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Koalitionsräson auf Kosten des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Gewaltverbrechern

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers

10. Februar 2004 - Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der landesgesetzlichen Regelungen der so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat erwartungsgemäß - und sogar einstimmig - entschieden: Die Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Bestehende landesgesetzliche Regelungen sind verfassungswidrig. Die in zahlreichen Medien ständig wiederholte Behauptung der Bundesjustizministerin, dies sei Ländersache, ist eindeutig widerlegt. Damit ist der Ministerin endlich das vermeintliche Alibi für ihre Untätigkeit genommen worden. Jetzt ist zügiges Handeln gefragt. Die Regierungskoalition hat den Anspruch der Bevölkerung auf staatlichen Schutz vor gefährlichen Gewaltverbrechern lange genug ignoriert und damit erneut ihre Handlungsunfähigkeit unter Beweis gestellt.

Zahlreiche Initiativen der Union für eine bundesgesetzliche Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (zuletzt BT-Drs. 15/29) sind bislang von der Regierungsmehrheit verhindert worden. Durch die Verweigerungshaltung von Frau Zypries wurden die von dem Urteil betroffenen Länder überhaupt erst gezwungen, verfassungswidrige Regelungen zu schaffen, um die Bevölkerung nicht schutzlos gefährlichen Gewaltverbrechern auszuliefern. Handelt der Bundesgesetzgeber jetzt gar nicht oder zu langsam (bis zum 30.09.2004), müssen gefährliche Gewaltverbrecher, die aufgrund der Länderregelungen in Sicherungsverwahrung genommen wurden, auf freien Fuß gesetzt werden, obwohl deren Gefährlichkeit für die Bevölkerung durch jeweils 2 Sachverständigengutachten festgestellt ist.

Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im Vorfeld der Entscheidung einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den notwendigen Schutz der Bevölkerung sicherstellt. Der Entwurf wird in den nächsten Tagen anhand der inhaltlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nochmals geprüft und dann in den Bundestag eingebracht werden.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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