(openPR) Wenn in diesen Wochen im Landtagswahlkampf wieder die Rede davon ist, dass Politik für die Bürger gemacht werden soll, dann stellt sich auch die Frage, ob nicht vor allem auch Politik mit dem Bürger oder die Politik der Bürger selbst eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung wäre. Was zunächst wie eine theoretische Frage anmutet, lässt nun eine Expedition des Vereins Mehr Demokratie e.V. auch praktisch erlebbar werden: unter den Teilnehmern einer Fahrt in den Kanton Glarus ist auch der Düsseldorfer Anwalt Robert Hotstegs (30).
Glarus bereitet sich nämlich derzeit auf die alljährliche sogenannte "Landsgemeinde" vor. Die Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt und gibt allen Stimmberechtigten die Möglichkeit, im Rahmen einer öffentlichen Versammlung auf dem Landsgemeindeplatz aktuelle Entscheidungen zu diskutieren, zu beraten und auch zu beschließen. Hierbei handelt es sich um weitreichende Themen wie die Änderung der Kantonsverfassung, die Einführung eines neuen Bundesstrafgesetzbuches, aber auch Änderungen der Pflegeversicherung oder die Wahl von Richtern für die Obergerichte.
"Das ist urdemokratisch und deshalb natürlich besonders spannend in der Praxis zu beobachten", ist Rechtsanwalt Robert Hotstegs schon neugierig auf die Beobachtungen und Gespräche in der Schweiz. Hierzu zählt unter anderem auch eine Besprechung mit der Gemeinderatspräsidentin von Glarus. Wäre das Modell auch für Gemeinden in NRW geeignet? "Wahrscheinlich nicht in dieser Form, weil unsere Gemeinden schon von der Geschichte her ganz anders gewachsen und strukturiert sind", spekuliert Hotstegs. "Aber sicherlich kann man viele Anregungen aufnehmen, wie man politische Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern führen und gemeinsam entscheiden kann." Gerade hieran fehle es nämlich in manchen NRW-Städten. Dies zeige beispielsweise der Umgang mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
"Viele Bürgerbegehren und Bürgerentscheide haben damit zu kämpfen, dass die gewählten Politiker diese Initiativen häufig nur als Gegner, nicht als Mitstreiter in der gleichen Sache ansehen. Wenn dann die Fronten einmal verhärtet sind, entscheiden viele Räte ohne einen gutdurchdachten Bürgervorschlag überhaupt im Detail zur Kenntnis zu nehmen oder ihm eine reelle Chance einzuräumen." weiß Hotstegs aus der Beratung von Bürgerbegehren zu berichten. "Auch der Gesetzgeber macht es den Bürgern nicht leicht. Denn die Anforderungen an ein Bürgerbegehren sind um ein Vielfaches höher als die an einen Ratsbeschluss, obwohl beide gleichrangig sind."
Insofern hat die Schweiz-Expedition von Mehr Demokratie e.V. auch zum Ziel, frische Erfahrungen und Eindrücke zu sammeln und hier in Deutschland einfließen zu lassen. Eine Forderung die auch viele Hundert NRW-Bürger derzeit gezielt gegenüber der Politik erheben. Sie haben nämlich bereits den Aufruf "Mehr Demokratie für NRW" unterzeichnet, der mehr politische Mitspracherechte fordert. So sollen Volksentscheide ermöglicht, Bürgerbegehren vereinfacht und das Wahlrecht transparenter gestaltet werden.
Der Autor ist Partner der Dr. Obst & Hotstegs Rechtsanwaltspartnerschaft. Die Düsseldorfer Kanzlei ist seit über 20 Jahren spezialisiert auf das Verwaltungsrecht, insbesondere auch die Betreuung und Beratung von direktdemokratischen Initiativen wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, Volksinitiativen und Volksbegehren.









