Vorratsdatenspeicherung widerspricht Urteils-Logik
(openPR) Thema: Bundesverfassungsgericht / Datenvorratsspeicherung
Datum: 28. 02. 2008
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss des Bundestages:
Bleibt das Bundesverfassungsgericht bei seiner Logik, dann müsste es auch die so genannte Vorratsdatenspeicherung für Null und nichtig erklären.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen ein neues „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ gesetzt.
Die verdachtslose Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten steht mit diesem Grundrecht zum Schutz der Persönlichkeit auf erkennbarem Kriegsfuß.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Petra Pau
Mitglied des Deutschen Bundestages
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