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Inklusion jetzt – gesellschaftliche Lernprozesse fördern

04.05.200917:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Diakonische Behindertenhilfe mit Aktionen am Protesttag beteiligt/
BeB-Stellungnahme zur UN-Konvention in leichter Sprache erschienen

Berlin, 4.5.2009 – „Auf dem Weg zu einer ‚Teilhabe für alle’ müssen wir immer eine Kernfrage positiv beantworten können“, erklärt der Vorsitzende des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), Michael Conty, anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am morgigen Dienstag, den 5. Mai 2009: „Bringt uns das, was wir jetzt tun oder vorhaben, ein Stückchen näher an eine inklusive Gesellschaft und an die verwirklichte Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger?“ Der BeB und seine diakonischen Mitgliedseinrichtungen beteiligen sich überall in Deutschland mit Veranstaltungen am Protesttag, der wie schon im vergangenen Jahr unter dem Motto „Teilhabe jetzt – Eine Gesellschaft für alle“ steht und im Rahmen ihrer Gesellschafter-Initiative von der Aktion Mensch unterstützt wird.



Die Forderung nach einer schnellen Umsetzung der UN-Konvention, des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, steht dabei im Mittelpunkt des 5. Mai. In einer Anfang des Jahres erschienenen Stellungnahme führt der BeB aus, welcher Handlungsbedarf in den Bereichen Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung besteht. Auch bei den Themen Barrierefreiheit und Wohnen sowie hinsichtlich der gleichen Anerkennung vor dem Recht, dem Zugang zur Justiz sowie der Freiheit und Sicherheit der Person ist davon auszugehen, dass das im Übereinkommen formulierte Recht über das in Deutschland bestehende Rechtssystem hinausgeht. Um auf die Problemfelder hinzuweisen, die UN-Konvention bekannt zu machen und eine breite Diskussion darüber zu ermöglichen, hat der BeB seine Meinung auch in leichter Sprache veröffentlicht.

„Die UN-Konvention fordert zurecht von den Vertragsstaaten Maßnahmen, die zur gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung oder psychischer Erkrankung dienen und damit einen gesellschaftlichen Lernprozess“, erläutert Conty die gesamtgesellschaftliche Dimension der UN-Konvention. „Der Anspruch auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ist eng verknüpft mit ihrer Anerkennung und Wahrnehmung als gleichberechtigte und gleichwertige Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.“

Die UN-Konvention ist nach langer Debatte im Dezember 2008 ratifiziert worden und im März 2009 in Kraft getreten. Sie stellt auch für die Bundesrepublik Deutschland einen Meilenstein dar, auf den viele Menschen mit Behinderung und ihre Verbände gewartet haben und viele Hoffnungen legen, da sie ihre durch unterschiedliche Gesetze zugesprochenen Rechte bis heute nicht umfassend in Anspruch nehmen können.
Die Stellungnahme des BeB zur UN-Konvention ist zu finden unter www.beb-ev.de im Bereich „Sozialpolitik“, die Version in leichter Sprache unter www.beb-einmischen.de im Bereich „Informationen“.

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