(openPR) Der Landesverband der Freien Berufe (LFB) Schleswig-Holstein begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, das umstrittene BKA-Gesetz in der von der Regierungskoalition geplanten Fassung nicht zu verabschieden. Der LFB ist optimistisch, dass mit Unterstützung der schleswig-holsteinischen Landesregierung die Interessen der freien Berufe bei einer Überarbeitung des Gesetzesentwurfs berücksichtigt werden.
„Die Freien Berufe sind froh, dass der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz gegen staatliche Überwachungsmaßnahmen nicht wie im geplanten Maß ausgehöhlt werden kann. Das hätte massive Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis etwa zwischen Ärzten und Patienten gehabt“, sagte der LFB-Vorsitzende Hans-Peter Küchenmeister.
Der Entwurf sah u.a. vor, das bestehende Datenerhebungsverbot für bestimmte Berufsgruppen deutlich einzuschränken. Es sollte nur noch für Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete gelten. Damit hätte auch das Zeugnisverweigerungsrecht freier Berufe wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Journalisten gelitten, mit dem Grundrechte der Bürger geschützt werden, so Küchenmeister.
Deshalb hatte der LFB vor der Abstimmung im Bundesrat seine Bedenken der schleswig-holsteinischen Landesregierung vorgetragen. Dort werden die Bedenken geteilt. Innenminister Lothar Hay hatte schon vor der Abstimmung deutlich gemacht, dass der Kreis der Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht nicht wie vorgesehen eingeengt werden dürfe. Küchenmeister: „Unsere Argumente sind aufgenommen werden. Nun gilt es, das Gesetz so zu formulieren, dass die Interessen der inneren Sicherheit und Grundrechte gleichermaßen berücksichtigt werden.“







