - einschlägige Gesetze erlassen und Erfahrungen gesammelt. Aktuell hat die PDS-Landtagsfraktion für Sachsen einen entsprechenden Entwurf vorgelegt.

Ein Blick nach Europa wiederum zeigt: Fast alle Länder haben inzwischen Gesetze, mit denen das Herrschaftswissen gebrochen und Informationen befreit werden sollen. Nur die Bundesrepublik Deutschland hatte bis vorgestern keins, obwohl es lange versprochen war. Immerhin: Freitag hat der Bundestag ein Informations-Freiheits-Gesetz beschlossen.

Ich will es dennoch kritisch zuspitzen:
Auch in dieser Frage war Deutschland ein EU-Entwicklungsland.
Ich sage „auch“, denn wenn es um direkte Demokratie, wenn es um Volksabstimmungen auf Bundesebene geht, sieht es ja nicht besser aus. Wir haben es gerade am Beispiel EU-Verfassung erlebt.


3. Nun geht es in dieser Diskussionsrunde um den „Preis der Informationsfreiheit“. Darauf komme ich gleich und zwar anhand der aktuellen Debatten im Bundestag.

Vorher will ich aber noch einmal knapp umreißen, warum ich prinzipiell für ein Informationsfreiheitsgesetz bin: Ich habe es im Bundestag begrüßt, ▪ weil mehr Informationen mehr Demokratie ermöglichen,
▪ weil mehr Transparenz Korruption erschweren kann,
▪ und weil die Bürgerinnen und Bürger als Souverän gestärkt werden.
Das wäre das Plus, das wäre der Gewinn.

Der Preis wiederum ist umstritten. Schon was als Preis gebucht wird, hängt sehr davon ab, welche Sicht überwiegt. Das haben auch die Expertenanhörungen im Bundestag gezeigt.

Grob lässt sich sagen:
▪ Wer im Interesse von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden agierte, hat in aller Regel versucht, die Informationsfreiheit einzuschränken. Vor allem wenn Fiskalisches und überhaupt Finanzfragen berührt scheinen, sollten die Schotten dicht gemacht werden. Es werden Wettbewerbs- oder Gewinnnachteile befürchtet, wenn allzu viel Licht ins Dickicht kommt.
Dem steht allerdings die Erfahrung entgegen, dass Korruption und Amtsmissbrauch vor allem im Dunkeln gedeihen und gerade deswegen mehr Öffentlichkeit, mehr Transparenz geboten ist.
▪ Wer im Interesse von so genannten Sicherheits- und Geheimdiensten agierte, wollte sich natürlich auch nicht in die Karten gucken lassen. Deshalb hatte ich bereits in der ersten Lesung im Bundestag gesagt:
Rot-Grün wird sich entscheiden müssen: entweder ein schlechtes Gesetz mit Otto Schily oder ein gutes Gesetz trotz Otto Schily. Interessant ist: Im Laufe der Debatte haben nahezu alle Bundesministerien gemauert, egal ob sie von der SPD oder von Bündnis 90/Die Grünen geführt wurden.
▪ Wer im Interesse von Bürgerrechten, Demokratie oder Transparenz agierte, wollte natürlich möglichst wenige und wenn schon, dann niedrige Hürden. Eine allerdings unbedingt: Die Informationsfreiheit darf keine weiteren Breschen in den Datenschutz, in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schlagen. Persönliche Daten müssen geschützt bleiben.

Kleiner Nachschub:
Nimmt man das Wort „Preis“ im engeren Sinne, also Geld oder Personal, so sagen alle, die Erfahrungen mit dem Informations-Freiheits-Gesetz haben: Der Aufwand ist nicht von Belang.


4. Noch mal zum Thema Informationsfreiheit und Datenschutz:
Beide stehen in einem natürlichen Spannungsverhältnis. Und zugleich sind beide wesentlich, für das selbstbewusste Agieren der Bürgerinnen und Bürger. In der Praxis heißt das: Zwischen dem individuellen Recht auf Informationen und dem individuellen Schutz persönlicher Daten muss gewogen werden.

Deshalb ist es auch sinnvoll, dass die Zuständigkeit hierfür bei den Datenschutzbeauftragten des Bundes bzw. der Länder liegt. So trägt Prof. Garstka ja auch offiziell den Titel: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Prinzipiell ist die Sache übersichtlich geregelt. Nehmen wir an, ein Umweltverband begehrt Einsicht die Unterlagen eines Bauvorhabens. Dann gibt es natürlich keinen Grund die Namen der beteiligten Sachbearbeiter zu streichen. Sie gehören zum Vorgang.

Etwas anderes ist es, wenn Behörden Unterlagen mit persönlichen Daten von Unbeteiligten, von so genannten Dritten haben. Die sind natürlich zu schützen, sie fallen nicht unter die Informationspflicht, sondern unter den Datenschutz.

Spannender sind Grenzfälle, wie unlängst in Berlin. Ein Bürger verlangte Einsicht in den Termin-Kalender des Regierenden Bürgermeisters, Klaus Wowereit. Der verwehrte dies. Doch der Bürger berief sich auf sein Recht gemäß Informationsfreiheitsgesetz.

Der Streit beschäftigt inzwischen die Gerichte und die Presse hatte ihren Fall. Und das wiederum hat auch einen Vorteil: Denn welcher Otto-Normal-Bürger hatte bis dato schon mal etwas von einem Informations-Freiheitsgesetz gehört, geschweige denn, worum es darin geht.


5. Das lange versprochene Bundes-Gesetz ist beschlossene Sache. Insofern war der 3. Juni 2005 einer der wenigen guten Tage in der ablaufenden Legislatur. Denn legt man alles auf die Waage, was dieser Bundestag für Bürger- und Menschenrechte, für die Demokratie und Gleichberechtigung getan hat, dann überwiegt das Negative. Der Datenschutz wurde abgebaut, die Befugnisse der Geheimdienste wurden ausgebaut. Die ganze Sündenliste ist noch viel länger.

Nun haben wir wenigstens ein Informationsfreiheitsgesetz – vorausgesetzt, es kommt ungerupft durch den Bundesrat. Die PDS im Bundestag hat sich bei der Abstimmung dennoch enthalten.
Ich hatte drei Haupteinwände:

▪ Das Gesetz räumt den Bürgerinnen und Bürgern zwar grundsätzlich ein Recht auf alle sie interessierenden Informationen ein. Aber die lange und auslegbare Liste der Ausnahmen stellt genau diesen guten Grundsatz wieder in Frage.

▪ Ausgenommen werden fast alle Vorgänge, die mit Geld zu tun haben. „Beim Geld hört die Freundschaft auf“, sagt ein Sprichwort. „Beim Geld greift die Korruption zu“, lehrt die Erfahrung.

▪ Schließlich: Informationen haben ihre Zeit und die ist bekanntlich schnell. Das Gesetz indes hält die Bürgerinnen und Bürger ein bis zwei Monate hin, bis sie informiert werden. Auch das widerspricht dem angestrebten neuen Geist.

Nach meiner Rede beschimpfte mich der Kollege Tauß (SPD). Ich holte ihn mit einer kurzen Episode auf den Boden seiner eigenen Partei zurück.

Am Mittwoch war ich nämlich in Schweriner Schloss, im Landtag. Der Landesdatenschutzbeauftragte - er ist übrigens der bislang einzige Datenschutzbeauftragte, der von der PDS kommt – also Carsten Neumann hatte zu einer Fachkonferenz zum Thema Informationsfreiheitsgesetz geladen. Sie war prominent und bundesweit besetzt.

Das dritte Referat hielt der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Gottfried Timm (SPD). Er erzählte, dass sie gerade an einer Gebiets- und Verwaltungsreform arbeiten, dass der öffentliche Dienst kundenfreundlich geschult werde und dass auch das Internetangebot immer vielfältiger werde. Was sich an Informationen anbiete, so Timm, würde eingestellt. Außerdem setze er Prioritäten. Ein Informationsfreiheitsgesetz gehöre nicht dazu. Zumal: Er kenne seine Bürger und die wollen eigentlich gar nichts wissen, sie seien politikmüde.

Als ich das dem Kollegen Tauß erzählt hatte, ließ er von mir ab, er griff zum Handy. Ich glaube, er führte ein dringendes Gespräch mit dem Innenministerium in Schwerin. Wobei Gottfried Timm sicher wiederholt haben dürfte, was er auch auf der Konferenz gesagt hatte:
„In Mecklenburg kommt alles 50 Jahre später!“


6. Schluss-Gedanke:

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