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China läßt vier Tibeter in Lhasa wegen der Protestaktionen vom Frühjahr 2008 hinrichten

23.10.200908:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: China läßt vier Tibeter in Lhasa wegen der Protestaktionen vom Frühjahr 2008 hinrichten
Der 25jährige Loyak aus Tashigang in Lhasa, der am 20. Oktober hingerichtet wurde
Der 25jährige Loyak aus Tashigang in Lhasa, der am 20. Oktober hingerichtet wurde

(openPR) Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie, tchrd.org, verurteilt auf das Schärfste die Hinrichtung von vier Tibetern.

Das TCHRD erhielt eine bestätigte Mitteilung aus zuverlässigen Quellen, daß Lobsang Gyaltsen, Loyak, Penkyi (aus dem Kreis Sakya) und ein weiterer Tibeter, dessen Name unbekannt ist, am Dienstag, den 20. Oktober 2009 unter der Aufsicht des Mittleren Volksgerichts des Bezirks Lhasa wegen ihrer angeblichen Verwicklung in die Massenproteste letzten Jahres in der tibetischen Hauptstadt hingerichtet wurden.



Wir erwarten noch genauere Informationen. Diese Hinrichtungen wurden in den chinesischen Staatsmedien nirgendwo erwähnt.

Wie aus unseren Quellen hervorgeht, wurde die Leiche von Lobsang Gyaltsen aus Lubug, einem Vorort Lhasas, seiner Familie übergeben. [Um etwa 13.00 Uhr warf Lobsang Gyaltsens Frau die Leiche in den Kyichu Fluß. Die Familie ist nämlich sehr arm und hatte kein Geld, um die üblichen religiösen Riten für den Toten durchzuführen. Mitgeteilt von GuChuSum]

Nichts wurde bekannt darüber, ob die Angeklagten Berufung gegen die Urteile beim Obersten Volksgericht einreichten, nachdem das Mittlere Volksgericht von Lhasa Lobsang Gyaltsen und Loyak am 8. April 2009 zum Tode verurteilt hatte.

Einer offiziellen chinesischen Mitteilung vom 8. April 2009 zufolge sprach das Mittlere Volksgericht von Lhasa unter der Anklage der Brandstiftung mit tödlichem Ausgang das Todesurteil über zwei Personen (Lobsang Gyaltsen und Loyak), zwei Personen wurden zum Tode mit Vollstreckungsaufschub verurteilt (Tenzin Phuntsok und Kangtsuk) und ein weiterer Tibeter (Dawa Sangpo) zu lebenslanger Haft. Die fünf Tibeter wurden für schuldig befunden, während der Ausschreitungen am 14. März 2008 Geschäfte in Lhasa in Brand gesteckt zu haben, wobei sieben Personen ums Leben kamen.*

Am 21. April 2009 verurteilte, den staatlichen Medien zufolge, dasselbe Gericht drei Tibeterinnen (Penkyi aus dem Kreis Sakya, Penkyi aus dem Kreis Nyemo und Chime aus dem Kreis Namling) zum Tode mit Aufschub, bzw. zu lebenslänglicher Haft und zu zehn Jahren Gefängnis wegen Brandstiftung in Lhasa, die angeblich zum Tod von sechs Personen geführt habe.** Das TCHRD ist in größter Sorge um jene Tibeter, gegen die ein aufgeschobenes Todesurteil gefällt wurde.

Die VR China verurteilt jedes Jahr mehr Menschen zum Tode als jedes andere Land auf der Welt. Das TCHRD ist entsetzt über die Hinrichtung der vier Tibeter und bittet die VR China dringend Zurückhaltung zu üben, seinen Bürgern faire Gerichtsverhandlungen zu garantieren und die grundlegenden Menschenrechte aller seiner Bürger ungeachtet deren Volkszugehörigkeit zu respektieren.

Das TCHRD lehnt die Anwendung der Todesstrafe bedingungslos und in allen Fällen ab, weil sie eine Verletzung des Grundrechts auf Leben und des Rechtes, keiner grausamen, unmenschlichen oder herabwürdigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt. Außerdem ist zu bedenken, daß die Todesstrafe noch niemals einen nennenswerten Abschreckungseffekt hervorgebracht hat, noch sollte irgendein Staat sie anwenden, um die Ahndung des von den Angeklagten begangenen Unrechts zu rechtfertigen. Beispielsweise berichteten die staatlichen Medien im Falle der beiden Tibeter Lobsang Gyaltsen und Loyak vor einiger Zeit, daß beide „hingerichtet werden müssen, um den Zorn des Volkes zu besänftigen“. Solch ein „Auge-um-Auge - Zahn-um-Zahn“ Rechtsdenken ist keine Rechtfertigung, um ein Todesurteil zu verhängen. Die Hinrichtung von vier Tibetern ist ein weiterer Beweis, daß China überhaupt nicht gewillt, sich an das Globale Moratorium gegen die Todesstrafe zu halten, das 2007 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Darin wurde ein im Hinblick auf eine Abschaffung der Todesstrafe ein Ende aller Hinrichtungen gefordert.

Das TCHRD ist zutiefst erschüttert über diese schockierenden Hinrichtungen. Es drückt auch seine große Sorge aus um das Schicksal anderer Tibeter, über die ein aufgeschobenes Todesurteil verhängt wurde. Deshalb bittet das Zentrum um das sofortige und dringende Einschreiten des UN Sonderberichterstatters für Außergerichtliche, Summarische und Willkürliche Hinrichtungen gegen diese unrechtmäßigen Hinrichtungen, sowie der Regierungen auf der ganzen Welt und der internationalen Gemeinschaft.

* Siehe: „Zwei Tibeter von einem chinesischen Gericht zum Tode verurteilt Das TCHRD mißbilligt scharf die in Lhasa gefällten Urteile“, 9. April 2008,

http://www.igfm-muenchen.de/tibet/TCHRD/2009/TodesurteileLhasa_8.4.html
** Siehe: „Harte Urteile gegen drei Tibeterinnen: Todesurteil, lebenslänglich, zehn Jahre Gefängnis“, 21. April 2008, http://www.igfm-muenchen.de/tibet/TCHRD/2009/DreiTiberinnen_Todesurteil_21.4.html

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