(openPR) Es ist schon ärgerlich: Da wird die Republik seit Monaten in Atem gehalten von Datenschutzskandalen, die zumindest der uninformierte Bürger bisher kaum für möglich gehalten hatte. Die Politik reagiert prompt wie fast immer und denkt laut über vielleicht notwendige Gesetzesänderungen nach. Und ruft eine Expertenrunde ein. So trafen sich auch heute auf Einladung von Bundesinnenminister Schäuble Politiker, Gewerkschafter und der Bundesdatenschutzbeauftragte zum „Spitzengespräch“. Thema: Brauchen wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz? Was ist dabei herausgekommen? Im Prinzip ja, wir brauchen es, aber vielleicht kommen wir ja auch drum herum.
Man sei sich zwar einig geworden, so lässt Schäuble heute verlauten, dass ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz erforderlich sei, aber die Materie sei zu kompliziert, um noch vor der Bundestagswahl zu einem entsprechenden Gesetz zu kommen. Aber immerhin soll in den bereits laufenden Beratungen über eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes verdeutlicht werden, "dass das Bundesdatenschutzgesetz auch für abhängig Beschäftigte gilt" und: "wir wollen die Monate bis September nicht verstreichen lassen, sondern wir wollen jetzt mit diesen Arbeiten beginnen".
Um sie dann womöglich bei einer veränderten politischen Konstellation in Berlin (wieder) auf dem Müllplatz der Geschichte zu entsorgen???
Vielleicht sollten wir uns daran erinnern, dass nicht nur die rot/grüne Koalition vor 2005 schon an einem Arbeitnehmerdatenschutz intensiv gearbeitet hat. Bereits in der Kohl-Ära, also weit vor 1998, hatte der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm einen fertigen Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der Schublade. Dass dieser Entwurf nie Gesetz wurde, scheiterte ebenso wie die Initiativen der rot/grünen Koalition an der Lobby der Arbeitgeber und im Falle Norbert Blüms auch an den Wirtschaftsliberalen seines eigenen Koalitionspartners FDP.
Ein Schelm, der böses dabei denkt, wenn Schäuble nun vorgibt, trotz aller Vorarbeit der vergangenen Jahre bis zur Bundestagswahl kein Arbeitnehmerdatenschutz mehr zustande bringen zu können. Hofft er vielleicht mit einem künftig möglichen Koalitionspartner FDP die Datenschutzzeiten von vor 1998 restaurieren zu können, um dann die Republik – wenn es nicht anders geht – allenfalls mit einem ArbeitGEBERdatenschutzgesetz zu beglücken? Was meint der Satz in Schäubles Statement, dass bereits in den laufenden Beratungen über eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes verdeutlicht werden, soll "dass das Bundesdatenschutzgesetz auch für abhängig Beschäftigte gilt" ? Denn genau dieses steht ja laut Bundesdatenschutzgesetz schon jetzt ganz eindeutig fest. Erst jenseits dieses Satzes stoßen die unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufeinander!



