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Podiumsdiskussion “Altersvorsorge – Zwei-Klassensystem?”

06.09.200811:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Podiumsdiskussion “Altersvorsorge – Zwei-Klassensystem?”
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG, München
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG, München

(openPR) Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG, München, lädt zur Podiumsdiskussion mit dem Thema "Altersvorsorge – Zwei-Klassensystem?” ein.
Es diskutieren die Landtagskandidaten für den Stimmkreis Trudering/Ramersdorf/Perlach, die Herren Markus Blume (CSU), Markus Rinderspacher (SPD), Ralf J. Schumacher (Bündnis 90/Die Grünen) sowie MdB Herr Klaus Ernst (Die Linke) und Herr Otto. W. Teufel (ADG München). Die Moderation übernimmt Herr Horst Weise.



Termin: 9. September 2008.
Ort: Kulturhaus Ramersdorf/Perlach, Hanns-Seidel-Platz 1, 81737 München
(Nähe U-Bahnstation Neuperlach, Zentrum).
Beginn: 19:00 Uhr, Ende: ca. 21:00 Uhr.
Der Eintritt ist frei.

Allen interessierten Bürger(innen), vor allem auch den jüngeren, bietet sich eine erstklassige Gelegenheit, sich über die Standpunkte der politischen Parteien zur Altersvorsorge im Allgemeinen sowie zur Entstehung und Verfechtung des Zwei-Klassensystems in der Altersvorsorge zu informieren.

In Deutschland ist die Aufteilung auf verschiedene Altersvorsorgesysteme willkürlich und hat ihre Wurzeln im Ständestaat des 19. Jahrhunderts. Fast alle europäischen Staaten haben dagegen eine solidarische Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung und machen keinen Unterschied zwischen Bevölkerungsgruppen.
Während für die berufsständische und Beamtenversorgung rechtsstaatliche Grundsätze und Grundrechte des Grundgesetzes verankert sind, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes für die gesetzliche Rentenversicherung seit mindestens 30 Jahren die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.
Seit 1977 hat sich die Altersversorgung der Arbeitnehmer auf weniger als die Hälfte der berufsständischen bzw. der Beamtenversorgung reduziert.
Die Belastung der Rentenkasse durch die sog. versicherungsfremden Leistungen, welche der Rentenversicherung von der Politik übertragen wurde, wird durch den Bundeszuschuss nicht ausreichend ausgeglichen. Mit der Differenz werden die der gesetzlichen Sozialversicherung zugehörigen Arbeitnehmer und Rentner über Steuern zusätzlich belastet. Den Vorteil daraus haben die Angehörigen der anderen Altersvorsorgesysteme.

Zu diskutieren ist, ob eine angemessene Altersvorsorge und -versorgung auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglicht werden kann.
Können vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen, ähnlich der berufsständischen Versorgung bzw. der Beamtenversorgung geschaffen werden? Ohne rückwirkende Rechtsänderungen in Bezug auf bereits erworbene Ansprüche und Zusagen sowie mit einer Zweckbindung der Beiträge.

Ist letztlich die Schaffung einer Erwerbstätigenversicherung oder einer Bürgerversicherung, so wie in allen anderen Ländern Europas, die Lösung?

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