Mangelnder Datenschutz gefährdet die Demokratie
(openPR) Thema: Datenschutz / Volkszählungsurteil
Vor 25 Jahren hob das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz in den Rang eines Grundrechtes. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:
Das so genannte Volkszählungsurteil war ein historisches Urteil. Es begründete das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz persönlicher Daten als verbrieftes Grundrecht.
Gleichwohl ist die Entwicklung seither Besorgnis erregend.
Noch nie war das technische Potential zur vollständigen Überwachung der Bürgerinnen und Bürger so groß, wie heute. Und noch nie waren die Begehrlichkeiten nach persönlichen Daten so groß, wie heute.
Was gelegentlich übersehen wird:
Das Bundesverfassungsgericht führte seinerzeit auch aus, dass mangelnder Datenschutz eine Gefahr für die Demokratie ist.
Es geht also bei fehlendem Datenschutz nicht nur um persönliche Belange, sondern gleichermaßen um gesellschaftliche Dimensionen.
* * *
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Petra Pau
Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227 – 710 95
Fax: (030) 227 – 700 95
Mail:
www.petrapau.de
Über das Unternehmen
Deutscher Bundestag
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Mangelnder Datenschutz gefährdet die Demokratie“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.