(openPR) Über das Seminar „Umsetzung der wichtigsten Bestimmungen der ILO- Konventionen, die von der Republik Usbekistan ratifiziert wurden“ und Treffen mit Vertretern der ILO und der Europäischen Kommission in jeweiligen Ministerien und Behörden Usbekistans
Am 3. und 4. Mai 2012 fanden in Taschkent Seminare und Besprechungen vom Ministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der International Labour Organization (ILO) statt.
Das Hauptanliegen und Ziele des Seminars und Besprechungen war die Sensibilisierung der Mitarbeiter jeweiliger Ministerien, Behörden und öffentlichen Einrichtungen der Republik, als auch ausländischer Organisationen über die von der Republik Usbekistan verabschiedeten Maßnahmen zur Realisierung der Ratifizierung der ILO-Konventionen, sowie Diskussion und Entwicklung konkreter Empfehlungen auf der Grundlage nationaler und internationaler Erfahrungen.
Beim Seminar und den Sitzungen haben Führungskräfte und Experten der betroffenen Ministerien und Organisationen Republik Usbekistan (Ministerium für Arbeit, Ministerium für Gesundheit, Ministerium für Justiz, Generalstaatsanwaltschaft, Innenministerium, Ministerium für Außenwirtschaftsbeziehungen, Investitionen und Handel, Industrie- und Handelskammer, Gewerkschaftsbund, Ministerium für Hochschulwesen, Volksbildungsministerium, Nationales Zentrum für Menschenrechte und andere) sowie der International Labour Organisation (ILO), der Europäischen Kommission (EC), United Nations Development Programme (UNDP) und UN-Kinderhilfswerk (UNICEF) in Usbekistan teilgenommen.
Die Teilnehmer des Seminars und der durchgeführten Treffen stellten Folgendes fest:
1. Usbekistan als Mitglied der ILO hat 13 ILO-Konventionen ratifiziert und setzt konsequent und systematisch Maßnahmen zu deren Umsetzung durch. Dafür wurden vor allem notwendige rechtliche und normative Rahmenbedingungen im Bereich der Arbeit, Beschäftigung und des sozialen Schutzes der Bevölkerung geschaffen und entwickeln sich ständig weiter.
2. In Usbekistan ist ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum gewährleistet, welches zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, Stärkung der sozialen Sicherung durch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen beiträgt. Dies steht im Einklang mit den wichtigsten Zielsetzungen und Grundsätzen der ILO – einen dauerhaften Frieden auf der Basis sozialer Gerechtigkeit zu gewährleisten, der Schaffung von Möglichkeiten für die Bürger und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, Beschäftigung und den sozialen Schutz.
3. Die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Usbekistan und der ILO dient der Steigerung der Effizienz der in Usbekistan durchgeführten Aktivitäten für die Lösung vorhandener Probleme im Bereich der Arbeit, Beschäftigung und des sozialen Schutzes der Bevölkerung, und für die Erfüllung der Verpflichtungen, welche aus der Ratifizierung der ILO-Konventionen hervorgehen.
4. Als Folge der ratifizierten ILO-Konventionen wird in Usbekistan Folgendes umgesetzt:
• Bereitstellung für die Bürger, darunter Männer und Frauen, der gleichen Bedingungen für die Umsetzung des Rechts auf Arbeit, welche sich aus den ratifizierten Konventionen: Nr. 100 „Über Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit“, Nr. 111 „Über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf“ ergeben.
• Sicherstellung der Beschäftigung als wichtigste Voraussetzungen für das Wachstum des Einkommens und des Lebensstandards, die vollständig den Anforderungen des ratifizierten Übereinkommens Nr. 122 „Über die Beschäftigungspolitik“, besonders inmitten der globalen Finanzkrise und Rezession übereinstimmt. In diesem Fall:
- jährlich werden vom Parlament Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Beschäftigungssicherung gebilligt und von der Regierung durchgesetzt. Danach sind im Jahr 2012 die Schaffung von mehr als 967.000 Arbeitsplätze vorgesehen;
- in 20 Jahren der unabhängigen Entwicklung der Republik Usbekistan erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen um mehr als das 1,5-fache. Die Arbeitslosenquote im Land, welche nach der Methodik der Internationalen Arbeitsorganisation festgestellt wird, befindet sich auf einem akzeptablen Niveau innerhalb von 5% der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung.
• Soziale Sicherheit der Arbeits- und gefährdeten Bevölkerungsgruppen, die im Zusammenhang mit den ratifizierten Konventionen: Nr.47 „Über die Vierzigstundenwoche“, Nr.52 „Über den bezahlten Urlaub“, Nr.103 „Über den Mutterschutz“ stehen. In diesem Fall:
- 60% des jährlichen Staatshaushalts werden in die Bereiche der Gesundheit, Bildung und anderen Sphären im Zusammenhang mit Sozialschutz der Bevölkerung investiert;
- in den Jahren der unabhängigen Entwicklung stiegen die staatlichen Ausgaben für Sozialen Schutz pro Kopf der Bevölkerung um mehr als das Fünffache, die durchschnittliche Lebenserwartung nahm von 67 auf 73 Jahre zu, die Mütter- und Kindersterblichkeitsrate sank um mehr als das Dreifache;
- in der Weltrangliste von 2011 der Internationalen Organisation „Save the Children“ nahm Usbekistan den neunten Platz unter den Ländern, in denen die größte Fürsorge für die Gesundheit der heranwachsenden Generation zuteil kommt.
• die Entwicklung des sozialen Dialogs, der sozialen Partnerschaft; die Schaffung von Voraussetzungen für die Umsetzung der Grundrechte der Bürger zur Gründung von Gewerkschaften. Das ist bedingt durch Ratifizierung der Übereinkommen: Nr.98 „Über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen“, Nr.135 „Über Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter im Betrieb“, Nr.154 „Über die Förderung von Kollektivverhandlungen“. Dabei:
- gegenwärtig vereint der Gewerkschaftsbund Usbekistans ca. 6 Millionen Menschen, die in 11 sektoralen, 14 territorialen Gewerkschaftsverbände und über 33.000 Primäre Organisationen vereint sind;
- zwecks Entwicklung der Sozialpartnerschaft wurde ein Dreierabkommen zwischen der Regierung der Republik Usbekistan, dem Rat des Gewerkschaftsbundes Usbekistans und der Industrie- und Handelskammer der Republik Usbekistan zu sozialwirtschaftlichen Themen für den Zeitraum 2011-2013 unterzeichnet und wird umgesetzt;
- es wurde das Gesetz „Über das Familienunternehmen“ verabschiedet und der Gesetzentwurf „Über die Sozialpartnerschaft“ entwickelt.
• Das Verbot von Zwangsarbeit und der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, im Zusammenhang mit der Ratifizierung der ILO-Übereinkommen: Nr.29 „Über die Zwangs- und Pflichtarbeit“, Nr.105 „Über die Abschaffung der Zwangsarbeit“, Nr.138 „Über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung“, Nr.182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, die konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans in diesem Bereich. Dabei:
- als ein starker Mechanismus zur Bekämpfung der Kinderarbeit, der von der Weltgemeinschaft anerkannt ist, gilt die Bildungsreform in Usbekistan, die eine 12 Jahre Schulpflicht und das Nationalprogramm für Kaderausbildung vorsieht;
- unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Nationalen Aktionsplans in diesem Bereich wurde am 26. März 2012 der Beschluss Nr.82 des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan verabschiedet. Dieser Beschluss beinhaltet zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der von Usbekistan ratifizierten ILO-Übereinkommen Nr.138 und 182 im Zeitraum 2012-2013.
5. Im Zusammenhang mit diesen Schlussfolgerungen empfohlen die Teilnehmer der Seminare und Sitzungen Folgendes:
- die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit der ILO durch Erarbeitung und Umsetzung konkreter Programme;
- die Zusendung der Informationen über die in Usbekistan ergreifenden Maßnahmen zur Umsetzung der ILO-Konventionen sowie der nationalen Aktionspläne für Menschenrechte und Kinderarbeit an die ILO und andere internationale Organisationen;
- die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der von Usbekistan ratifizierten ILO- Konventionen;
- die Anwendung der positiven Erfahrungen Usbekistans für die Lösung der Sozial- und Arbeitsprobleme, darunter die Umsetzung der Anti-Krisen-Maßnahmen, der Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beschäftigung, gezielte Programme zur Entwicklung der Bildung, des Gesundheitswesens;
- die Verbreitung von Informationen über die von Usbekistan ergreifenden Maßnahmen zur Ausführung der ratifizierten ILO-Komventionen, zur Sicherung von Beschäftigung, Sozial- und Mutterschutz sowie zur Entwicklung der Sozialpartnerschaft.











