openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Heimliche Online-Durchsuchungen verfassungswidrig

18.09.200709:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Heimliche Online-Durchsuchungen verfassungswidrig
Logo Vogelsberger Online Zeitung
Logo Vogelsberger Online Zeitung

(openPR) Lauterbach, 18. September 2007 - Mit der Novellierung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen hat das Land heimliche Online-Durchsuchungen bereits eingeführt.

Der Streit um die Online-Durchsuchungen hat seit den versuchten Terroranschlägen in Deutschland an Schärfe gewonnen. Derweil geht die Auseinandersetzung insbesondere in der großen Koalition unvermindert weiter. Unbestimmt bleiben in der Diskussion vor allem die Methoden der „Staats-Hacker“ und ihre Grenzen.



Die „Berliner Zeitung“ berichtet unter Berufung auf den Entwurf des neuen BKA-Gesetzes etwa, dass das Bundeskriminalamt Online-Durchsuchungen für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung durchführen dürfen soll. Ein Zugriff auf Computer müsse dem Entwurf zufolge künftig auch dann erlaubt sein, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mit betroffen sind. Das könnte der Fall sein, wenn mehrere Personen den betreffenden Computer nutzen oder der PC Bestandteil eines Netzwerks ist.

Der Gesetzentwurf stößt sowohl beim Koalitionspartner SPD als auch bei der Opposition auf erheblichen Widerstand. Die SPD werde die Pläne für Online-Durchsuchungen nicht mittragen, sagte der Fraktionsvorsitzende Struck am vergangenen Freitag. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, warnte andererseits davor, dass durch die Regelung der Richtervorbehalt komplett überflüssig werde. Der Entwurf sieht vor, dass es dem BKA-Chef und seinem Stellvertreter künftig erlaubt ist, bei „Gefahr im Verzuge“ den Zugriff auf fremde Computer anzuweisen, bevor ein Gericht angerufen wird. Erst wenn nach maximal drei Tagen keine richterliche Bestätigung vorliegt, muss die Maßnahme abgebrochen werden. „Drei Tage dürften immer ausreichen, um die Festplatte vollständig abzusuchen“, sagte Piltz.

Die Pläne des Bundesinnenministers Wolfgang Schäubles, erzeugten schon in der Amtszeit des Bundesinnenministers a.D. Otto Schily einen innenpolitischen Streit. Schily hatte auf dem Wege einer bloßen Anordnung, die Online-Durchsuchung praktisch eingeführt. Der Bundesgerichtshof erklärte mit seinem Beschluss vom 31.1.2007[1] die „verdeckte Online-Durchsuchung“ jedoch für unzulässig.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Wiefelspütz forderte deshalb das Gesetzesvorhaben solange zurückzustellen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen entscheidet, um somit die Rechtmäßigkeit des „rechtlich und technisch sehr komplexen“ Themas durch die Gerichte überprüfen zu lassen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hatte für das Landesamt für Verfassungsschutz bereits mit dem Gesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vom 20.12.2006 eine gesetzliche Grundlage zur geheimen „Online-Durchsuchung“ geschaffen. Die neuen Regelungen sind bereits Gegenstand mehrerer Verfassungsbeschwerden, die dem Bundesverfassungsgericht vorliegen. Eine Entscheidung wird für Anfang 2008 erwartet.

In einem Aufsatz für Computer und Recht erklärt der Rechtsanwalt Marco Gercke[2], dass im Rahmen der Online-Durchsuchungen neben der Durchsuchung der im PC gespeicherten Daten auch die Aktivierung von Hardwarebestandteilen möglich ist. Ein auf diese Weise von Ermittlern geöffneter Computer wird so zu einer sprudelnden Datenquelle. Die Online-Durchsuchung öffnet den Behörden die Möglichkeit, heimische Computer komplett fernsteuern, die Webcam einzuschalten, eine akustische Raumüberwachung per Mikrofon durchzuführen, das Abhören von Internet-Telefonaten und das Mitlesen von Chat und E-Mail sowie Live-Übertragung von Webseitenabrufen. Die Installation der hierfür erforderlichen Software soll unter anderem durch Einsatz gefälschter Behörden-E-Mails geschehen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Schaar, bezweifelte die Rechtmäßigkeit dieser Methode: „Die Polizei darf sich nicht als Jugendamt Köln ausgeben, um eine Ermittlungssoftware auf dem Computer des Betroffenen aufzuspielen. Das ist auf gar keinen Fall zulässig.“

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. und Mitglied der G 10-Kommission des Bundes, Bertold Huber bezweifelt in der aktuellen Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht die Verfassungsmäßigkeit der heimlichen Online-Durchsuchung[3]. Das Gesetz in NRW verstoße zunächst einmal gegen das Bestimmtheitsgebot. Abgesehen davon, sei die Regelung auch nicht materiell-rechtlich gerechtfertigt. Sie verstoße gegen Art. 10 Abs. 1, 13 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und 20 Abs. 3 Grundgesetz und zudem gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. „Dass bereits tatsächliche Anhaltspunkte, die auf bestimmte Bestrebungen oder Tätigkeiten hinweisen, für einen entsprechenden Eingriff genügen sollen, erweisen sich als eklatanter Verstoß gegen Grundprinzipien des deutschen Verfassungsrechts“, erklärt Huber. Es seien tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich, um den Eingriff in die Grundrechte der Bürger zu rechtfertigen.

Besonders kritisch ist laut Chaos Computer Club e.V. (CCC), dass eine solche Online-Durchsuchung auch das Anlegen und Verändern von Dateien auf dem durchsuchten Computer erlaubt. Beweismittel könnten per Mausklick problemlos und spurenfrei auf dem infiltrierten Rechner angelegt oder manipuliert werden. Dem Verdächtigen bliebe im Zweifel keine Chance, eine Manipulation an seinem Computer nachzuweisen. „Bei einem verdeckten Trojaner kann sich der Betroffene nicht mehr gegen vermeintliche Beweise wehren, wenn der Rechner sich nicht mehr unter seiner Kontrolle befindet", fasste der Club-Sprecher Andy Müller-Maguhn die Stellungnahme des CCC zusammen. (ba)

[1] NJW 2007, S. 430

[2] Marco Gercke: Heimliche Online-Durchsuchung: Anspruch und Wirklichkeit. Der Einsatz softwarebasierter Entwicklungsinstrumente zum heimlichen Zugriff auf Computerdaten, Computer und Recht 4/2007, S. 245 ff.

[3] Bertold Huber: Trojaner mit Schlapphut - Heimliche „Online-Durchsuchung“ nach dem Nordrhein-Westfälischen Verfassungsschutzgesetz, NVwZ 8/2007, S. 880 ff.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 158709
 240

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Heimliche Online-Durchsuchungen verfassungswidrig“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Vogelsberger Online Zeitung

Bild: MdL Manfred Görig zur Dorfernuerung im VogelsbergkreisBild: MdL Manfred Görig zur Dorfernuerung im Vogelsbergkreis
MdL Manfred Görig zur Dorfernuerung im Vogelsbergkreis
Lauterbach/Vogelsbergkreis, 24. Oktober 2008 - (Die Freie Stimme aus Lauterbach - Vogelsberger Online Zeitung/Anka Bastian). Swen Bastian (SPD-Alsfeld, verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) - , teilt unserer Redaktion in einer Pressemitteilung mit: Manfred Görig (SPD) begrüßt die Aufnahme zusätzlicher Ortschaften aus dem Vogelsberg ins Dorferneuerungsprogramm. Der heimische SPD-Wahlkreisabgeordnete im Hessischen Landtag, Manfred Görig, begrüßt die Aufnahme von Nieder-Ofleiden (Stadt Homberg/Ohm), Nösberts-Weidmoos (Gemeinde …
Bild: 1. Mai - Die Politik ist das Problem - DIE LINKE. Hessen fordert Respekt vor der Lebensleistung ÄltererBild: 1. Mai - Die Politik ist das Problem - DIE LINKE. Hessen fordert Respekt vor der Lebensleistung Älterer
1. Mai - Die Politik ist das Problem - DIE LINKE. Hessen fordert Respekt vor der Lebensleistung Älterer
Frankfurt am Main/Lauterbach (vozregio), den 30. April 2008 - DIE LINKE HESSEN teilt unserer Redaktion mit: Unter dem Motto „Gute Arbeit, gute Löhne, gute Rente“ ruft DIE LINKE. Hessen zur Beteiligung an den Demonstrationen und Kundgebungen am 1. Mai 2008 auf. Obwohl das Volkseinkommen im vergangenen Jahr um 74 Milliarden Euro gestiegen sei, hätten Arbeitnehmer weiter an Kaufkraft eingebüßt, mahnt der stellvertretende Vorsitzende Ferdinand Hareter. In den drei vergangenen Jahren seien die realen Nettolöhne um 3,5 Prozent gesunken. Unterneh…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Heimliche Online-Durchsuchungen - Bayern schwingt die "Kinderporno-Keule"Bild: Heimliche Online-Durchsuchungen - Bayern schwingt die "Kinderporno-Keule"
Heimliche Online-Durchsuchungen - Bayern schwingt die "Kinderporno-Keule"
Berlin - War zunächst nur von der Gefahrenabwehr die Rede, sollen heimliche Online-Durchsuchungen künftig auch bei der Verfolgung von schweren Straftaten zum Einsatz kommen. Das fordert zumindest das Bundesland Bayern und will eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat auf den Weg bringen. Einmal mehr wird dabei der Kampf gegen Kinderpornografie …
Bild: Online-Durchsuchungen unter richterlichen Vorbehalt stellen - naiin begrüßt Urteil aus KarlsruheBild: Online-Durchsuchungen unter richterlichen Vorbehalt stellen - naiin begrüßt Urteil aus Karlsruhe
Online-Durchsuchungen unter richterlichen Vorbehalt stellen - naiin begrüßt Urteil aus Karlsruhe
Berlin – Die Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin) hat die am Mittwoch verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema "heimliche Online-Durchsuchungen" begrüßt. Der Erste Senat hatte zuvor eine Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, die der Sicherheitsbehörde ausdrücklich den heimlichen Zugriff auf …
Bild: Grundrechte per „Dienstvorschrift“ außer Kraft gesetzt: Piratenpartei erwägt Strafantrag gegen SchilyBild: Grundrechte per „Dienstvorschrift“ außer Kraft gesetzt: Piratenpartei erwägt Strafantrag gegen Schily
Grundrechte per „Dienstvorschrift“ außer Kraft gesetzt: Piratenpartei erwägt Strafantrag gegen Schily
Online-Durchsuchungen von Computern werden von den Nachrichtendiensten des Bundes bereits seit 2005 durchgeführt. Dies räumte die Bundesregierung am gestrigen Mittwoch in einer Sitzung des Innenausschusses ein. Die Rechtsgrundlage dieser delikaten Art der Überwachung bildet eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily. Dass Überwachungsorgane …
Bild: Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-DurchsuchungenBild: Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen
Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen
… neu angefacht. Der "Schutz vor dem Bundestrojaner" ist auch Thema des Vortrags von m-privacy Geschäftsführer Roman Maczkowsky auf dem BvD-Kongress 2008. Während heimliche Online-Durchsuchungen von PCs durch das heutige Urteil, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, für Strafverfolgungsbehörden …
Monitore können spurlos "abgehört" werden - Lauschangriff auf PC-Komponenten kann nicht entdeckt werden
Monitore können spurlos "abgehört" werden - Lauschangriff auf PC-Komponenten kann nicht entdeckt werden
Bonn – Während Schäubles heimliche Online-Durchsuchungen die Gemüter erhitzen, existiert längst ein Verfahren zur Ausforschung von Computerdaten, dessen Einsatz nicht bemerkt und nicht nachgewiesen werden kann: der sog. Tempest-Angriff. Nach einem Bericht der Fachzeitschrift "mIT Sicherheit" aus dem Bonner Fachverlag für Computerwissen können mit einem …
Bild: Repräsentative Umfrage von TOMORROW - Deutsche fürchten SchnüffelstaatBild: Repräsentative Umfrage von TOMORROW - Deutsche fürchten Schnüffelstaat
Repräsentative Umfrage von TOMORROW - Deutsche fürchten Schnüffelstaat
… repräsentative Umfrage (1003 Befragte) des Meinungsforschungsinstituts TNS-Emnid im Auftrag von TOMORROW, dem Internet-Magazin. Lediglich 27 Prozent der Deutschen fürchten keine unberechtigten Online-Durchsuchungen des Staates. Zwei Prozent der Befragten äußerten sich nicht. Besonders hoch ist das Misstrauen der Bürger im Nordosten Deutschlands, nämlich …
Vorratsdatenspeicherung widerspricht Urteils-Logik
Vorratsdatenspeicherung widerspricht Urteils-Logik
Thema: Bundesverfassungsgericht / Datenvorratsspeicherung Datum: 28. 02. 2008 Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss des Bundestages: Bleibt das Bundesverfassungsgericht bei seiner Logik, dann müsste es auch die so genannte Vorratsdatenspeicherung …
Computer-Screening vorerst gestoppt
Computer-Screening vorerst gestoppt
Der Bundesgerichtshof hat die polizeiliche Praxis der Online-Durchsuchungen für illegal erklärt. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss: Ich begrüße das Urteil, denn die heimliche Online-Durchsuchung von Home-Computern (Computer-Screening) greift tiefer in die Privat-Sphäre ein, als …
Die Einbrecher verbieten Schloss und Riegel
Die Einbrecher verbieten Schloss und Riegel
… Hacker-Paragrafen Bundesinnenminister Schäuble drängt weiter auf heimliche Computer-Durchsuchungen. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss: Heimliche Online-Durchsuchungen sind ein massiver Einbruch in verbriefte Grundrechte, mit Haus-Durchsuchungen nicht zu vergleichen. Daran würde auch eine Änderung am Artikel 13 …
Bild: Sicherheitsrisiko Bundestrojaner ist auch Thema auf dem BvD – Kongress 2008Bild: Sicherheitsrisiko Bundestrojaner ist auch Thema auf dem BvD – Kongress 2008
Sicherheitsrisiko Bundestrojaner ist auch Thema auf dem BvD – Kongress 2008
… sich zur Zeit eher bedeckt, wenn es um das Thema geht, wie sie den "Bundes-Trojaner" auf ein Zielsystem zukünftig installieren wollen. Wenn "Online-Durchsuchungen" kosten- und zeiteffektiv sein sollen, können sie nur über die Ausnutzung von Sicherheitslücken erfolgen. Werden die Ermittlungsbehörden folglich mit Hacker-Methoden Hintertüren in Computer …
Sie lesen gerade: Heimliche Online-Durchsuchungen verfassungswidrig