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Vorratsdatenspeicherung widerspricht Urteils-Logik

28.02.200811:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Thema: Bundesverfassungsgericht / Datenvorratsspeicherung

Datum: 28. 02. 2008



Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss des Bundestages:

Bleibt das Bundesverfassungsgericht bei seiner Logik, dann müsste es auch die so genannte Vorratsdatenspeicherung für Null und nichtig erklären.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen ein neues „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ gesetzt.

Die verdachtslose Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten steht mit diesem Grundrecht zum Schutz der Persönlichkeit auf erkennbarem Kriegsfuß.

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