(openPR) Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt.
Dabei postuliert das Bundesverfassunsgericht in seinem Urteil, ähnlich wie beim Volkszählungsurteil, ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Die Diskussion um den sog. "Bundestrojaner" hat das Bewusstsein für die Risiken in Bezug auf Privatsphäre und Datensicherheit neu angefacht. Der "Schutz vor dem Bundestrojaner" ist auch Thema des Vortrags von m-privacy Geschäftsführer Roman Maczkowsky auf dem BvD-Kongress 2008.
Während heimliche Online-Durchsuchungen von PCs durch das heutige Urteil, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, für Strafverfolgungsbehörden nur unter strengen Auflagen möglich sind werden sich Hacker und Wirtschaftsspione weiterhin online "bedienen".
Der beste Schutz vor Hackern, Wirtschaftsspionen und Bundestrojaner: TightGate-Pro-Server von m-privacy! http://www.m-privacy.de/index.php?id=tightgate_pro
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
m-privacy GmbH
Am Köllnischen Park 1
D-10179 Berlin
Tel.: +49 30 - 243 423 34
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Die m-privacy GmbH mit Sitz in Berlin wurde im Jahr 2002 gegründet.
Das Unternehmen zählt heute zu den Spezialisten im Bereich innovativer IT-Sicherheitslösungen. Dabei setzt die m-privacy konsequent auf die weltweit führende TightGate™ Sicherheitstechnologie aus eigenem Hause.
Neben der Absicherung von Betriebssystemen entwickelt die m-privacy mit der TightGate™ Server-Familie benutzerfreundliche Lösungen zur hochsicheren Internetanbindung für PC-Arbeitsplätze.
Die von m-privacy entwickelten Systeme zeichnen sich durch den besonders hohen Schutz vor gezielten Angriffen, Online-Spionage und anderen Arten von unberechtigtem Zugriff aus. Dabei sind alle Systeme einfach und intuitiv zu bedienen und entsprechen allen Anforderungen des Datenschutzes.
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Es ist soweit: PseudoDat, das datenschutzkonforme und sichere Verfahren zum Adressabgleich, hat alle Hürden des zweistufigen Zertifizierungsverfahrens erfolgreich genommen. Lohn der Mühe ist die Zuerkennung des europäischen Datenschutz-Gütesiegels EuroPriSe. PseudoDat ist das erste und derzeit einzige Verfahren seiner Art, das auf dem Weg einer anerkannten Zertifizierung höchstes Datenschutz- und Datensicherheitsniveau nachweisen konnte. Die Entwicklung der Berliner m-privacy GmbH wird derzeit exklusiv von der Schober Information Group Deutsc…
Modernes Geschäftsleben wurde nicht zuletzt durch den Boom der Informationstechnologie geradezu beflügelt - Internet, E-Mail und hochkapazitive Speichermedien gehören heute einfach dazu. Innovative Sicherheitsprodukte, die insbesondere die alltäglichen Problemfelder der IT-Nutzung im professionellen Bereich aufgreifen, werden angesichts kaum vermeidbarer Gefahrenlagen dringlicher benötigt denn je.
Vom Angriff auf Firmennetzwerke durch Cyberkriminelle oder Schadsoftware über Risiken durch Wechseldatenträger bis hin zu Fragen einer datenschut…
… Hacker-Paragrafen
Bundesinnenminister Schäuble drängt weiter auf heimliche Computer-Durchsuchungen. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:
Heimliche Online-Durchsuchungen sind ein massiver Einbruch in verbriefte Grundrechte, mit Haus-Durchsuchungen nicht zu vergleichen. Daran würde auch eine Änderung am Artikel 13 …
Online-Durchsuchungen von Computern werden von den Nachrichtendiensten des Bundes bereits seit 2005 durchgeführt. Dies räumte die Bundesregierung am gestrigen Mittwoch in einer Sitzung des Innenausschusses ein. Die Rechtsgrundlage dieser delikaten Art der Überwachung bildet eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily.
Dass Überwachungsorgane …
… Durchsuchungen als systematische Grundrechtsverletzung.
Verden, den 1.10.2007 - Mit der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung 2 BvR 620/02 vom 07.09.07 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieses Jahr insgesamt zwölf Hausdurchsuchungsbeschlüsse aufgehoben. Den Beschwerdeführern war vorgeworfen worden, Handwerk ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt zu …
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. Juli 2015 das Recht auf Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes gestärkt (1 BvR 1089/13). Demnach darf die Untersuchung von Redaktionsräumen bzw. Wohnungen von Journalisten nicht vorrangig dem Zweck dienen, vermeintliche Straftaten von Informanten aufzuklären. Die Durchsuchung …
Thema:Bundesverfassungsgericht / Datenvorratsspeicherung
Datum: 28. 02. 2008
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss des Bundestages:
Bleibt das Bundesverfassungsgericht bei seiner Logik, dann müsste es auch die so genannte Vorratsdatenspeicherung …
… „Datenschutz – Chancen – Nutzen“ findet der diesjährige Kongress des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) vom 10.-11. April in Berlin statt.
Der Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27.02.08 zur heimliche Online-Durchsuchung entschieden, dass diese nur unter strengen Auflagen erfolgen dürfen.
Die Ermittlungsbehörden halten …
Verden, 11.04.2007. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.03.2007 (Az: 2 BvR 1006/01) einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung stattgegeben.
Das Gericht stellt fest, dass die mit dem Fall befassten Gerichte (Amts- und Landgericht Hildesheim) sich auch nicht ansatzweise mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme befasst haben.
Die Beschwerdeführerin …
… repräsentative Umfrage (1003 Befragte) des Meinungsforschungsinstituts TNS-Emnid im Auftrag von TOMORROW, dem Internet-Magazin. Lediglich 27 Prozent der Deutschen fürchten keine unberechtigten Online-Durchsuchungen des Staates. Zwei Prozent der Befragten äußerten sich nicht.
Besonders hoch ist das Misstrauen der Bürger im Nordosten Deutschlands, nämlich …
… „verdeckte Online-Durchsuchung“ jedoch für unzulässig.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Wiefelspütz forderte deshalb das Gesetzesvorhaben solange zurückzustellen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen entscheidet, um somit die Rechtmäßigkeit des „rechtlich und technisch sehr komplexen“ Themas durch …
… ist. Durchsuchungen, die der Aufklärung einer Straftat dienen sollen, werden u.a. auf § 102 der Strafprozessordnung gestützt. Eine relativ aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts belegt das.
Die 2. Kammer des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichts hatte einen Fall aus Bayern zu entscheiden. Der Beschuldigte eines Strafverfahrens besitzt …
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